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Autor Thema: 30% Preiserhöhung in E-Mail mit verweis auf Portalseite versteckt.  (Gelesen 7498 mal)

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Offline Bem

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Hallo zusammen, mir ist leider erst jetzt eine saftige Preiserhöhung bei meinem Stromanbieter Grünwelt aufgefallen.
Die Erhöhung wurde zum 1.5.2019 umgesetzt.

Statt per Brief oder direkt per Mail wurde ich darauf aufmerksam gemacht mit einer Mail wie dieser hier:

Sehr geehrter Herr xxx,
wir haben in Ihrem Online-Portal ein neues Dokument für Sie zur Verfügung gestellt.
Das Dokument betrifft die Verbrauchsstelle: xxxxxxxxxxxxxx
Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das neue Dokument ab.
Sie erreichen das Online-Portal unter
www.gruenwelt.de/ws_login

Die Mail habe ich bereits am 19.12.2018 erhalten, da jedoch keinerlei Hinweise in der Mail auf eine Preiserhöhung standen hab ich diese nicht weiter beachtet.

Ich habe Nachtspeicheröfen und zahle daher leider so schon viel für den Strom.
Mit der Preiserhöhung wird das ganze sehr unangenehm für mich.

Meine bisherigen kosten:
Hauptzeit (HT) 26,87 Cent/kWh
Nebenzeit (NT) 16,70 Cent/kWh
Grundpreis: 5,46 Euro/Monat (65,50 Euro/Jahr)

Neuer Preis:
Hauptzeit (HT) 35,00 Cent/kWh
Nebenzeit (NT) 21,80 Cent/kWh
Grundpreis: 7,17 Euro/Monat (86,00 Euro/Jahr)

Meine monatliche Abschlagszahlung ist nun bei 206€
Und da das ganze im Mai schon umgestellt wurde ist nun natürlich auch die Sonderkündigungsfrist abgelaufen.

Frage: Ist diese Form der Mitteilung einer Preiserhöhung erlaubt?
Frage2: Sind Preiserhöhungen von grob 30% denn überhaupt erlaubt? Ich glaube ich habe mal was davon gelesen, dass über 10% unzulässig sind.

Und sofern ich was dagegen tun kann, was ist die einfachste Variante.

Hoffe mir kann hier vielleicht jemand helfen. Möchte ungern diesen .... das Geld für weitere 12 Monate in den Rachen schieben.


Freundliche Grüße
Bem
« Letzte Änderung: 09. Juli 2019, 07:08:02 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Zitat
Frage: Ist diese Form der Mitteilung einer Preiserhöhung erlaubt?

Ja, das steht in § 18 in Verbindung mit § 6 der AGB zu Ihrem Vertrag.

Zitat
Frage2: Sind Preiserhöhungen von grob 30% denn überhaupt erlaubt? … Und sofern ich was dagegen tun kann, was ist die einfachste Variante.

Die Preiserhöhung ist eine Ermessenssache des Versorgers (siehe § 6 der AGB). Sie hätten etwas dagegen tun können, nämlich Ihren Vertrag anl. der Preiserhöhung zeitgerecht sonderzukündigen. Nun geht das nicht mehr! Sie sind bis zur nächstmöglichen Kündigung an den Vertrag gebunden.
« Letzte Änderung: 09. Juli 2019, 12:54:42 von Didakt »

 

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