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Neukundenbonus möglich?

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Didakt:
@ moorkluten,

siehe hierzu meinen Beitrag unter Antwort #4, vorletzter Absatz.

Haben Sie die Schlussrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten? Welchen Bonusanspruch können Sie denn der Nachforderung von 195,64 € entgegensetzten? Bleibt Ihrerseits eine Nachzahlung oder eine Forderung?

Beim Widerspruch gegen die Schlussrechnung sollten Sie es nicht belassen. In jedem Fall sollten Sie dem Rechnungsersteller in Ergänzung zu Ihrem Widerspruch unter Darlegung Ihres Bonusanspruchs die „Aufrechnung“ unter Beifügung der „Aufrechnungslage“ erklären. Eine verbleibende Nachzahlung wäre zu begleichen, eine Forderung (Guthaben) müsste zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Viel Erfolg!

moorkluten:
Schlussrechnung habe ich vom Insolvenzverwalter erhalten. Mein Bonusanspruch in Höhe von 25% beträgt € 258,99. Somit hätte ich noch einen kleinen Betrag, den ich zur Insolvenztabelle anmelden könnte, was ich aber nicht machen werde. Das alles habe ich im Widerspruch aufgeführt und um eine neue Rechnung mit dem Bonus gebeten.

Energienutzer:
Hallo Moorkluten, habe gerade unter der anderen Rubrik "Guthaben wird nicht ausbezahlt" etwas zu diesem Punkt geschrieben. Vielleicht mal lesen. Bei mir ist es genau wie bei Ihnen, jedoch hat Creditreform sich schon gemeldet. Vielleicht sollten wir uns weiter informieren, wie es läuft ?

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