Energiepreis-Protest > BEV Energie
Neukundenbonus möglich?
berghaus:
Man muss ja nur mal (auch) im Internet suchen! "Da werden Sie geholfen..."
Hier findet man von unserem "freundlichen" Versorger jede Menge Hinweise auf den Ablauf des Insolvenzverfahrens.
Auch, dass (natürlich) bei der Abrechnung der Neukundenbonus, den BEV bei mir in zwei (anderen) Fällen vergessen hatte, berücksichtigt wird, wenn er einem denn zusteht und die 'Quote' Nennenswertes übrig lässt.
https://bev-inso.de/
Ich habe den Eindruck, dass BEV den Beginn der Insolvenz genau so geplant hat, dass mir zwei Tage an dem vollen Belieferungsjahr fehlen. :D
Allerdings will ich mal bei dem Netzbetreiber (Westnetz) nachfragen, ob ich nicht doch bis zum 31.01.2019 von BEV beliefert worden bin.
Ab 01.02.2019 hatte ich ja schon einen neuen Versorger.
berghaus 03.06.19
Ds8Lf:
--- Zitat von: Erdferkel am 29. Mai 2019, 13:04:56 ---Wenn aufgrund der Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages durch die BEV Zusatzkosten angefallen sein sollten, höhere Preise und Arbeitsaufwand etc. würde ICH diese auch geltend machen, das ist aber sehr von der jeweiligen Streitlust des Kunden abhängig, ich hab meine Ansprüche bisher immer durchsetzen können, notfalls über die Schlichtungsstelle.
--- Ende Zitat ---
@Erdferkel
Das klingt ja interessant, hast du vielleicht so etwas wie eine Vorlage?
Wie viel könnte man für Arbeitsaufwand und Zusatzkosten anrechnen? Denn die Preise sind ja gestiegen im Vergleich zum Ende des letzten Jahres. Es war nicht mehr möglich einen vergleichbar günstigen Tarif zu bekommen. Arbeitsaufwand natürlich ... der ganze Ärger.
Welche Schlichtungsstelle wäre es eigentlich bei der BEV?
Didakt:
--- Zitat von: unter Antwort #6 ---Welche Schlichtungsstelle wäre es eigentlich bei der BEV?
--- Ende Zitat ---
Vorliegend von @ Erdferkel angesprochen wurde hier die Schlichtungsstelle Energie, Berlin. Weder die SE noch die ehemals beim Versorger tätige eigene Schlichtungsstelle können im Zuge der Insolvenz in Anspruch genommen werden.
Siehe hierzu auch den Link unter Antwort #5 (https://bev-inso.de/).
Erdferkel:
Hallo @ Ds8Lf, sorry daß ich erst jetzt antworte, waren im Urlaub...
Vorlage habe ich leider keine, ich habe damals gegen Vattenfall meine Forderung nach Entschädigung geltend gemacht, als Grundlage für meine Abrechnung habe ich die Honorarabrechnung M1 für ärztliche Gutachtertätigkeit bei Gericht verwendet.
Die Schlichtungsstelle hilft ggf. bei der Feststellung der Ansprüche gegenüber dem Versorger, durchsetzen muss man das dann notfalls per Klage vor Gericht, wenn der Vertragspartner nicht zahlen möchte.
Die BEV kann nicht mehr zahlen, und damit wird das sehr schwierig, ausser man kann das mit einer geforderten Nachzahlung verrechnen.
Lg, Erdferkel
moorkluten:
Hallo,
ich war vom 01.03.2018 - 01.02.2019, also 11 Monate Stromkunde bei der BEV. Dann kam die Insolvenz. 3 Monatsabschläge habe ich zurückbuchen lassen, wegen fehlendem Lastschriftmandat. Nun habe ich die Endrechnung mit einer Nachforderung von 195,64 Euro unter Berücksichtigu g von 8 Abschlägen. Der Neukundenbonus von 25%, der mir ja zusteht, da nicht ich sondern BEV den Vertrag einseitig beendet hat, wurde natürlich nicht berücksichtigt. Die Nachforderung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Danach wird die "Forderung" dem Inkassounternehmen Creditreform übergeben. Ich habe daraufhin sofort gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt, worauf mir nochmals per Email mitgeteilt wurde, dass ich keinen Bonusanspruch hätte, weil die Mindestlaufzeit nicht erfüllt sei. Ich habe jetzt beschlossen, das auszusitzen und warte ab, ob Creditreform sich meldet.
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