Energiepolitik > Preismeldungen
Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
Monaco:
Die Frage, die sich stellt: Wie kann sich der einzelne Verbraucher dagegen wehren?
Immerhin ist es im Strombereich ungleich schwieriger, als im Gasbereich, weil zumindest de Facto kein Versorgermonopol besteht. Vielleicht hatten sich die Kunden vor Jahren, als die Umfeldbedingungen noch wesentlich besser waren, gar keinen Wettbewerb gewünscht. Schließlich sollen doch nur 4% ihren Versorger gewechselt haben.
Noch heute werden vermutlich mehr als 80% wie die Lemminge jede verlangte Erhöhung - zwar mit murren - jedoch ohne jede ersichtliche Gegenwehr hinnehmen. Und da ist es doch nur Ansporn für die Versorger, einmal auszureizen, was man dem Kunden noch zumuten kann. Nur Strom verkaufen, abzulesen, eine Rechnung zu erstellen und die Beträge einzubuchen wäre doch zu langweilig. Entwicklung nur durch Widersprüche! Und wenn man selbst für diese sorgen muss.
Und die verbliebene Konkurrenz a la Yello lässt man mal eben gewähren, damit nicht wieder eine reine Monopolstruktur entsteht - mit allen sich jüngst auftuenden Problemen (siehe Gas).
Schließlich muss man sich überhaupt die Frage stellen: Weshalb müssen eigentlich Stromtarife noch genehmigt werden, wenn es doch einen Wettbewerb gibt ...
Schlussfolgerung:
Ein (gewollt) nicht funktionierender Wettbewerb (Strom) ist oftmals noch schlechter als ein (ungewollt) funktionierendes Monopol (Gas). Zumindest für den Verbraucher.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Monaco,
wenn man bei einem überregionalen Versorger Widerspruch nach §315 einlegt, dann wird man rausgeworfen und bei dem örtlichen Netzbetreiber \"zwangseingestuft\".
So bereits geschehen in zwei mir bekannten Fällen (SWD).
Dann habe wir wieder über kurz oder lang das Monopol !
RR-E-ft:
@Cremer
Was ist denn das für eine Logik?
Der örtliche Versorger hat als Grund- und Ersatzversorger eine Monopolstellung, bestimmt einseitig die Preise, die er öffentlich bekannt macht. Auf eine Tarifgenehmigung kommt es dabei nicht an.
Gleichzeitig bestimmt der Netzbetreiber einseitig die Höhe der Netzentgelte und damit den enstcheidenden Kostenanteil am Strompreis jedes anderen Stromhändlers.
Nach VDEW- Angaben entfallen vom Strompreis in Höhe von 16,06 Cent/ kWh netto für die Leistungen eines Stromversorgers 11,27 Cent.
Davon entfallen wiederum 6,69 Cent auf die Netzentgelte, die immer der Netzbetreiber einseitig bestimmt. Auch dabei kommt es auf eine Tarifgenehmigung der Bundesnetzagentur nicht an.
Damit bestimmt der Netzbetreiber immer über 60 Prozent der Kosten jedweden Stromhändlers, der in seinem Netz tätig werden möchte, und somit indirekt auch dessen Strompreise.
Der örtliche Versorger hat damit immer maßgeblichen Einfluss auf das Strompreisnivaeu am Ort, ob die Kunden nun von ihm versorgt werden oder von einem anderen Stromhändler.
Wenn die Netzentgelte hoch genug kalkuliert sind, kann er in diesem Monopolbereich weiter ordentliche Gewinne realisieren.
Der Finanzdezernent der Stadt Jena hat der Presse gegenüber geäußert, die Jenaer Stadtwerke würden in diesem Monopolbereich eine vollkommen übliche Eigenkapitalrendite von 20 Prozent erwirtschaften:
http://www.jenenser.de/ftopic167.html
Einen Anspruch auf preisgünstige Versorgung haben Sie nur gegenüber dem örtlichen Versorger. Andere Stromhändler können versuchen, über § 315 BGB die Netzentgelte abzusenken.
Fraglich, ob man die daraus resultierenden Vorteile immer an die eigenen Kunden weitergeben wird.
Sinkende Strompreise haben aber unabdingbar niedrigere Netzentgelte zur Voraussetzung, weil diese den größten Posten der von Stromversorgern beeinflussbaren Größe am Strompreis darstellen.
Es ist fraglich, ob von einem Monopol geredet werden kann, wenn man unter fast 1.000 Stromunternehmen, die alle um einen Kunden mit agressiver Werbung buhlen und sich mit den Preisen unterbieten, frei wählen kann.
Demnach können auch Sie nach Aussage des Branchenverbandes VDEW immer wählen z.B. zwischen E.ON Thüringen, E.ON Mitte, E.ON Bayern, E.ON Westfalen Weser, E.ON Hanse, E.ON edis, E.ON Avacon, RWE Rhein Ruhr, RWE Westfalen Weser Ems, EnBW einschließlich Yello-Strom, Vattenfall Europe Hamburg, Vattenfall Europe Berlin (VEB)....., Stadtwerke Eisenberg/ Thür., Energieversorgung Apolda, Lichtblick, Energiewerke Schönau..... nur haben die gar nicht alle ein bundesweites Angebot, was die voraussetzung einer solchen Wahl wäre. Viele beschränken sich mit ihren Angeboten bewusst auf ihr Netzgebiet ( http://www.eon-thueringerenergie.com/Privatkunden/Strom/Angebote_Preise/index.htm )
Bei den Thüringer Strompreisen ist es verständlich, dass man die woanders erst gar keinem feilbieten möchte.
Am Ende sieht es auf der Landkarte nicht viel anders aus als vor der Liberalisierung. Jeder versorgt nur bei sich im Netzgebiet.
Nach der Rechtsprechung bedarf es jedoch keines Monopols. Ein Oligopol wie bei Banken und privaten Krankenversicherungen etc. pp. wird auf als ausreichend angesehen, um Preise über § 315 BGB zu kontrollieren.
Im Strombereich hat immer der örtliche Versorger als Netzbetreiber die entscheidenden Stellhebel in der Hand, um die Strompreise in seinem Netzgebiet bzw. das Preisniveau maßgeblich zu beeinflussen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Forum,
also doch nur halbherzig von unserem Minister Bauckhage.
Die Erhöhungen betragen 0, 4 Cent / kWh.
Dies sind ca. 2,5 % , also die Hälfte, statt der von den Versorgern geforderten 4,8 %
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