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Autor Thema: Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?  (Gelesen 7308 mal)

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Offline Monaco

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Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?
« am: 19. Dezember 2005, 10:41:08 »
Hallo,

unsere Strompreisgarantie (bis 31.01.2006/Yello) läuft bald aus. Zwar haben wir bisher noch nichts von Yello gehört, aber das lässt sicher nicht mehr lange auf sich warten.
Wie verfahren wir am Besten, wenn uns Yello demnächst den neuen Preis mitteilt? Dieser wird vermutlich noch immer günstiger sein, wie der unseres heimischen Energieversorgers. Auf Grund des bisherigen insgesamt recht günstigen Preises wird die Erhöhung jedoch vermutlich recht \"happig\" ausfallen.
Wenn wir der Erhöhung von Yello nicht zustimmen, würde man unseren Vertrag vermutlich kündigen und uns an unseren Gebietsversorger \"zurückdelegieren\".
Wie sollten wir dann weiter verfahren?
(Natürlich werden wir erst einmal abwarten, was konkret passiert. Aber man möchte ja vorbereitet sein.)

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2005, 13:30:11 »
@Monaco,

Kündigung des Vertrages ist vorprogrammiert.

Zurückfall zum örtlichen Versorger. So auch bereits in 2 Fällen bei den SWD als überörtlicher Versorger geschehen. Unliebsame Kunden wird man dann los.

Sodann bei dem örtlichen Netzversorger Widerspruch einlegen, Preise Sept. 04.  Könnten diese dann in Bezug auf Preisbasis Sep. 04 ggf. genauso günstig sein wie jetzt die preise in Feb. 06?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2005, 14:06:06 »
@cremer

Gut, dann bin ich beim (teuren) Allgemeinen Tarif des örtlichen Versorgers. Gleichzeitig könnten wir bei diesem eine Sondervereinbarung abschließen oder einem Dritten Versorger unsere Gunst schenken. Problem: Jeweils gilt es, eine Vereinbarung zu einem vorgegebenen Preis zu unterschreiben.

Jetzt sitzt man zwischen zwei Stühlen:

Entweder bei Yello zu erhöhten Preisen bleiben oder einen anderen Vertrag zu deutlich erhöhten Bedingungen akzeptieren

oder

von Yello \"verabschiedet werden\" und zum örtlichen Versorger \"zurückzufallen\". Hier könnte man den Unbilligkeitseinwand jedoch vermutlich nur gegen einen (aufgezwungenen) Allgemeinen Tarif vorbringen.

Für den Fall, dass irgendwann Klage erhoben wird, stehen nun nicht nur die Karten ansich nicht sonderlich gut, sondern im Fall einer Niederlage würde man auch noch den Preis für die wahrscheinlich ungünstigste Tarifvariante (Allgem. Tarif) zahlen.
Zudem würde die Gegenseite ggf. argumentieren, warum ich denn nicht einen günstigeren Tarif gewählt hätte, um die Kosten zu minimieren.

Schlussfolgerung: Wahrscheinlich müsste man zunächst eine neue Sondervereinbarung mit dem örtlichen Versorger eingehen, um sich möglicherweise später gegen eine nächste Erhöhung zu wehren.

Aber vielleicht hat ja jemand noch einen anderen Vorschlag.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2005, 14:18:28 »
@Monaco,

nun, da haben die SW KH ja das Modell des \"Energieclubs\".

Dort ist der Preis günstiger als bei Yello.

Nun haben die SW Anfang des Jahres mich aus dem Energieclub rausgeschmissen, weil offizielle Begründung:

\"Eine Begrenzung der Einzugsermächtigung ist mit unserem Rechnungssystem nicht vereinbar\". :shock:

Dies ist, Beweis liegt mir vor, eine fadenscheinige Begründung. gerichtlich fallen die SW hiermit durch. Erklärtes Ziel der BIFEP ist es ja auch, den Energieclub zu Fall zu bringen. :idea:

Schützhilfe kommt da aufgrund eines Hinweises von mir durch Yello. Die wollen vermutlich klagen wegen des Energieclubs. 8)

Somit bin ich beim gleichen Versorger und werde bei der Jahresrechnung zum 31.12.2005 die Preise Sep. 2004 auf der Basis des Energieclubs für meine Rechnungserstellung zugrunde legen. :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2005, 12:02:30 »
@cremer

Hallo, Herr Cremer,

in Ihrer Lage wäre ich auch gern!
Schließlich haben Sie doch eher gute Karten. Wenn der Einwand nach §315 BGB bei Ihnen berechtigt ist, dann kann Sie ihr Versorger m.E. nicht einfach durch die einseitige Kündigung des Sondervertrages \"diskriminieren\". Schließlich zahlen Sie ja stets den \"fälligen\" Betrag und bleiben nur den \"nicht fälligen\", weil vorläufig unverbindlichen, schuldig.
Ich persönlich halte es für vorgeschoben, dass man etwa mit gekürzten Abschlägen nicht zurecht kommt. Es bedasrf sicher weniger Mühe, eine Betragsänderung einzugeben, als 12 Überweisungen entsprechend zuzuordnen. Wobei das Ergebnis (Betrag) das Gleiche ist.
Kennt sich denn niemand etwas genauer mit dem Abrechnungssystemen der Versorger aus, so dass man denen mit stichhaltigen Argumenten entgegnen kann?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Preisgarantie (Strom) läuft aus - wie weiter?
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2005, 14:33:09 »
@Monaco,

war bereits hier im Forum mehrfach im Frühjahr und Sommer besprochen worden.

Fakt ist, dass die meisten Klein-Versorger das Programm SAP-I haben.  Die SW KH haben Ende 2003 auf Anfang 2004 auf das SAP-I Programm umgestellt, gleichzeitig mit der Änderung des Abrechnungsjahreszeitraumes von Oktober bis September auf kalenderjährliche  (Jan-Dez).

Das SAP-I läßt selbstverständlich alle Programmiermöglichkeiten zu, so unser Beisitzer im Vorstand der BIFEP, da er als ehemaliger Verwaltungsdirektor einer Firma sich auskennt.

Ferner habe ich in BIFEP den praktischen Beweis, dass es geht. Da wurde bei einem Mitglied die Begrenzung anerkannt.

Der GF der SW KH meint, die SW haben mit dem Energieclub und der Einzugsermächtigung eine \"Planungssicherheit\", weil Laufzeit des Energieclubs mindestens 1 Jahr beträgt und damit eine Verwaltungsvereinfachung.

Planungssicherheit der SW sehe ich nicht, da diese ja Monopolist sind !!!
MFG
Gerd Cremer
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