Es geht meines Erachtens weniger darum, ob die Grundversorgung Sinn macht sondern darum, ob Strom aus der Grundversorgung 24h am Tag, auch für Wärmepumpen, zur Verfügung stehen muss.
Ich sehe das zumindest ähnlich wie @Netznutzer: Wenn der Strom zu allgemeinen Preisen (nämlich denen der Grundversorgung) geliefert wird, sollte es sich um einen Grundversorgungsvertrag handeln und dieser muss meines Erachtens 24h am Tag bedient werden. Die Berechtigung für Abschaltzeiten kann ich in den entsprechenden Regelungen der allgemeinen Grundversorgung nicht entdecken.
Werden andere Preise als die der Grundversorgung angesetzt, kann es durchaus auch ein fiktiv zustande gekommener Sondervertrag sein. Da gibt es alte Rechtsprechung zu, die seinerzeit bei der Abgrenzung Grundversorgung/Sondervertrag entwickelt wurde.