Hi @ berghaus, Sie nun schon wieder! Warum bezweifeln Sie eigentlich immer wieder meine sachlich fundierten Ausführungen?
Ihnen antworte ich aber gern auf Ihre Einlassung unter Antwort #3, eine Replik auf den Nonsens unter Antwort #5 erspare ich mir, weil es sich hierbei um gezielte geist-, niveaulose Niederträchtigkeiten handelt.
Zur Sache: Achten Sie doch bitte mal genau auf meine Ausführungen in Antwort #1.
1. Ob man für den genannten Vertragsabschluss Verständnis hat, ist jedermanns alleinige Sache! Ich jedenfalls nicht. Siehe hierzu auch den Beitrag von @ bolli unter Antwort #2 mit dessen Begründung.
2. Ihre Frage: „Was sind denn Nebenabreden außerhalb der AGB? Was könnte in dem Schriftverkehr in diesem Fall stehen, was den Vertrag zu einem guten Deal macht?“
Die „Nebenabrede“ ist ein Terminus aus der juristischen Fachsprache, eine „einen Vertrag ergänzende Abmachung“. Und "in der Regel" – ebenfalls juristisch verwendet – heißt so viel wie "in einem dem gewöhnlichen Rechtsverkehr entsprechenden Fall".
Meine Ausführungen verdeutliche ich mal am folgenden Beispiel:
Sie werden in den aktuellen AGB des Versorgers „Vattenfall“ – übrigens einer von den besten EVU – keinen einzigen Hinweis auf die ausgelobte Bonusgewährung bzw. die Bonusauszahlungen finden. Diese Regelungen trifft der Versorger aber äußerst detailliert als „Nebenabrede“ in seinem besonderen Schreiben der „Vertragsbestätigung“.
Sollte es bei einem Versorger daran mangeln, käme für mich persönlich nie ein Vertragsschluss in Frage, denn das wäre sonst ein schlechter Deal! Woran wollen Sie anderenfalls denn Ihren Bonusanspruch rechtlich ausrichten?
Im Übrigen: Offene Fragen zu den AGB kläre ich ggf. grundsätzlich stets schriftlich vor Vertragsabschluss mit Versorger ab! Zu dieser Thematik habe ich hier im Forum schon einige Beiträge geliefert.
Freundliche Grüße nach Arnsberg