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Autor Thema: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt  (Gelesen 8710 mal)

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Offline martino35

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Hallo Gemeinde,

ich habe seit heute einen neuen Stromversorger mit folgenden Konditionen:

Verbrauchsannahme 5400 kwh/a
Arbeitspreis 31,39 Ct/kWh
Grundpreis 110,46 €/a
Sofortbonus 251 €
Neukundenbonus 270 €
Gesamtpreis incl. Bonus im 1. Jahr 1284,52 €

Meine Frage:  Kann es Probleme mit der Bonuszahlung geben, wenn mein tatsächlicher Verbrauch am Ende des Bezugsjahres deutlich unter der Verbrauchsannahme liegt ?

Realistisch zu erwarten sind eher 3000 kWh; das ergäbe dann nach Bonusabzug einen Gesamtpreis von 531,16 €. Bei einer Verbrauchsannahme mit 3000 kWh ist dieser Preis in den einschlägigen Vergleichsportalen so nicht zu erzielen.

Bei meinem laufenden Gasvertrag seit 01.01.19 sieht es übrigens ähnlich aus. Verkürzt dargestelt würden mich hier Dank eines Sofortbonus von 556 € (Verbrauchsannahme 19000 kWh) die realistischen 13.000 kWh nur 396,52 € kosten.

Die höheren Abschläge nehme ich in beiden Fällen gerne in Kauf.

In den AGB der jew. Versorger habe ich übrigens nichts zu dem Thema gefunden.

Wie sind Eure Erfahrungen ?

Grüße
Martin


Offline Didakt

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Re: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #1 am: 01. Februar 2019, 17:28:22 »
@ martino

Mit Verlaub, für Ihren Vertragsabschluss habe ich absolut kein Verständnis. Aber das ist Ansichtssache.

Zitat von: Ihnen
In den AGB der jew. Versorger habe ich übrigens nichts zu dem Thema gefunden.

In der Regel gibt es zu solchen Verträgen „Nebenabsprachen“ außerhalb der AGB, die auch von rechtlicher Relevanz sind. Überprüfen Sie diesbezüglich mal den Schriftwechsel mit dem Versorger. Ist das nicht der Fall, haben Sie insgesamt einen schlechten Deal gemacht. ;)

Offline bolli

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Re: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #2 am: 04. Februar 2019, 22:57:02 »
Meine Frage:  Kann es Probleme mit der Bonuszahlung geben, wenn mein tatsächlicher Verbrauch am Ende des Bezugsjahres deutlich unter der Verbrauchsannahme liegt ?
Üblicherweise lautet die Formel für den Neukundenbonus X% vom Jahrespreis max X% von der Verbrauchsprognose, je nachdem, was günstiger ist (für den Versorger  ;) ).

Mit Ihrem künstlichen hochtreiben Ihrer Verbrauchsprognose werden Sie nichts erreichen außer einen hohen Abschlag und eine entsprechende Überzahlung Ihres Verbrauches.  ;D

Offline berghaus

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Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #3 am: 05. Februar 2019, 01:24:54 »
Zitat von didakt in Antwort #1<

"In der Regel gibt es zu solchen Verträgen „Nebenabsprachen“ außerhalb der AGB, die auch von rechtlicher Relevanz sind. Überprüfen Sie diesbezüglich mal den Schriftwechsel mit dem Versorger. Ist das nicht der Fall, haben Sie insgesamt einen schlechten Deal gemacht."

@didakt

Was sind denn Nebenabsprachen außerhalb der AGB?

Und was meinen Sie mit 'Schriftverkehr', wenn man über Portale den Vertrag bestellt hat? Zu einem 'Verkehr' gehören doch immer zwei  Personen!  :D

Was könnte in dem Schriftverkehr in diesem Fall stehen, was den Vertrag zu einem guten Deal macht?

Wenn der Sofortbonus oder auch der Neukundenbonus gestaffelt ist und in den AGB nicht steht, dass er oder sie sich letztendlich nach dem tatsächlichen Verbrauch richten, ist das doch ein guter Deal, vorausgesetzt, man muss die Überzahlungen durch die hohen Abschläge nicht wie bei BEV verlieren.

Die Frage ist, ob das Vorspiegeln zu hoher Verbräuche strafbar ist.

Ich achte schon bei Suche nach einem neuen Anbieter darauf, ob sich die Boni, die Grundpreise und die Arbeitspreise des einzelnen Anbieters bei (etwas) höheren oder niedrigeren Verbräuchen ändern und ob sich die Reihenfolge der Anbieter verändert und überlege,  ob ein höherer oder niedrigerer Verbrauch gegenüber dem der Suche zugrundgelegten zu erwarten ist.

berghaus 05.02.19

Offline bolli

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Re: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #4 am: 05. Februar 2019, 07:22:16 »
Normalerweise haben die Anbieter entsprechende Regelungen, dass die reine Angabe eines höheren Verbrauchs bei der Prognose keinen höheren (Neukunden-)Bonus bringt. Mich würde daher interessieren, welchen Anbieter Martin da gewählt hat, wo das anders sein soll. Meiner Erfahrung nach fanden sich die Bonusregelungen aber auch immer in den AGB und bedurften keiner angeblichen "Nebenabreden", die ich ebenfalls kritisch sehen würde.

Offline Erdferkel

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Re: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #5 am: 05. Februar 2019, 08:59:50 »
Zitat von didakt in Antwort #1<

"In der Regel gibt es zu solchen Verträgen „Nebenabsprachen“ außerhalb der AGB, die auch von rechtlicher Relevanz sind. Überprüfen Sie diesbezüglich mal den Schriftwechsel mit dem Versorger. Ist das nicht der Fall, haben Sie insgesamt einen schlechten Deal gemacht."

@didakt

Was sind denn Nebenabsprachen außerhalb der AGB?

Und was meinen Sie mit...
„In der Regel“... ist mir noch NIE untergekommen...
Na, das erklärt ja dann die eine oder andere seltsame Aussage von @didakt...🤪
Der handelt da wohl so Sonderdinger aus, „wenn Ostern und Weihnachten im Lieferzeitraum auf einen Tag fallen gibts 5% Extra on Top...“
👍

Offline berghaus

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Re: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #6 am: 05. Februar 2019, 14:12:44 »
Interessant sind hierbei ja die Anbieter mit hohem Sofortbonus, den man behalten darf, auch wenn der tatsächliche Verbrauch niedriger liegt als der prognostizierte.

Auf die Schnelle habe ich ENBW gefunden. ZB. PLZ 59821 Verbrauch Gas 26.000 - 48.000 kWh AP und GP mit 6,32 CT/kWh und 133,68 € fest,
kein Neukundenbonus, Sofortbonus 353 - 485 €. In den AGB habe ich nichts über diesen Sofortbonus gefunden.

Bei Vattenfall ändern sich für diesenFall bei gleichbleibendem AP und GP die Boni in unterschiedliche Richtungen geringfügig.

Bei e-wie einfach sinken Sofortbonus und AP, der GP steigt.

berghaus 05.02.19

Offline Didakt

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Re: Sofort- und Neukundenbonus bei geringerem Verbrauch als veranschlagt
« Antwort #7 am: 05. Februar 2019, 15:10:01 »
Hi @ berghaus, Sie nun schon wieder! Warum bezweifeln Sie eigentlich immer wieder meine sachlich fundierten Ausführungen?  ;)
Ihnen antworte ich aber gern auf Ihre Einlassung unter Antwort #3, eine Replik auf den Nonsens unter Antwort #5 erspare ich mir, weil es sich hierbei um gezielte geist-, niveaulose Niederträchtigkeiten handelt.

Zur Sache: Achten Sie doch bitte mal genau auf meine Ausführungen in Antwort #1.

1. Ob man für den genannten Vertragsabschluss Verständnis hat, ist jedermanns alleinige Sache! Ich jedenfalls nicht. Siehe hierzu auch den Beitrag von @ bolli unter Antwort #2 mit dessen Begründung.

2. Ihre Frage: „Was sind denn Nebenabreden außerhalb der AGB? Was könnte in dem Schriftverkehr in diesem Fall stehen, was den Vertrag zu einem guten Deal macht?“

Die „Nebenabrede“ ist ein Terminus aus der juristischen Fachsprache, eine „einen Vertrag ergänzende Abmachung“. Und "in der Regel" – ebenfalls juristisch verwendet – heißt so viel wie "in einem dem gewöhnlichen Rechtsverkehr entsprechenden Fall".

Meine Ausführungen verdeutliche ich mal am folgenden Beispiel:

Sie werden in den aktuellen AGB des Versorgers „Vattenfall“ – übrigens einer von den besten EVU – keinen einzigen Hinweis auf die ausgelobte Bonusgewährung bzw. die Bonusauszahlungen finden. Diese Regelungen trifft der Versorger aber äußerst detailliert als „Nebenabrede“ in seinem besonderen Schreiben der „Vertragsbestätigung“.

Sollte es bei einem Versorger daran mangeln, käme für mich persönlich nie ein Vertragsschluss in Frage, denn das wäre sonst ein schlechter Deal! Woran wollen Sie anderenfalls denn Ihren Bonusanspruch rechtlich ausrichten?

Im Übrigen: Offene Fragen zu den AGB kläre ich ggf. grundsätzlich stets schriftlich vor Vertragsabschluss mit Versorger ab! Zu dieser Thematik habe ich hier im Forum schon einige Beiträge geliefert.

Freundliche Grüße nach Arnsberg

 

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