Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV-Strom für 2018 Guthaben wird nicht ausgezahlt, gibt es eine Sammelklage
moorkluten:
Hallo, bei mir hat sich inzwischen Creditreform zweimal gemeldet und ca. 200 € + Mahngebühren eingefordert. NK-Bonus in Höhe von 25 % des Jahresumsatzes natürlich nicht berücksichtigt. Ich habe natürlich nicht gezahlt und mich inzwischen an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt. Die haben meinen Fall gerne angenommen, da sie mindestens 10 Personen mit eindeutigen Fällen brauchen, zu denen ich auch gehöre.
Erdferkel:
--- Zitat von: moorkluten am 25. November 2019, 08:54:20 ---.... und mich inzwischen an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt. Die haben meinen Fall gerne angenommen...
--- Ende Zitat ---
Hallo @moorkluten, gibts einen Link zum Verfahren? Das interessiert doch sicher noch mehr Betroffene!
moorkluten:
Hallo Erdferkel,
durch diesen Beitrag auf Facebook bin ich darauf gestoßen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mich informiert, dass er noch immer prüft, ob er eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter von BEV erheben kann, weil dieser den Neukundenbonus verweigert. Für eine solche Klage benötigt er aber weiterhin Betroffene, deren Sachverhalte er in der Klage vortragen könnte. Es sollte sich um Betroffene handeln, die die Forderung des Insolvenzverwalters entweder noch nicht oder jedenfalls erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (16.10.) beglichen haben. Gesucht werden vor allem noch Kunden mit Gaslieferungsverträgen.
Wenn Ihr euch beteiligen und eine solche Klage ermöglichen wollt, schickt eure Unterlagen (Vertragsbestätigung mit Vertragskonditionen, aus denen sich auch der Neukundenbonus ergibt, AGB, Endabrechnung).
Teilt auch mit, ob ihr die Forderung des Insolvenzverwalters bezahlt habt bzw. wann ihr sie bezahlt habt. Das ganze könnt ihr an info@vzbv.de schicken. Vielen Dank.
[Edit DieAdmin: Spezifische Email-Adresse gelöscht, da diese augenscheinlich nicht selber vom vzbv veröffentlicht wurde. Auf den Websiten des vzbv ließ sich keine Info zum Vorhaben eine Musterfeststellungsklage finden. Sollten fremde Texte kopiert worden sein, ist dies durch bspw. den quote-Tag zu kennzeichnen und nur in Auszügen (Zitaten) erlaubt. Ebenso sollte das Link zu der Quelle nicht fehlen.]
Erdferkel:
Danke an @moorkluten und @Admin, es wird also geprüft ob und wie... !
Es gibt aktuell keine Musterfeststellungsklage auf Feststellung von irgendetwas, an der man sich beteiligen könnte!
Man sucht 10 wie auch immer Geschädigte, und dann prüft das zuständige Gericht ob das überhaupt zugelassen wird.
M.E. wird es soweit nicht kommen, Ansprüche selbst geltend machen oder abschreiben. 🌝
Erdferkel:
... und teilnehmen kann man dann, wenn man sich in das Klageregister eintragen lässt, und wirklich beteiligt ist man wenn die Bestätigung mit korrekter Bezeichnung von Aktenzeichen, Gericht und Prozessbeteiligten schriftlich vorliegt, das hat bei mir im Verfahren VW./Verbraucher aufgrund von „Büroproblemen“ etwas gedauert...
Ich wünsche trotzdem allen Geschädigten viel Erfolg!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln