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Es dürfte sich um eines der aufwendigsten und wohl auch längsten Ermittlungsverfahren gehandelt haben, die das Bundeskartellamt in seiner Geschichte je geführt hat. Am Ende verhängte das Bundeskartellamt Strafen in Höhe von 272 Millionen Euro gegen Flüssiggasunternehmen, welche sich zu Lasten von Konkurrenten und Energieverbrauchern zu einem rechtswidrigen Kartell zusammengeschlossen hatten. Der Bundesgerichtshof hob die festgesetzten Bußgelder, die die Vorinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 4 Kart 2/10) noch erfolgreich passiert hatten, nun auf (Az. KRB 51/16)....
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