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EON reagiert auf Kündigung nicht

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Didakt:
Zwischenzeitlich ist das „Ferkelchen“ in Sachen Kündigung per E-Mail fündig geworden und will uns wissen lassen, was hier im Forum schon anno 2016 ausgiebig behandelt wurde. Kalter Kaffee ist das!

Ich hatte von „Streitfällen“ gesprochen, die ja insbesondere von bestimmten Billigheimern inszeniert werden. Dabei gilt es, auf „Nummer Sicher“ zu gehen, um ggf. das Gericht von der Beweiskraft einer Kündigung zu überzeugen. Bei E-Mail-Kündigungen kann es insofern bekanntermaßen durchaus zu Problemen kommen. Dies ist in diversen Internet-Beiträgen nachzulesen.
Zur Vorgehensweise siehe auch Empfehlungen im folgenden Link: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/worauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132

bolli:

--- Zitat von: Didakt am 15. Januar 2019, 21:21:10 ---Ich hatte von „Streitfällen“ gesprochen, die ja insbesondere von bestimmten Billigheimern inszeniert werden. Dabei gilt es, auf „Nummer Sicher“ zu gehen, um ggf. das Gericht von der Beweiskraft einer Kündigung zu überzeugen.
--- Ende Zitat ---
Da möchte ich @Didakt durchaus Recht geben. Ich kündige ebenfalls selbst (habe zum einen keine Lust, wenn es schiefgeht, mit dem neuen Versorger direkt einen Schadensersatzprozess zu führen und bin dadurch auch unabhängig davon, wie lange die Kündigungsfrist in den Verträgen ist. Es wird ein halbes Jahr vorher gekündigt und gut ist), bevorzuge ein zweistufiges Verfahren. Da ich sehr früh kündige, kündige ich erst per Mail mit der Bitte um Bestätigung. Erfolgt da innerhalb von 4 Wochen keine Reaktion geht's per Einschreiben/Einwurf weiter. Die Diskussion, dass damit der INHALT des Schreibens noch nicht nachgewiesen ist, kenne ich, war aber bisher ausschließlich theoretischer Natur, da in zwei Fällen, in denen der Versorger sperrig war, die Kopie des Zustellnachweises der Online-Sendungsverfolgung ausreichte. Aber diese Vorgehensweise ist ja u.a. auch abhängig vom Kündigungszeitpunkt, sprich, wieviel Zeit man sich lassen kann, ohne die Kündigungsfrist zu verpassen.
Insofern erwähne ich immer nur die Zustelloption.

Erdferkel:
Kündigungsbestätigung ist eingegangen, erledigt.

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