Energiepreis-Protest > BEV Energie
Verbrauch falsch geschätzt
Sylvi:
Die BEV hat bei mir einfach den Verbrauch willkürlich geschätzt, angeblich in Abstimmung mit dem Netz, das davon aber nichts wusste (!). Dementsprechend wurde auch der Abschlag falsch - viel zu hoch - festgesetzt.
Meine Beschwerden haben nichts gebracht, erst als ich die Verbraucherzentrale eingeschaltet habe, ging es auf einmal.
Wer also Probleme bei Abschlag oder Bonusauszahlung bei der BEV hat, sollte sich am besten gleich bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen melden, dann geht es auf einmal ganz schnell:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/bev-erfolgreich-abgemahnt
Nicko1998:
Dieses Verhalten hat wohl System:
Man schätzt den Verbrauch viel zu hoch ein (angeblich kommt die Info vom Netzbetreiber, der jedoch in meinem Fall glaubhaft und schriftlich verneint, eine derartige Verbrauchsinfo gegeben zu haben).
Dann wird die Rate entsprechend erhöht. Dieses Spielchen wurde auch mit mir getrieben.
Und das ist nicht alles. Hier kommt das gesamte "Sündenregister" zum Vorschein, samt der vielen Gefälligkeitsbewertungen: https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.de
Meinen Vertrag kündigte ich fristgemäß zum Ablauftermin 31.08.2019. Die Kündigung wurde mir mittlerweile auch bestätigt.
Da hilft nur eins: SEPA-Mandat per Einschreiben sofort widerrufen, weitere Abbuchungen untersagen und die fälligen Raten, die ursprünglich vereinbart waren, per Dauerauftrag oder Überweisung begleichen, ansonsten man hinsichtlich der Abbuchungen mutmaßlich sein blaues Wunder erleben kann, wie bei Check24, Verivox (1-Sterne-Bewertungen in beiden Portalen aufrufen) oder Trustpilot geschildert wird.
Ich wäre froh, endlich wieder bei einem seriösen Anbieter zu sein. Inzwischen kündigt man ja trotz 12-monatiger Preisgarantie eine nicht unerhebliche Erhöhung sowohl der Grundpreise als auch der Arbeitspreise ab dem 01.02.2019 an, räumt aber gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht ein. Sollte mir ein solches Schreiben zugehen, werde ich von diesem Recht Gebrauch machen.
sixaola:
--- Zitat von: Nicko1998 am 19. Dezember 2018, 14:27:31 ---
Hier kommt das gesamte "Sündenregister" zum Vorschein, samt der vielen Gefälligkeitsbewertungen: https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.de
Ich wäre froh, endlich wieder bei einem seriösen Anbieter zu sein. Inzwischen kündigt man ja trotz 12-monatiger Preisgarantie eine nicht unerhebliche Erhöhung sowohl der Grundpreise als auch der Arbeitspreise ab dem 01.02.2019 an, räumt aber gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht ein. Sollte mir ein solches Schreiben zugehen, werde ich von diesem Recht Gebrauch machen.
--- Ende Zitat ---
Danke für den Link und Hinweis !
Wir haben dieses Schreiben auch heute erhalten: nach einem halben Jahr eine Erhöhung um ziemlich genau 33% ! Dass ich mich darauf zum Ablauf des Vertragsjahres einstellen muss, war mir längst klar - aber dass man eine 12-monatige Preisgarantie derart früh aufkündigen kann, hat schon eine neue Qualität - oder ist das in dieser Form tatsächlich ein alter Hut ? Dann ist ja so ein Vertrag für die offenbar Schall & Rauch ...
Mit der Sonderkündigung ist der Jahresbonus natürlich weg, aber darauf pfeiff ich - nur noch weg. Mit dem (ausgezahlten) Sofortbonus kämen wir - verglichen mit dem Vorversorger - null auf null raus. Aber selbst das scheint noch nicht mal selbstverständlich, bis da wirklich alles endgültig abgeschlossen ist
bolli:
--- Zitat von: Nicko1998 am 19. Dezember 2018, 14:27:31 ---Ich wäre froh, endlich wieder bei einem seriösen Anbieter zu sein. Inzwischen kündigt man ja trotz 12-monatiger Preisgarantie eine nicht unerhebliche Erhöhung sowohl der Grundpreise als auch der Arbeitspreise ab dem 01.02.2019 an, räumt aber gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht ein. Sollte mir ein solches Schreiben zugehen, werde ich von diesem Recht Gebrauch machen.
--- Ende Zitat ---
Ich befürchte, auch das hat System ! Die Einräumung des Sonderkündigungsrechts ist bei einer Preisanpassung gesetzliche PFLICHT. Ohne diese ist die Preiserhöhung eh nicht wirksam. ABER: Nimmt man dieses Sonderkündigungsrecht im ersten vertragsjahr wahr und hat einen Neukundenbonus vereinbart, geht man diesen meist verlustig, weil dieser erst nach einem Belieferungsjahr greift. Insofern, im ersten Belieferungsjahr einer Preisanpassung widersprechen und auf die eingeschränkte Preisgarantie verweisen und nochmals darauf hinweisen, dass das SEPA-Mandat nur für die bisherige Abschlagshöhe gilt. Falls dann doch eine zu hohe Abbuchung erfolgt, Mandat schriftlich kündigen, Lastschrift über die Bank zurückgeben und Zahlungen selbst vornehmen.
Nicko1998:
Zum Glück habe ich keinen Bonus bei meinem Gasvertrag vereinbart. Aber die Frage nach der Sonderkündigung wird sich für mich nicht stellen, denn die tausende Kunden, die davon betroffen sind, erhielten die Post bereits vorgestern und gestern.
Unsere Nachbarin, die bislang ausgesprochen zufrieden war, hat gestern von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ihr wurde angekündigt, den Strompreis ab dem 01.02.2019 von 26,82 ct/kWh auf 30,72 ct/kWh (Arbeitspreis) und von 9,38 Euro/Monat auf 32,12 Euro/Monat (Grundpreis) zu erhöhen.
Was ist das nur für ein Unternehmen?
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