Hallo, das was bolli schreibt stimmt nur bedingt.
1. Strom kann auch gesperrt werden, wenn man den Zutritt verweigert. Nämlich am Hausanschluss.
Das wird der Netzbetreiber aber erst dann tun, wenn kein weiterer Endverbraucher betroffen ist und die Kosten das rechtfertigen.
2. Das mit "Digitalzähler mit Online-Anschluss" ist unwahr. Bis ein Privathaushalt ein imSys (intelligentes Messsystem) bekommt, gehen noch 6 Jahre + ins Land. Hinzukommt, dass ein solches imSys nicht für die Fernsperrung vorgesehen ist. Das ist über das derzeitige MSbG auch nicht vorgesehen. Das imSys müsste mit einer zusätzlichen Komponente ausgestattet werden.
@kally,
Ihre Situation ist so kurz vor den Feiertagen natürlich ärgerlich, daher empfiehlt sich folgendes:
- zum Versorger gehen und eine persönliche Klärung versuchen (wie bolli schon schrieb)
- Ratenzahlungsvereinbarung, je nach Möglichkeit und dem Willen des Versorgers, abschliessen (dabei fällt meistens eine Gebühr für die Ratenzahlung an)
Da mir nicht bekannt ist, wie hoch Ihr monatlicher Abschlag ist, Sie aber schrieben, dass Sie eine Sicherheitsleistung von 650€ geleistet haben, ist der Abschlag entweder sehr hoch oder die Sicherheitsleistung soll mehrere Monate abdecken können.
Ggfs. sollten Sie für die Zukunft auch einen Versorgerwechsel in Erwägung ziehen.
Das befreit Sie aber nicht von der Begleichung der offenen Posten.
Leider haben Sie auch nichts dazu geschrieben, ob Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben oder in der Grundversorgung sind. Denn die Grundversorgung ist das teuerste was der Versorger mit den meisten Entnahmestellen im Gebiet eines Netzbetreibers hat, anbietet.