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Hallo, das was bolli schreibt stimmt nur bedingt.1. Strom kann auch gesperrt werden, wenn man den Zutritt verweigert. Nämlich am Hausanschluss.Das wird der Netzbetreiber aber erst dann tun, wenn kein weiterer Endverbraucher betroffen ist und die Kosten das rechtfertigen.2. Das mit "Digitalzähler mit Online-Anschluss" ist unwahr. Bis ein Privathaushalt ein imSys (intelligentes Messsystem) bekommt, gehen noch 6 Jahre + ins Land. Hinzukommt, dass ein solches imSys nicht für die Fernsperrung vorgesehen ist. Das ist über das derzeitige MSbG auch nicht vorgesehen. Das imSys müsste mit einer zusätzlichen Komponente ausgestattet werden.
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