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Gas Gesperrt seid 7 Jahren Insolvenz vorbei wie gehts weiter?

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Erdferkel:
Wie bitte, die wollen, dass Sie für das entnommene und abgefackelte Gas auch noch bezahlen? Da hatteste aber einen schlechten Insolvenzverwalter... hast den Hahn doch nur aufgedreht um drohenden Überdruck im System zu verhindern, waren schon fast 40mbar... Wie wärs mit Flaschengas, Mischdüsen in der Therme tauschen und los gehts! Ob das Leitungssystem nach 7 drucklosen Jahren wieder in Betrieb gehen kann sagt dir bestimmt ein freundlicher Fachbetrieb, zahlt bestimmt der Vermieter! Ansonsten so als Tip: Hab auf dem Boot immer Trockenschampoo und paar Päckchen Feuchttücher dabei, wenn man sich ne 1/4 Stunde auf das Päckchen setzt ist das angenehm warm!

Erdferkel:
Aber mal Spass beiseite, coole Story, sagstu uns wie Geschichte geht weiter und so, mach bitte korrekte Bericht, Marcel! ;)

MarcelX:
Finde das jetzt garnicht lustig

bolli:
Das ist @Erdferkel's Art der Ironie. Er findet es halt merkwürdig (was ich nachvollziehen kann) dass Sie in die Wohnung eingezogen sind und nicht wussten, dass Sie für Gas was bezahlen mussten. Wenn man einen Mietvertrag abschließt, sollte man ihn sich durchlesen und daraus geht üblicherweise hervor, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind und der Rest ist dann "eigenes Vergnügen". Oft steht sogar explizit drin, dass man für Gas und Strom selbst verantwortlich ist, in der Regel dann, wenn für jede Wohneinheit separate Zähler vorhanden sind, die eigene Verbrauchsabrechnungen ermöglichen. Wenn diese Angaben fehlen, sollte man sie erfragen, damit man genau diese Inhalte kennt. Wenn Sie ein Auto kaufen, bei dem nicht dabei steht, welche extras enthalten sind, fragen Sie ja auch nach, was denn im Auto für extras drin sind, die im Preis schon enthalten sind. Das man überhaupt für entnommene Energie bezahlen muss, dürfte sicherlich jedem verständigen Menschen einleuchten. Zu verschenken haben auch die Versorger nichts.

Da Sie ja augenscheinlich keinen extra Gasvertrag unterschrieben haben, werden Sie sich vermutlich in der Grundversorgung befunden haben, da bei dieser Versorgungsform ein Vertrag schon alleine durch die faktische Entnahme der Energie (das gibt's bei Gas und bei Strom) aus dem Leitungsnetz zustande kommt. Beim sogenannten Sondervertrag ist (in der Regel) die Schriftform mit Unterschrift des Energieabnehmers für den Vertragsschluss notwendig (kann in Einzelfällen schon mal anders sein, aber generell eher nicht). In der Grundversorgung kommt der Vertrag mit dem für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger (der nicht firmenidentisch mit dem Netzbetreiber ist) zustande.

EviSell:

--- Zitat von: bolli am 16. November 2018, 08:43:00 ---...
In der Grundversorgung kommt der Vertrag mit dem für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorger (der nicht firmenidentisch mit dem Netzbetreiber ist) zustande.

--- Ende Zitat ---
(Hervorhebung durch mich)

@bolli,

in den meisten Fällen ist das so, aber bei kleineren nicht unbedingt. Mein Grundversorger für Strom/Gas ist identisch auch der Strom- bzw. Gasnetzbetreiber.

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