@Kite
Sie können die Abrechnung zu dem Tarif verlangen, der aufgrund des Verbrauches am günstigsten ist, auch zum Allgemeinen Tarif- sollte diese Aussage auf den zutreffen.
Egal, in welchem Tarif Sie waren, konnten Sie den Preiserhöhungen widersprechen - jedoch gerade in dem Tarif, der gewählt war..... Dementsprechend gilt dann der alte Preis.
Ein ständiges Hin- und Herspringen wie bei \"1, 2 oder 3\" mit Michael Schanze ist jedoch nicht möglich. Man muss sich schon entscheiden.
Ein \"Rosinenpicken\" ist nicht möglich.
War in 09/04 der Allgemeine Tarif aufgrund des Verbrauchs der günstigste tarif und konnte man die Abrechnung zu diesem verlangen und hat sodann der Preiserhöhung in diesem Tarif widersprochen, hat man heute noch den Allgemeinen Tarif zu den in 09/04 geltenden Preisen.
Der Musterbrief richtet sich gegen eine konkrete Preiserhöhung in einem laufenden Vertragsverhältnis in einem bestimmten Tarif (ggf. Bestpreis).
Ein pauschaler Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen in allen Tarifen des Versorgers, zu denen man selbst gar nicht versorgt wird, ist gerade nicht möglich.
Überlegen Sie deshalb selbst nochmal, ob Sie für den Tarif, den Sie jetzt wollen, überhaupt die Unbilligkeit der Preiserhöhung wirksam gerügt hatten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt