Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??  (Gelesen 9701 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« am: 17. Dezember 2005, 16:47:36 »
@Fricke

habe gerade bei der Durchsicht meiner alten Gasabrechnungen festgestellt,

dass bei meinen Verbräuchen,bisher ca 12000kwh und jetzt bei neuer

Therme ca 7500 kwh der\"Sondertarif\" der Stadtwerke Niebüll teurer war als

der  normale Grundtarif. Kann ich ,da ich §315 anwende seit einem Jahr , als

 Bezugsgröße den Gesamtpreis des allgemeinen Tarifes zugrunde legen, oder

muß ich die \"Sonderpreise\" nehmen? Was passiert rechtlich,wenn ich die

Umwandlung in den Grundtarif möchte? Ist dann der zur Zeit gültige Preis

für  mich maßgeblich,trete also in ein neues Vertragsverhältnis ein?

Wie soll ich vorgehen?

Gruß

Kite

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2005, 14:03:41 »
@Kite

Der Versorger ist verpflichtet, Sie preisgünstig zu versorrgen, d. h. so billig wie möglich.

Daraus folgt, dass Sie Anspruch darauf haben, zum günstigsten in Frage kommenden Tarif abgerechnet zu werden, wenn im Übrigen Voraussetzungen vorliegen, wie bei manchen \"Sonderverträgen\" die Erteilung einer Einzugsermächtigung - wenn auch beschränkt.

Der Allgemeine Tarif kann als solcher nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft sein, so dass dieser zur Anwendung kommen muss, wenn er im konkreten Fall der günstigste Tarif sein sollte.

(Dieser Fall ist selten.)


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2005, 14:19:05 »
Frage am Rande.

Darf eine Abrechnung zu einem ungünstigeren Tarif, als dem Allgemeinen Tarif, überhaupt erfolgen?
Schließlich gilt doch die jeweilige Genehmigung (z.B. der Landeskartellbehörden) des Allgemeinen Tarifs als \"Maximalgrenze\". Sondertarife müssen darunter liegen und bedürfen daher keiner eigenen Genehmigung. Oder liege ich da falsch?

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2005, 14:23:18 »
@Monaco

Gaspreisgenehmigungen gibt es nicht.

Behördlich genehmigte Strompreise sind gesetzlich höchstzulässige Preise gem. § 12 BTOElt.


Ungünstigere Gaspreise als im Allgemeinen Tarif sind auch wenig vorstellbar:

Bei sog Sondertarifen ist die Konzessionsabgabe weit geringer 0,03 Cent/ kWh statt 0,22 Cent/ kWh, so dass allein die geringere Abgabenbelastung dazu führen sollte, dass ein Sondervertragstarif immer günstiger ist als der Allgemeine Tarif.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2005, 16:18:37 »
@ Fricke, danke für die Antwort ich bin aber doch noch nicht ganz schlau

 geworden aus der Antwort.

Bei den Stadtwerken Niebüll beträgt der Grundpreis im allgemeinen Tarif

87€  bei 5,85 cent/kwh Arbeitspreis,im Sondertarif,den ich habe, aber

195€ bei4,7 Cent/Kwh Arbeitspreis. Bei meinem jetzigen Verbrauch ist der

allgemeine Tarif günstiger. Kann ich, da ich meine Preise von September

2004 zugrunde lege den allgemeinen Tarif auch für diesen Zeitpunkt  wählen

, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Sonderpreis günstiger war?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2005, 16:38:40 »
@Kite

Sie können die Abrechnung zu dem Tarif verlangen, der aufgrund des Verbrauches am günstigsten ist, auch zum Allgemeinen Tarif- sollte diese Aussage auf den zutreffen.

Egal, in welchem Tarif Sie waren, konnten Sie den Preiserhöhungen widersprechen - jedoch gerade in dem Tarif, der gewählt war..... Dementsprechend gilt dann der alte Preis.

Ein ständiges Hin- und Herspringen wie bei \"1, 2 oder 3\" mit Michael Schanze ist jedoch nicht möglich. Man muss sich schon entscheiden.

Ein \"Rosinenpicken\" ist nicht möglich.

War in 09/04 der Allgemeine Tarif aufgrund des Verbrauchs der günstigste tarif und konnte man die Abrechnung zu diesem verlangen und hat sodann der Preiserhöhung in diesem Tarif widersprochen, hat man heute noch den Allgemeinen Tarif zu den in 09/04 geltenden Preisen.

Der Musterbrief richtet sich gegen eine konkrete Preiserhöhung in einem laufenden Vertragsverhältnis in einem bestimmten Tarif (ggf. Bestpreis).

Ein pauschaler Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen in allen Tarifen des Versorgers, zu denen man selbst gar nicht versorgt wird, ist gerade nicht möglich.

Überlegen Sie deshalb selbst nochmal, ob Sie für den Tarif, den Sie jetzt wollen, überhaupt die Unbilligkeit der Preiserhöhung wirksam gerügt hatten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2005, 17:20:27 »
@ Fricke,

jetzt ist es mir deutlich geworden,vielen Dank für Ihre Geduld.

Ich war im Sondertarif 2004 eingestuft und habe auch dagegen Widerspruch

eingelegt nach §315.


Werde also mit diesem Tarif weiterrechnen,obwohl ich dieses Jahr wegen

Minderverbrauch in den allgemeinen Tarif eingestuft werden könnte.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Umwandlung des Sondertarifes in allgemeinen Tarif ??
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2005, 08:37:20 »
@kite,

Warten Sie ab, was die Jahresrechnung bringt. (Allg. Tarif oder Sondertarif)

Die Einstufung in den Allgemeinen Tarif, wegen Minderverbrauch, können Sie bei der Jahresrechnung immernoch verlangen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz