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Autor Thema: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen  (Gelesen 5958 mal)

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Offline spawn

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BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« am: 27. Oktober 2018, 10:20:59 »
Hallo zusammen,

dass die BEV Energie ein unseriöser Laden ist, weiß man ja nicht seit gestern. Die Masche ist immer die Selbe. Bonis werden nicht oder spät ausbezahlt und die Abschläge werden immer um ca. 30% höher angesetzt wie der Verbrauch. Dieser Überzahlung muss man dann ewig nachrennen.

Ich habe mich bevor ich dort hin gewechselt habe darüber informiert und für mich eine einfache aber wirksame Strategie entwickelt.

Reduziert einfach die Angaben zum Jahresverbrauch beim Vertragsabschluss um 30-40% und zieht vorher noch den Bonus vom tatsächlichen Gesamtverbrauch ab.

Auch ich habe genau das hier beschriebene Verhalten von BEV erfahren. Die Abschläge wurden um 30% zu hoch angesetz und der Bonus nicht ausbezahlt. Hat aber alles nichts ausgemacht, da mein tatsächlicher Verbrauch den ich natürlich am Ende der Vertragslaufzeit ehrlich via Zählerablesung melde, wesentlich über den bereits geleisteten Zahlungen lag. Daraus hat sich bei der Endabrechnung eine kleine Nachzahlung ergeben. Falls noch Bonis nicht ausbezahlt bzw. mit der Endabrechnung nicht verrechnet wurden, geht einfach der Bankeinzug so lange zurück bis die Abrechnung passt. Schließlich seid ihr im Recht und BEV wird aus diesem Grund keinen aussichtslosen Rechtsstreit anzetteln.

Also dreht den Spieß einfach um und alles passt.

LG


 

Offline Erdferkel

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Re: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2018, 12:03:32 »
Hallo @spawn, das hat bei mir damals nicht geklappt, da der Netzbetreiber dem Versorger den tatsächlichen Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraumes mitteilt. Dann kam die Abschlagserhöhung, ich konnte aber die Reduzierung auf den ursprünglich vereinbarten Betrag nach Einschalten der Schlichtungsstelle durchsetzten, ohne gings leider nicht. Mit der Schlussrechnung und Bonusauszahlung gab bei es mir keine Probleme.

Grüsse, Erdferkel

Offline holdi411

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Re: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2018, 12:18:06 »
Hallo @spawn, diesen ganzen Aufwand kann man sich sparen, wenn man sofort zu einem seriösen Anbieter wechselt.

Offline spawn

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Re: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2018, 12:46:55 »
Hallo @spawn, das hat bei mir damals nicht geklappt, da der Netzbetreiber dem Versorger den tatsächlichen Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraumes mitteilt. Dann kam die Abschlagserhöhung, ich konnte aber die Reduzierung auf den ursprünglich vereinbarten Betrag nach Einschalten der Schlichtungsstelle durchsetzten, ohne gings leider nicht. Mit der Schlussrechnung und Bonusauszahlung gab bei es mir keine Probleme.

Grüsse, Erdferkel

Das ist doch Teil der Masche. Die BEV behauptet diese Information zu haben und rechtfertigt so die pauschale Erhöhung der Abschläge. Tatsächlich werden solche Informationen nicht weitergegeben. Falls doch hilft in Zeiten der DSGVO sicher mal eine E-Mail an die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Firmen mit der Verbraucherzentrale in CC.

Offline spawn

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Re: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2018, 12:48:43 »
Hallo @spawn, diesen ganzen Aufwand kann man sich sparen, wenn man sofort zu einem seriösen Anbieter wechselt.

Korrekt. Nur sind die seriösen in der Regel deutlich teurer. Bei hohen Jahresverbräuchen lohnt sich daher die Nutzung der unseriösen Anbieter. Man muss dann halt nur extrem Aufpassen und sich alles gut durchdenken.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2018, 18:09:20 »
... Tatsächlich werden solche Informationen nicht weitergegeben. Falls doch hilft in Zeiten der DSGVO sicher mal eine E-Mail an die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Firmen mit der Verbraucherzentrale in CC.
Da wäre ich mir nicht so sicher, daß solche Informationen nicht weitergegeben werden:

„Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife
...
... Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet, den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen Lieferanten mitzuteilen....“

Sicher kann man sich darüber beschweren, warscheinlich sogar mit Erfolg, obs den Aufwand aber Wert ist muss jeder selbst entscheiden. Leider weiss ich nicht mehr wie genau die BEV das damals formuliert hatte, woher die Daten stammten, entsprach aber den Tatsachen, der
Vorjahresverbrauch war deutlich höher als der im neuen Abrechnungszeitraum zu erwartende, hab damals meine Aquarienbeleuchtungen auf LED umgestellt..

Offline bolli

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Re: BEV - mit den eigenen Waffen geschlagen
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2018, 09:55:09 »
Sicher kann man sich darüber beschweren, warscheinlich sogar mit Erfolg, obs den Aufwand aber Wert ist muss jeder selbst entscheiden. Leider weiss ich nicht mehr wie genau die BEV das damals formuliert hatte, woher die Daten stammten, entsprach aber den Tatsachen, der
Vorjahresverbrauch war deutlich höher als der im neuen Abrechnungszeitraum zu erwartende, hab damals meine Aquarienbeleuchtungen auf LED umgestellt..
Der Fall bei Ihnen, dass der tatsächlich zu erwartende Verbrauch aus darlegbaren nachvollziehbaren Gründen niedriger ist als der der letzten Abrechnungsperiode war, ist tatsächlich ein anderer Fall als der von @spawn vorgesehene, dass man einen zu niederigen Verbrauch angibt, den man nicht nachvollziehbar erklären kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die BEV sich die entsprechenden Daten holt und zwecks realistischer Kostenschätzung diese auch bekommen kann. Aber genauso sicher bin ich mir, dass die keinen 30% höheren Abschlag bei mir durchbekommen. Das habe ich schon durch.  Bei der Mitteilung über den höheren Abschlag Widerspruch eingelegt und Sepa-Mandat entzogen. Ersten Abschlag zurück gehen lassen und manuell überwiesen. Danach haben die eingelenkt und die weiteren Abschläge in der ursprünglich vereinbarten Höhe eingezogen (nach Erteilung eines erneutem Sepa-Mandats). Am Ende mit der Schlusszählerstandsmitteilung auf die 6-Wochen-Frist verwiesen und bei Überziehung mit der sofortigen Einschaltung der Schlichtungsstelle gedroht. Nach 5 Wochen hatte ich meine Schlußrechnung. Eine Woche später das Geld. Es geht also schon.

Hallo @spawn, diesen ganzen Aufwand kann man sich sparen, wenn man sofort zu einem seriösen Anbieter wechselt.

Mal abgesehen, dass es heutzutage schwer ist, vorherzusagen, wer "Seriös" ist, sehe ich auch nicht ein, 15-25% mehr zu bezahlen als notwendig, nur um keinen notwendigen Zusatzaufwand zu haben. leider ist die Welt heute so wie sie ist. Aber wenn wir uns nur ausruhen wollen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn uns die Geschäftemacher "über den Tisch ziehen" in unserer Bequemlichkeit. Das ist bei Telefonverträgen und Geldanlagen (Tages- und Festgelder) oftmals (leider) nichts anderes.
Aber von dem dabei verdienten Geld fahre ich lieber 1-2 Mal im Jahr zusätzlich in Urlaub oder schaffe was schönes an, als es denen in den Rachen zu schieben.
Die notwendigen Briefe sind mittlerweile Standardschreiben, die halt im Kalender vorgemerkt werden müssen. Aber das geht schon, die 5-6 Mal im Jahr.  :D

 

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