Hallo,
vor einem Jahr haben wir ein Grundstück mit Gebäude erworben. Der Vor- Vorbesitzer hat mit Flüssiggas geheizt. Nachdem der Besitzer verstorben war, hat der Erbe noch eine Weile (ca. 3 Jahre) darin gewohnt, sich aber um nichts gekümmert. Wir haben die Immobilie vom Erben erworben. Es gäbe keinen Mietvertrag mit keinem Anbieter (auch auf unserem Kaufvertrag vermerkt). Geheizt hat er anscheinend auch nicht mit Flüssiggas. Der Tank steht also ca. 3 Jahre lang leer.
Da wir nicht planen mit Gas zu heizen ist die Entfernung des oberirdischen Gastanks angebracht. Der Besitzer des Tanks (Fa. T..... Energy) hatte auf eine Anfrage im vergangenen Jahr vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages nicht reagiert. Nun erhielten wir per Post einen Neuvertrag, den wir unterschreiben sollten. Den Vertrag unterzeichnen wir logischerweise nicht!
Sollen wir gleich einen Anwalt einschalten oder geht das auch ohne rechtlichen Beistand? Wer müsste für die Kosten der Entfernung aufkommen?
Danke!