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Berichtigungsfrist für falsche Stromendabrechnung

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uranus:
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
zunächst vielen Dank für Eure hilfreichen Hinweise. Die Formulierung mit den 4 Wochen habe ich jetzt auch auf der Seite der Schlichtungsstelle gefunden.

Der Sachverhalt ist so: Ich hatte einen Tarif mit Direktbonus auf jede monatliche Abschlagszahlung (7,00 Eur.) und einen Neukundenrabat von 25% auf die Gesamtsumme zum Zeitpunkt der Endabrechnung.
Die Berechnung meines Verbrauchs war exakt, aber ohne den Sofortbonus zu berücksichtigen. Dadurch ergab sich ein Restbetrag von 89,69 (meine Restschuld nach 12 monatlichen Abbuchungen). Diesen Betrag wollte die BEV am 27.03. einziehen, um dann Original-Text "Nach Zahlungseingang wird Ihr Guthaben aus Direktbonus in Höhe von 90,00 Eur. auf Ihr Konto ausgezahlt".
Ich habe daraufhin der BEV die Einzugsermächtigung entzogen und meine Bank angewiesen, keine weiteren Abbuchungen durch deren einziehende Bank zuzulassen. Dabei stellte sich im Übrigen heraus, dass die einziehende Bank in GB sitzt.
Vom Erstkundenbonus (in meinem Fall 250,00 Eur.) war in der Abrechnung absolut nichts zu finden.

Deshalb hatte ich mich gefragt, ob hier nicht die 14 Tage-Regelung (Angemessenheitsfrist) des BGB greift und danach eine Klage gegen BEV sofort möglich ist ohne eine Schlichtung, welche sich meist auch über Monate hinziehen kann, abzuwarten.

MfG
Michael

Erdferkel:
@uranus: Sie können jederzeit ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, dadurch wird natürlich ein Schlichtungsverfahren ausgeschlossen oder abgebrochen. Sie möchten Geld erstattet bekommen? Machen Sie eine eigene Endabrechnung, fordern Sie vom Versorger den strittigen Betrag mit Frist von 2 Wochen und wenn nichts kommt ab zum Anwalt.
Der Weg über die Schlichtungstelle ist, auch ohne RV, zumindest kostenlos, und wenn alle erforderlichen Unterlagen eigereicht werden auch recht zügig durchgeführt.
Lg, Erdferkel

bolli:
Die bisherigen Erfahrungen hier im Forum zeigen, dass man bei der BEV meist schon mit der Schlichtungsstelle relativ zeitnah zum Ziel kommt, wenn es lediglich um Standardfälle geht. Da das Verfahren für die Versorger kostenpflichtig ist, versuchen viele quasi direkt vor Stellungnahme dem Grund abzuhelfen und dadurch ggf. die Schlichtungsgebühr zu sparen, so zumindest meine Vermutung.
Lediglich die 365AG versucht meist über Feststellungsklagen das Verfahren abzubrechen und eigene Ziele durchzusetzen, sofern sie Ansatzpunkte dafür sieht (meist Nebengewerbe, Solarstromeinspeisung). Insofern erscheint mir der Weg über die Schlichtungsstelle mit deutlich weniger Aufwand verbunden zu sein. ABER, man sollte stringent vorgehen: Schriftliche klare Ansagen inkl. Selbstberechnung und Höhe der Forderung, klare Fristsetzung.

uranus:
Ah, alles klar. Ich bedanke mich bei allen, weis jetzt bescheid und werde entsprechend handeln.

Besten Dank und viele Grüße

Michael

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