Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
abweichender Vertragsbeginn - Kündigung - Schlichtungsstelle - Klage
huma:
Hallo an alle Leidensgenossen!
Am 22.11.16 habe ich mich, nach kurzer (und zu oberflächlicher) Recherche im Netz für immergrün (sparen sie 3 fach) entschieden und auf deren Seite den Onlineantrag gestellt.
Eine Willkommensmail kam noch am gleichen Tag und die Auftragsbestätigung am 23.11.16 incl. AGB.
Am 08.12.16 erhielt ich dann eine Mail mit dem Betreff "Ihre Versorgungsbestätigung" und dem Anhang "Vertragsbestätigung".
Gekündigt habe ich dann am 27.11.17 zum 28.02.18, also ein Jahr nach Belieferungsbeginn.
Nachdem mich am 30.11.17 jemand von 365AG angerufen und hatte ob ich ein Angebot für die Folgezeit haben möchte, was ich bejaht habe, kam am gleichen Tag die Kündigungsbestätigung zum 07.12.18!
Zunächst ging ich von einem Fehler aus. Nach erneutem lesen in den AGB und Suche im Netz war mir klar, dass es sich nicht um einen Fehler handelte.
Dem Kündigungstermin habe ich am 04.12.17 widersprochen mit der Begründung, dass ich nie eine "Annahmeerklärung" erhalten habe! Alles was ich erhalten habe hatte (extra) einen anderen Namen!
Weiterhin habe ich die Auszahlung des Sofortbonus angemahnt, der auch mir nicht zum versprochenen Zeitpunkt ausgezahlt wurde.
Die Antwort folgte am 05.12. In dieser wurde der Termin verteidigt. Von dem Bonus kein Wort.
Diesen habe ich ohne Nachricht oder sonstiges am 15.12. erhalten.
Entgegen den Erfahrungen, die hier beschrieben wurden, hat 365AG weiter bei mir abgebucht (obwohl ich nie ein SEPA-Mandat unterschrieben habe).
Am 06.12. habe ich dann mein Anliegen bei der Schlichtungsstelle eingereicht, die es umgehend an 365AG geleitet hat.
Dazu bekam ich eine Mail der SE mit der Bitte auf eine Antwort von 365AG zu warten.
Diese erreichte mich am 13.01.2018 in Form einer Klageschrift vom zuständigen Amtsgericht!
Somit dürfte die SE ausgebootet sein.
Nun habe ich 14 Tage Zeit mich zu der Feststellungsklage zu äußern!
Auf so was habe ich natürlich echt keine Lust, aber es stinkt mir auch, dass solche Machenschaften immer weiter gehen, wenn sich keiner dagegen wehrt.
Die AGB halte ich nach §307 BGB (Transparenzgebot) für unwirksam, da der Vertragsbeginn = der Annahmeerklärung sein soll, die man jedoch nie bekommt (wird halt anders bezeichnet).
Nach meiner Erfahrung kann man ich die SE sparen. 365AG weiß diese geschickt auszuschließen.
Für zielführende Tipps wäre ich sehr dankbar!
Danke
huma
Erdferkel:
Moin @huma, was soll denn vor Gericht festgestellt werden? Dass der Vertrag am 07.12.2017 endete oder dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde? Wie war das Kündigungsschreiben formuliert?
Lg, Erdferkel
huma:
Hallo Erdferkel,
die Feststellung bezieht sich auf den Ablauftermin am 07.12.2018.
Gekündigt habe ich zum 28.02. / 01.03.18 und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Gruß
huma
bolli:
@huma
Um Ihnen ggf. argumentativ helfen zu können, fehlen ein paar wesentliche Angaben:
1.) Für wann haben Sie am 23.11.2016 den Antrag auf Versorgung gestellt (Lieferbeginn)?
2.) Haben Sie mit irgendeiner Mail die AGB erhalten oder haben Sie diesen Online explizit zugestimmt?
3.) Wenn Sie sie per Mail erhalten haben, mit welcher Mail kamen sie?
4.) Wie lautet die Laufzeitklausel ? (In den aktuellen AGB wird "standardmäßig" eine 24 monatige Laufzeit vereinbart, wenn nicht EXPLIZIT anders vereinbart)
5.) Wurde eine Preisgarantie vereinbart und wenn ja, für wie lange ?
6.) Wie lautet die Kündigungsklausel in den seinerzeit (möglicherweise) vereinbarten AGB ?
7.) Wie lautet die Klausel zum Vertragsbeginn ? (Hinweis: In den aktuellen AGB steht zu diesem Punkt: "Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers in Form der Vertragsbestätigung zustande, der dem Kunden mit der Vertragsbestätigung auch den verbindlichen Liefertermin mitteilt." Damit ist klargestellt, dass die Vertragsbestätigung = der Annahmebestätigung zu sehen ist. Lautet diese Klausel in Ihren vereinbarten AGB auch so ?)
8.) Hat die 365 AG für das zweite Vertragsjahr die Preise erhöht ?
9.) Wenn ja, wann wurde Ihnen das mitgeteilt ?
10.) Wurden Sie in diesem Zusammenhang ggf. auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht ?
11.) Wie haben Sie Ihr Kündigungsschreiben an die 365 AG geschickt ? (Zugangsnachweis ?)
Ja, das Ganze hört sich blöd an, aber zur Lagebeurteilung sind leider gewisse Informationen unumgänglich.
Grundsätzlich muss Sie die Klage der 365 AG nicht beunruhigen. Die sind für diese Vorgehensweise bekannt, da sie a) auf diese Weise die Schlichtungsgebühr sparen und b) es vielen Verbrauchern so geht wie Ihnen, die nämlich keine Lust auf ein Klageverfahren haben und deshalb klein beigeben. Aber ebenso erfahrungsgemäß erledigen sich viele Klagen spätestens kurz vor dem Verhandlungstermin, wenn die 365 AG erkennt, dass sie vermutlich vor Gericht keine Chance hat und der Verbraucher sich nicht hat einschüchtern lassen, da sie nämlich kein Interesse an einem Urteil hat, welches für andere Kunden Signalwirkung haben könnte.
Falls Ihnen die Zeit bezgl. der Klageerwiderung zu knapp wird, schreiben Sie dem Gericht kurz, dass Sie der Klage widersprechen und für die Begründung um 2 weitere Wochen Aufschub bitten. Das verschafft Ihnen ein wenig Luft.
Bezüglich der Abbuchungen würde ich die Abbuchung zurück geben, falls ich kein SEPA-Mandat unterschrieben und auch nicht online zugestimmt habe (Woher haben die denn Ihre Kontoverbindung ?).
Außerdem können Sie sich auch mal hier diesen Thread durchlesen, gleiches Thema: https://forum.energienetz.de/index.php?topic=20547.0
Erdferkel:
--- Zitat von: huma am 16. Januar 2018, 12:51:01 ---Gekündigt habe ich zum 28.02. / 01.03.18 und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
--- Ende Zitat ---
@huma: 3 Termine, hat der Anbieter sich dann den vorteilhaftesten ausgesucht... Ich würde hier professionelle Beratung in Anspruch nehmen, Anwalt, Verbraucherschutz, Mieterverein... die Kündigung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ könnte ein Problem sein! Wer ist denn aktuell Ihr Versorger, auch das sollten Sie abklären, Netzbetreiber anrufen und nachfragen, gab es Abfragen der Zählerstände zum Lieferantenwechsel o.ä.?
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