Energiebezug > Gas (Allgemein)
Gas Nachzahlung für 5 Jahre
Didakt:
--- Zitat von: Antwort # 9 ---[…] Versäumnisse des Netzbetreibers kann ich auch nicht nachvollziehen, …
--- Ende Zitat ---
Warum nicht?
1. Liegt beim Netzbetreiber keine Information über die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Nachfolgelieferanten für den Zeitraum nach dem Abmeldedatum vor, so ordnet der Netzbetreiber die Entnahmestelle ab diesem Zeitpunkt dem Grundversorger zu. Warum ist der Grundversorger über Jahre untätig geblieben? Weshalb hat der NB nicht nachgehakt?
2. Messwerte (u. a. Zählerablesungen) werden von den NB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die NB legen dafür in der Regel jährliche Sollablesetermine fest und fordern die Entnahmestellen/Verbraucher zu diesen Turnusablesungen auf oder veranlassen sie durch Beauftragte. Fraglich ist doch, ob es im Zuge dieser Messwertabforderrungen welche Rückkopplungen gegeben hat bzw. warum keinerlei Nachforschungen über die mögliche Nutzung des Gasanschlusses angestellt wurden?
Erdferkel:
hmm, und wenn tasächlich der Zähler abgemeldet war, warum hat ihn der Netzbetreiber nicht einfach ausgebaut und die Leitung verplombt? ... ohne mehr Details und Kenntnis des Mietvertrages bleibt das leider alles Spekulation.
Bin gespannt wie das ausgeht.
Didakt:
--- Zitat ---Bin gespannt wie das ausgeht.
--- Ende Zitat ---
Ich nicht mehr, Ende der Fahnenstange. Ja, alles Gesagte bleibt teilweise Spekulation. Und solange die Vermutungen grassieren und die TE kein Interesse an dem Diskurs zeigt und keine Fakten liefert, ist wohl davon auszugehen, dass die aufgetischte Rechnung schon bezahlt ist oder bald ausgeglichen wird. Frist 14 Tage nach Zahlungsaufforderung (§ 17 (1) StromGVV).
PS: Nicht der Zähler war abgemeldet, sondern der Letztlieferant hat seine Belieferung der Entnahmestelle abgemeldet (siehe GELI Gas).
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