[…] Als ich zum 01.01.2012 eingezogen bin bekam ich irgendwann Post von Vattenfall für mein Strom. Alles andere lief über die Betriebskostenabrechnung. Im Jahr 2016 im Juli bekam ich Post von Eon das ich als Nutzer für Gas angemeldet worde. […] Am 30.04.2017 bin ich aus der Wohnung aus-gezogen und haben bei Eon mein Vertrag gekündigt.
Aber nur, wenn nicht zentral geliefert und über die Betriebskosten ab-gerechnet wird. Dazu muss man den Mietvertrag kennen bzw. in ihm nachlesen.
Wer in diesem Fall unter den Beteiligten blauäugig gehandelt hat, lassen wir mal dahingestellt sein.
Fakt ist, dass ab Juli 2016 ein Liefervertrag mit der Mieterin zustande kam – vermutlich konkludent auf Basis der teuren Grundversorgung – weil dem Versorger – durch welche Eingebung auch immer – plötzlich die Augen geöffnet wurden und er feststellte, dass in der fraglichen Immobilie eine Mietwoh-nung/Entnahmestelle mit Messeinrichtung (sprich Gaszähler) existiert, die bislang nicht angemeldet worden war. Ein (konkludenter) Vertragsschluss mit der Mieterin ist aber nur möglich, wenn für ihre Mietwohnung ein Gaszähler vorhanden ist. Für die Anmeldung dieser Entnahmestelle wäre die Mieterin/Verbraucherin, nicht der Vermieter zuständig gewesen. Er hätte sie allenfalls darauf hinweisen sollen/müssen.
Wird eine Mietwohnung durch eine Sammelheizung versorgt, greift eine Abrechnung der Heizkosten auf-grund der Heizkostenverordnung im Rahmen der Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen, die oft schwer zu durchschauen sind. Deshalb scheuen sich viele Mieter, diese zu überprüfen.
Vorliegend ist schlicht unvorstellbar, dass die Mieterin doppelt zu Kasse gebeten wurde bzw. wird oder es sich in ihrem Fall um einen Mietvertrag mit „Warmmiete“ handelt. Solche Mietverträge sind heute aus nachvollziehbaren Gründen „außen vor“.
Teile der Forderung könnten verjährt sein. Es kommt darauf an, wann die Leistungen erbracht wurden und ob Forderungen bereits beglichen worden sind.