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Autor Thema: Gruppe blockte Resolution gegen die EWE  (Gelesen 2954 mal)

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Offline biene

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Gruppe blockte Resolution gegen die EWE
« am: 15. Dezember 2005, 09:04:34 »
http://www.weser-kurier.de/20051215/btag_168.php?MeldungsID=2005121500374&

hallo zusammen:

jetzt wirds interessant  im Oldenburger Land....

Gruß Biene

Offline RR-E-ft

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Gruppe blockte Resolution gegen die EWE
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2005, 12:36:17 »
@Biene

Die Argumentation hinsichtlich einer - womöglich feindlichen- Übernahme ist vollkommener Unfug und mehr als vorgeschoben.

Es könnte nur jemand die Anteile an EWE übernehmen und kaufen, wenn ein Verkäufer - also die Eigentümer - bereit wären, zu verkaufen.

Nur wenn ein Unternehmen börsennotiert ist - Börsengang der EWE- Beteiligung wurde immer wieder verschoben - könnte es überhaupt jemandem  - auch nur unter großen Anstrengungen - gelingen, die Mehrheit zu erlangen.

Der immer wieder verschobene Börsengang der EWE war auch Gegenstand folgenden Gesprächs:

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html

Zu denken ist an die in ihren Folgen umstrittene Übernahmeschlacht um Mannesmann.

Früher hielt E.ON Energie große Anteile an der EWE wie auch Ruhrgas an der VNG Leipzig.

Auflage für die Fusion E.ON/ Ruhrgas war es, dass sich E.On von den Anteilen an EWE und Ruhrgas von den anteilen an VNG leipzig trennt.

Entegen der Intention des Kartellamtes kam es hiernach zu einem Überkreuz- Tausch.

E.ON trennte sich von den EWE- Anteilen, Ruhrgas von den Anteilen an VNG Leipzig.

Die freiwerdenden Anteile an VNG Leipzig erwarb die EWE, undzwar zu einem ganz stattlichen Betrag, außerdem die bisherige E.ON- Beteiligung an der swb Stadtwerke Bremen- Gruppe:

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/031208.htm

Wenn sich schon Aufsichtsräte von solch fadenscheinigen Argumenten beeindrucken lassen, kann es wohl mit einer Aufsicht durch diese nicht weit her sein.

Dann ist wirklich die Frage zu stellen, was dann auch noch die Erhöhung der Vergütungen für die Aufsichtsräte rechtfertigen sollte......

Das Problem der Diener zweier Herren.

Man kann nicht die widerstreitenden Interessen der Kunden (Landkreis/ Geminden) und zugleich die Interessen der beaufsichtigten Gesellschaft vertreten.

Schlimm, wenn eine einseitige Interessenwahrnehmung für EWE dann so offensichtlich zu Tage tritt.


By the way:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12544




Freundliche Grüße
aus Jena- Stadt zur Welt




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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