Hallo Forum.
Es sind 2 Abschläge von 54,00 € per Bankeinzug von der Bank per Rücklastschrift storniert worden. In beiden Fällen hat das betreffende Stadtwerkeunternehmen mit einer Mahnung reagiert. Die aktuelle Mahnung fordert einen nachzuzahlenden Betrag von 113,90 € (2 * 54,00 € für Abschläge und 2 * 2,95 € für Rücklastschriftgebühren).
Fälligkeit der Gebühren liegt bei Monatsende (Oktober).
Mahnung erfolgt in der Monatsmitte des folgenden Monats (November).
Fristsetzung ist das Monatsende des folgenden (November).
Da die 100,00 € überschritten sind, können die Stadtwerke mit Stromsperre drohen. In beiden Mahnungen (auch in jener mit einer Stromschuld von weniger als 100,00 €) sind ein Textbaustein, die mit Stromsperre droht, enthalten. Wortlaut:
Sollten Sie die offenen Forderungen nicht bis zum 30.11.2017 ausgeglichen haben, werden wir die Versorgung an der oben genannten Abnahmestelle entsprechend den gesetzlichen Verordnungen und Bedingungen einstellen.
Genügt dies für die Ankündigung einer Stromsperre innerhalb einer Mahnung?
Läuft die 4-Wochenfrist am 30.11.2017 ab, obwohl das Schreiben am 16.11.2017 aufgesetzt wurde?
Sollte man Widerspruch wegen Fristverkürzung einlegen?
Meine Absicht ist eigentlich nur etwas Zeit für mich herauszuholen, um einen finanziellen Engpass zu umschiffen.
Mit Grüßen in das Forum des Bundes der Energieverbraucher
Stromnetz