Ich habe gerade eine Antwort auf meinen Einwand bekommen:
"Sehr geehrte Frau MXXXr,
wir können Ihre Verärgerung verstehen und entschuldigen uns für die aufgetretenen Umstände.
Dieses Widerrufsrecht unsererseits besteht aber dennoch, siehe AGB’s Abschnitt 1.3. -
https://kleinerracker.de/agbUnsererseits besteht in diesem Fall leider keine Wahl, als fehlerhafte, auf falschen Daten basierende Verträge zu widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX"
Zu einem Widerrufsrecht finde ich unter dem genannten Abschnitt nichts:
"1.3 Der Vertrag zwischen Ihnen und der SEV kommt mit der Annahme Ihres
Belieferungsauftrages (Angebot) durch Auftragsbestätigung der SEV in Textform
(inklusive E-Mail) unter Angaben des voraussichtlichen Lieferbeginns, der
Vertragslaufzeit und der Kündigungsmöglichkeit zustande. Die SEV behält sich vor, Ihr
Angebot ablehnen zu können. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle
für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen
Liefervertrages etc.) erfolgt sind, notwendige/korrekte Daten übermittelt/vorliegen und
dass Ihr örtlicher Netzbetreiber die Belieferung mit einem sog. Standardlastprofil mit
Eintarifmessung bestätigt, die Zählergröße eines G4-Zählers nicht überschritten, Ihr
Anschluss zum Lieferbeginn nicht gesperrt ist und eine positive Auskunft über ihre
Bonität (vgl. Ziff. 11.3) vorliegt. Die in dieser Ziff. 1.3 benannte Einschränkung auf die
Belieferung von Entnahmestellen mit Eintarifmessung mit max. Zählergröße G4 kann
ausschließlich nur durch eine Sondervereinbarung in Ihrer Auftragsbestätigung
aufgehoben werden. Die SEV ist berechtigt anfallende Mehrkosten für andersartige
Messeinrichtungen und/oder Zählergrößen entsprechend der Preisblätter des örtlichen
Netzbetreibers/Messstellenbereibers an Sie weiter zu berechnen. Der nachfolgende
Satz gilt nur für Privatkunden, nicht für Gewerbekunden. Eine Belieferung erfolgt nicht
vor Ablauf Ihrer Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei
denn, Sie fordern die SEV hierzu ausdrücklich auf"
Ich bin sehr gespannt auf die Einschätzung meines Anwaltes, ich werde im Rahmen der "Dieselthematik" von einem Fachanwalt für Vertrags und Zivilrecht gegen die Volkswagen AG vertreten, dem werde ich den Vorgang dann wohl auch anvertrauen.
LG, Melli