Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie
Restzahlung erlassen anstelle von Neukundenbonus wegen PV-Anlage
TiMi:
Hallo Zusammen, ich bräuchte bitte mal euren Rat.
Ich habe meine Endabrechnung von Gründer Funke erhalten (Kündigung zum 31.07.17). Auf dieser hat mein 15% Neukundenbonus gefehlt (ca. 130 €) anstelle hatte ich eine Nachzahlung von ca. 60 €. Bei meiner telefonischen Nachfrage wurde mir gesagt, da ich eine PV-Anlage hätte, habe ich keinen Anspruch auf den Bonus. Es wurde auf die AGB Punkt 3.3 verwiesen. Hier steht, dass keine Belieferung mit Kunden erfolgt die eine PV-Anlage haben.
Ich habe mich über Reclabox beschwert und auch der Rechnung widersprochen, mit Fristsetzung und Forderung meines Bonus. Aus meiner Sicht ist der Vertrag zustande gekommen, da ich mit Strom beliefert wurde und auch die Rechnungen bezahlt habe. Somit habe ich auch einen Anspruch auf den Bonus.
Überraschenderweise hatte ich gestern (Tag nach dem Widerspruch) schon eine Antwort.
Der Stromanbieter hat geschrieben, dass um den Wechselprozess Fristgerecht auszuführen, keine Prüfung möglich war (PV-Anlage).
Sie bieten mir an, kulanter weise auf die Restzahlung von 60 € zu verzichten. Damit wäre meine Ansprüche aber dann auch erledigt.
Eigentlich geht es mir ja ums Prinzip, dass ich mich ungern über den Tisch ziehen lasse. Würdet ihr weitermachen? Im nächsten Schritt müsste ich mich an die Schlichtungsstelle wenden, weiß ja auch nicht wie die Erfolgschancen sind. Nicht dass ich jetzt wegen den restlichen 70 € voll den "Aufriss" machen muss, ... :-\
Danke für eure Ratschläge ;D
Gruß Timi
Didakt:
@ Timi
--- Zitat von: Ihnen ---[...] Sie bieten mir an, kulanter weise auf die Restzahlung von 60 € zu verzichten. Damit wäre meine Ansprüche aber dann auch erledigt.
Eigentlich geht es mir ja ums Prinzip, dass ich mich ungern über den Tisch ziehen lasse. Würdet ihr wei-termachen?
--- Ende Zitat ---
Was glauben Sie, weshalb die Ihnen ein Kompromissangebot machen? Die wissen schon, dass Ihnen der komplette Bonus zusteht! Also weitermachen, logisch! Kein Verzicht auf 70 €.
Da aus Ihrem Beitrag die Begründung Ihres Widerspruchs nicht hervorgeht, habe ich Ihnen per PM ein PDF- Dokument zur Kenntnis übersandt. Vielleicht kann es Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen dienlich sein.
MfG
Erdferkel:
--- Zitat von: TiMi am 19. September 2017, 12:05:33 ---Hallo Zusammen, ich bräuchte bitte mal euren Rat...
...Würdet ihr weitermachen? Im nächsten Schritt müsste ich mich an die Schlichtungsstelle wenden, weiß ja auch nicht wie die Erfolgschancen sind. Nicht dass ich jetzt wegen den restlichen 70 € voll den "Aufriss" machen muss, ... :-\
Danke für eure Ratschläge ;D
Gruß Timi
--- Ende Zitat ---
Ich würde auf jeden Fall weitermachen, der Aufwand hält sich in überschaubaren Grenzen, auch wenns "nur" 70€ sind. Viel Erfolg!
TiMi:
Na gut, dann gehe ich mal in die zweite Runde mit meinem Energieversorger. Danke für die Vorlage, da habe ich mir ein paar gute Passagen herauskopiert.
Ich kann mir ja eigentlich nicht vorstellen, dass es GF zu einem Verfahren bei der Schlichtungsstelle kommen lässt. Die müssen doch selbst wissen, dass das nur noch mehr kostet und der Fall ja eigentlich ganz klar ist.
Ich werde berichten wie es weitergeht.
THX schon mal
Gruß Timi
PowerPlay:
Erfolgsentscheidend ist aus meiner Sicht, ob Sie den Strom ausschließlich ins öffentliche Netz einspeisen. Denn dann liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Die Photovoltaikanlage ist dann nicht mit Ihrem Hausnetz verbunden - insofern
hat dann die Photovoltaikanlage dann auch nichts mit ihrem Stromvertrag für das Hausnetz zu tun.
Wenn Sie jedoch Strom selber nutzen, dann sind Ihre Erfolgsaussichten schlechter. Sie können argumentieren, dass der Stromanbieter dies hätte prüfen müssen und dass die AGB-Klausel überraschend im Sinne des §305 C BGB ist.
Viel Erfolg!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln