Energiebezug > Strom (Allgemein)
Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
Didakt:
@ Wechsler, was Sie uns hier auftischen, ist für mich höchst unglaubwürdig.
--- Zitat von: Mir unter Antwort #1 ---Warum widerrufen Sie das Lastschriftmandat nicht oder warum begrenzen Sie es mit entsprechender Begründung nicht auf einen bestimmten Betrag?[…]
--- Zitat von: Ihnen unter Antwort #2 ---Wurde schon vor Monaten begrenzt, interessiert die bloß nicht. Die buchen einfach ab, was ihnen gerade paßt (und ich wieder zurück). Das Lastschriftverfahren war übrigens Be-standteil des nun gekündigten Vertrages.
--- Ende Zitat ---
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Das ist ein Straftatbestand und Sie dulden das? Aber hier eine Alternative für Ihren Widerwillen gegen die Erstattung einer Strafanzeige:
Sobald Sie das Lastschriftmandat beim Lieferanten widerrufen haben, können Sie die Lastschrift über die Einzugsermächtigungsreferenz für ein spezifisches Lastschriftmandat auch bei der Bank äußerst wirksam sperren/begrenzen lassen! Das geht oftmals sogar online, und zwar mit weniger Zeitaufwand, den ich für das Schreiben dieses Beitrags aufwende.
--- Zitat von: Ihnen unter Antwort # 2 ---Die juristische Seite ist längst geklärt, […] Mich interessiert im Kontext dieses Forums mehr, mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, […]
--- Ende Zitat ---
Wenn die juristische Seite geklärt ist, steht ja der Vertragsaufhebung/-beendigung und auch Ihrem Ver-sorgerwechsel nichts mehr im Wege. Der Altversorger muss Sie beim Netzbetreiber abmelden!
bolli:
--- Zitat von: Didakt am 18. September 2017, 17:23:50 ---Wenn die juristische Seite geklärt ist, steht ja der Vertragsaufhebung/-beendigung und auch Ihrem Ver-sorgerwechsel nichts mehr im Wege. Der Altversorger muss Sie beim Netzbetreiber abmelden!
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Möglicherweise ist die juristische Seite bisher nur theoretischer Natur geklärt und die Realisierung in der Praxis mit dem Versorger steht noch bevor. ;)
Wechsler:
--- Zitat von: bolli am 19. September 2017, 10:32:33 ---Möglicherweise ist die juristische Seite bisher nur theoretischer Natur geklärt und die Realisierung in der Praxis mit dem Versorger steht noch bevor. ;)
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Exakt, momentan beliefert mich E trotz Sonderkündigung noch mit Strom und bedient sich (letztlich aber erfolglos) an meinem Konto. Das Lastschriftmandat war obligatorischer Bestandteil des ursprünglichen Vertrages und ich habe versucht, diesen Teil zu erfüllen, auch um Strafgebühren zu vermeiden.
Das Mandat habe ich Anfang September natürlich zusammen mit der Sonderkündigung widerrufen. Zuvor war es schon auf 25 € monatl. begrenzt (an die sich nicht gehalten wurde).
Meine Hausbank ist übrigens, was SEPA-Lastschriften angeht, noch in der Steinzeit: Weder gibt es Pre-Notification noch Filter-/Sperrmöglichkeiten. Nur den nachträglichen Widerspruch. Das ist jetzt aber kein Beinbruch, da ich jetzt darauf hinarbeite, daß das Drama schnellstmöglich durch Versorgerwechsel beendet wird.
Wechsler:
Rückmeldung vom Grundversorger: Der Wechsel wurde wenig überraschend von E abgelehnt. Von E selbst habe ich seit Monaten weder zu meinen Beschwerden/Widersprüchen noch zur Sonderkündigung irgendwas gehört.
Ich überlege mir jetzt, wie ich weiter vorgehe. Ich will die Sache schnellstmöglich vom Tisch haben.
Didakt:
--- Zitat von: Antwort #2 ---Die juristische Seite ist längst geklärt,…
--- Zitat von: Antwort #8 ---Rückmeldung vom Grundversorger: Der Wechsel wurde wenig überraschend von E abgelehnt. […]
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Wenig überraschend? Obwohl doch die juristische Seite geklärt war? Nein, allem Anschein nach gibt es bislang juristisch nichts zu klären!
--- Zitat von: Antwort #8 ---Ich überlege mir jetzt, wie ich weiter vorgehe. Ich will die Sache schnellstmöglich vom Tisch haben.
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Alles ist möglich, auch im vorliegenden Fall, wenn man die richtigen Mittel zweckdienlich einsetzt. Bei Ihrer bisherigen Handlungsweise mangelte es augenscheinlich daran. Ihr bisheriges Scheitern war m. E. deshalb vorprogrammiert, weil Sie auf der falschen Spur sind/waren. In Ihre geheimnisumwitterte Vorge-hensweise gewähren Sie ja keinen Einblick.
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