Energiebezug > Strom (Allgemein)
Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
Wechsler:
Der Sonderkündigung hat der Lieferant nicht widersprochen. Der reagiert nämlich weiterhin auf keinerlei Kommunikation (schriftlich, Fax, E-Mail). Außer automatisch generierten Briefen aus der "Buchhaltung" mit Nachforderungen von überhöhten Abschlägen kommt da rein gar nichts zurück. Eine Kündigung als einseitige Erklärung benötigt aber auch gar keine Bestätigung, um wirksam zu werden.
Die sog. "geheimnisumwitterte" Vorgehensweise hat übrigens auch damit zu tun, daß ich in einer rechtlichen Auseinandersetzung der Gegenseite nicht meine Strategie vorab öffentlich im Internet ausbreiten möchte. Deshalb poste ich hier auch immer erst nachträglich über meine Schritte und die ggf. erfolge Reaktion darauf.
Wechsler:
So, der Grundversorger hat mir mit geteilt, daß E ihm eine Vertragslaufzeit bis zum 22.03.2018 und den 23.03.2018 als Wechseltermin gemeldet hat. Das ist natürlich kompletter Bullshit, denn die reguläre Laufzeit des Sondervertrags von 12 Monaten begann laut meinen Unterlagen am 01.02.2017 und endet somit 31.01.2018.
Ich denke, die Sache ist nun endgültig reif für eine Feststellungsklage.
Didakt:
Ich hatte mich ja aus guten Gründen aus der Diskussion Ihrer Angelegenheit bereits abgemeldet, Ihre Bei-träge aber dennoch weiter mitgelesen. Nun muss ich doch noch mal zum vorstehenden Beitrag Stellung nehmen.
Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass an Ihrer Vertragslage etwas unklar ist. Deshalb scheint mir der Fall auch nicht für eine Feststellungsklage reif zu sein. Vielmehr sollten Sie sich diesen Schritt reiflich überlegen. Er könnte ziemlich unangenehm für Sie enden.
Die Mitteilung des (wahrscheinlich) Netzbetreibers (nicht Grundversorgers) ist doch angesichts der gegebenen und von Ihnen nachstehend dargelegten Vertragslage eindeutig nachvollziehbar und somit keinesfalls „kompletter Bullshit“. Sie müssen mal nachhaltig zur Kenntnis nehmen, dass die Laufzeit Ihres aktuell gültigen Vertrages mit dem Lieferbeginn des Stromes am 23.06.2017 begann und mit einer Mindestlaufzeit von 9 Monate logischerweise am 22.03.2018 endet. Dieser Vertrag hat – von Ihnen nicht widerrufen – Rechtskraft. Da beißt keine Maus den Faden ab, denn Verträge bricht man nicht!
--- Zitat von: Ihnen unter http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20462.msg118606.html#msg118606 --- Vertragsbestätigung/Abschlagsplan von Stromlieferant E, Lieferbeginn 23. Juni 2017, das ist in ca. zwei Wochen.
--- Zitat von: Ihnen unter http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20462.msg118807.html#msg118807 --- […] Die Mindestlaufzeit ist im neuen Vertrag mit 9 statt 12 Monaten angegeben, was auch paßt, da ich für 3 Monate beliefert wurde, aber rechtlich ist das glaube ich nicht ganz sauber. Der erste Preisanpassungstermin läge demnach also Ende März 2018.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Wechsler:
--- Zitat von: Didakt am 06. Oktober 2017, 18:43:01 ---Sie müssen mal nachhaltig zur Kenntnis nehmen, dass die Laufzeit Ihres aktuell gültigen Vertrages mit dem Lieferbeginn des Stromes am 23.06.2017 begann und mit einer Mindestlaufzeit von 9 Monate logischerweise am 22.03.2018 endet.
--- Ende Zitat ---
Lieferbeginn war am 01.02.2017. Eine geänderte Vertragslaufzeit bezieht sich wenn überhaupt auf den Vertragsbeginn, womit sich bei Wirksamwerden einer solchen Laufzeitänderung auf 9 Monate, sogar ein früheres Vertragsende im Oktober 2017 ergäbe.
--- Zitat ---Dieser Vertrag hat – von Ihnen nicht widerrufen –Rechtskraft.
--- Ende Zitat ---
Nein, hat er nicht, da es dafür schon an der notwendigen Willenserklärung meinerseits fehlt. Ich bin nämlich Verbraucher. Für mich gültig ist der Vertrag, den ich im letzten Jahr über den Vermittler abgeschlossen habe.
Davon abgesehen wurde das ganze selbstverständlich unmittelbar nach Bekanntwerden des (falschen) Enddatums unverzüglich angefochten und wenn dem nicht abgeholfen wird, dann ist genau dafür eine Feststellungsklage da - und auch notwendig, um seine Rechte zu wahren.
--- Zitat ---Vielmehr sollten Sie sich diesen Schritt reiflich überle-gen. Er könnte ziemlich unangenehm für Sie enden.
--- Ende Zitat ---
Vielen Dank, aber ich lasse mich bereits rechtlich beraten, nicht in diesem Forum. Hier sind die technischen Fragen eines (ggf. erzwungenen) Versorgerwechsels Thema. Insbesondere wenn die Belieferung mit Strom überhaupt keine vertragliche Grundlage (mehr) hat.
Didakt:
--- Zitat von: Ihnen --- Nein, hat er nicht, da es dafür schon an der notwendigen Willenserklärung meinerseits fehlt. Ich bin nämlich Verbraucher.
--- Ende Zitat ---
Sie reden doch – wie aus Ihrem Zitat in meinem vorstehenden Beitrag hervorgeht – ausdrücklich von Ihrem neuen Vertrag. Ein Vertrag ist nun einmal fraglos eine Willenseinigung zwischen den Vertragspartnern. Und mit wem denn sonst als mit „Verbrauchern“ werden Energielieferverträge geschlossen. Sie geben mir Rätsel auf!
--- Zitat ---Vielen Dank, aber ich lasse mich bereits rechtlich beraten, nicht in diesem Forum.
--- Ende Zitat ---
Rechtsberatung scheidet für die Mitglieder des Forums – soweit sie Nichtjuristen sind – ohnehin schon qua Gesetz aus und ist auch nicht ihr Anspruch, hier rechtsberatend verstanden zu werden. Das müsste Ihnen eigentlich bekannt sein. Aber mutmaßlich missverstehen Sie einige Grundsätzlichkeiten. Dieser Thread dürfte damit wohl auch sein Ende gefunden haben, da es in Ihrer Sache nun eigentlich nichts mehr zu diskutieren gibt.
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