Energiepreis-Protest > goldgas
Meine Kündigungsodyssee mit Goldgas (Der Hammer schlechthin)
Didakt:
@ laserjack,
es hat an sich keinen Zweck, in dieser Sache nachzukarten. Vor allem auch deshalb nicht, weil mir der nähere Inhalt Ihrer Auseinandersetzung/Ihres Schriftverkehrs mit dem Versorger nicht bekannt ist.
Nur ein paar Anmerkungen dazu, die evtl. auch für andere User von Interesse sein könnten:
Edit: […] Der vormals hier stehende Text ist nicht mehr von Relevanz. @ l. hat sein Problem selbst gelöst.
[Edit DieAdmin: Auf Wunsch des Beitragverfassers entsprechend editiert.]
laserjack:
Danke für die wertvollen Hinweise Didakt !
6 Emails und 2 weiteren Telefonate später , also einmal versteht die Dame bei der Hotline das auch nicht und hält alles für einen bedauerlichen Fehler,
fragt bei ihrem Vorgestzten nach, diese verweigert jedoch jede Rücknahme des Falschen Kündigungsdatums. Heute wieder einmal telefoniert, der nette
Herr von der Hotline konnte mir nicht sagen weshalb ich noch keine Antwort auf meine Mail vom 18. habe.
Ich fragte ob man denn freiwillig den Bonus von 165.- Euro zahle, da die Schuld für die frühere Beendigung des Vertrages ja nicht bei mir liege, sondern bei
Goldgas, er meinte, es sei überhaupt kein Bonus hinterlegt :-\
Ob ich da Unterlagen hätte, ich fragte ihn ob eine Mail von Goldgas ausreicht in der das bestätigt ist.
Schlichtungstelle Berlin sagte das ich diesen Bonus ausdrücklich verlangen muß in der Email, also auch das getan.
Ob da überhaupt einer weis was gebacken ist, frage ich mich so langsam. ::)
Es wäre interessant zu erfahren ob es diesbezüglich weiter Geschädigte gibt.
bolli:
Es wurde und wird hier im Forum immer wieder darauf hingewiesen, dass die Verlässlichkeit von Kundenhotlines mehr als zu Wünschen übrig lässt. Dabei ist es meist egal, ob es um telefonischen Kontakt oder solchen per Mail geht. Wenn Sie wichtige Dinge, die Vertragsrelevant sind, zu klären haben, machen Sie dieses zweckmäßigerweise auf dem Briefweg, aus Kostengründen am besten per Einschreiben/Einwurf mit anschließender Online-Sendungsverfolgung. Dieses ist aus Nachweisgründen im einem möglichen späteren Verfahren, egal ob bei der Schlichtungsstelle oder vor Gericht, immer der bessere Nachweis. Wenn Sie wissen, dass das Schreiben zugegangen ist, kann es Ihnen oft zunächst auch egal sein, ob reagiert wird oder nicht (z.B. bei Bonuszahlung). Kommt der Bonus nicht wie angesagt, Mahnung raus und dann zur Schlichtungsstelle. Dieses Ping-Pong-Spiel bei den Hotlines bringt gar nichts außer stundenlanges lamentieren am Telefon (oder sogar Warten) und Ärger über die mangelnde Reaktion. Oftmals sind das sogar externe Callcenter, wie von dem eigentlichen Vertragspartner und seinen Betriebsabläufen nur wenig Ahnung haben.
Didakt:
@ laserjack, na ja, so kann es ja nicht weitergehen. Dem vorstehenden Beitrag von @ bolli ist nichts hin-zuzufügen. Das ist auch schon immer meine Rede gewesen. Dieser Hinweis wird hier im Forum – wie schon gesagt – ständig wiederholt und leider zu wenig beachtet.
Vermutlich mangelt es bei Ihrem Vorgehen an der stringenten Einforderung der Vertragsverpflichtungen des Versorgers. Sie sollten/müssen in anderer Form agieren. Darauf komme ich ggf. mit einem Vorschlag näher zurück, ...
Edit: […] Der vormals hier stehende Text ist nicht mehr von Relevanz. @ l. hat sein Problem selbst gelöst.
laserjack:
Hallo Didakt und Bolli,
vielen dank an Didakt für die angebotene Hilfe, ich hatte gerade eben alle erforderlichen Unterlagen an meinen
Anwalt geschickt und diesen beauftragt Goldgas auf Schadenersatz zu verklagen, als exakt danach diese Email eintrifft:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.08.2017.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung, die Buchung hat sich mit Ihrem Anruf überschnitten.
Selbstverständlich erhalten Sie den versprochenen Neukundenbonus in Höhe von 165,00 Euro. Diesen Betrag haben wir heute auf Ihr Kundenkonto gebucht. Dieser wird dann mit der Erstellung der Schlussrechnung ausgezahlt.
Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir noch einmal eine neue Bestellung für Sie aufgegeben hatten. Nach dem Sie uns mitteilten, dass Sie auf Anratens Ihres Anwalts auf die Kündigung zum 29.09.2017 bestehen, haben wir die Bestellung wieder storniert.
Leider erhalten Sie, aufgrund der automatischen Prozesse, zu der neuen aber bereits stornierten Bestellung, noch mal ein Begrüßungsschreiben.. Dies bitten wir selbstverständlich zu ignorieren.
Bitte lesen Sie zum 29.09.2017 den Zählerstand ab und teilen Sie diesen Ihrem örtlichen Netzbetreiber, Westnetz GmbH, mit. Der Netzbetreiber hat in der Regel 28 Tage nach Lieferende Zeit, uns den Zählerstand mitzuteilen. Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten wie Brennwert und Zustandszahl vorliegen, werden wir umgehend Ihre Schlussrechnung unaufgefordert erstellen.
Wobei mir absolut nicht klar ist wo bei Strom ein Brennwert und eine Zustandzahl herkommen sollte *lol*
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