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Zweitarifzähler Anbieterwechsel

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Sun2017:
Hallo Ihr Lieben,

hoffe ich bin hier richtig.

In meiner Mietwohnung ist ein Zweitarifzähler verbaut. Bisher hatte ich noch die Grundversorgung der EnBW (EnBW Komfort Haushalt ZT). Die EnBW hat die ZT Grundversorgung zum 31.05.17 beendet und in die Grundversorgung EnBW Komfort Haushalt ET umgewandelt.

Mein Stromverbrauch liegt bei ca. 1700 kWh davon sind bisher ca. 700 kWh im HT und ca. 1000 kWh im NT entstanden.

Durch die Umstellung wird mein Strompreis jetzt deutlich teurer und ich wollte den Anbieter wechseln. Habe dies auch versucht und als Rückmeldung bekommen, dass sie mich nicht beliefern können, da die Kosten der Zweitarifzähler um einiges höher sind.

Bei den Vergleichsportalen konnte ich keine Tarife für einen Zweitarifzähler finden. Kann ich meinen Anbieter überhaupt wechseln? Bzw. habt Ihr Tipps, wo ich solche Tarife finden kann?

Vielleicht noch zur Info, ich benötige keinen Heizstrom. Bin beim googeln nach Zweizähler-Tarifen immer darüber gestolpert.

Der Anbieter meinte noch, ich könne mich gerne wieder melden wenn mein Zähler ausgetauscht wurde. Lohnt sich das? Kann ich das von meinem Vermieter verlangen bzw. wer muss die Kosten dafür tragen?

Vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Viele Grüße
Sun

Didakt:

--- Zitat von: Sun2017 am 19. July 2017, 21:21:52 --- […] Bei den Vergleichsportalen konnte ich keine Tarife für einen Zweitarifzähler finden. Kann ich meinen Anbieter überhaupt wechseln? Bzw. habt Ihr Tipps, wo ich solche Tarife finden kann?
--- Ende Zitat ---

Angebote finden Sie u. a. hier und hier, hilfreiche Informationen zudem, wenn Sie unter „Anbieterwechsel Zweitarifzähler“ googeln.

Wolfgang_AW:

Verbraucherzentrale - Nachtspeicherstrom: Tarif- und Anbieterwechsel möglich


--- Zitat ---Ob Strom zum Hoch- oder Niedertarif bezogen wird, hängt bei der gemeinsamen Messung allein von der Uhrzeit ab. Wofür die Energie genutzt wird – tatsächlich zum Heizen oder für den Betrieb anderer Geräte – kann der Stromlieferant nicht nachvollziehen. Sowohl einige örtliche Grundversorger als auch einige alternative Anbieter haben deshalb ein System von Ausgleichsmengen eingeführt: Sie gehen davon aus, dass während der NT-Zeiten auch eine erhebliche Menge an Strom bezogen wird, die nicht für die Heizung genutzt wird. Deshalb erhöhen sie vor der Abrechnung den vom HT-Zähler gemessenen Verbrauch um einen festen Anteil von bis zu 25 Prozent.

 Die Zahl an Kilowattstunden (kWh), die sie so auf den HT-Verbrauch aufgeschlagen haben, ziehen sie dann vom gemessenen NT-Verbrauch ab. Das Ausgleichsmengen-System erhöht also regelmäßig die abgerechneten Heizkosten und sollte beim Tarifvergleich unbedingt berücksichtigt werden.
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Wolfgang_AW:

--- Zitat von: Sun2017 am 19. Juli 2017, 21:21:52 ---
Der Anbieter meinte noch, ich könne mich gerne wieder melden wenn mein Zähler ausgetauscht wurde. Lohnt sich das? Kann ich das von meinem Vermieter verlangen bzw. wer muss die Kosten dafür tragen?

Vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Viele Grüße
Sun

--- Ende Zitat ---

So einfach läßt sich ein Zähleraustausch hinsichtlich des Mietrechtes nicht beantworten.
Es wird ja eine technische Begründung geben, dass für die Parteien Zweitarifzähler verbaut wurden. (Nachtspeicheröfen, Warmwasserboiler etc.).

Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem geeigneten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Sollte der Zustand noch so sein, dass ein Zweitarifzähler gerechtfertigt ist, würden wahrscheinlich alle Kosten eines Tausches incl. bei einem Auszug die Kosten, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, an Ihnen hängen bleiben.

Sollten die Grundlagen für die Nutzung eines Zweitarifzählers inzwischen durch Umbauten entfallen sein, wäre es sinnvoll, den Vermieter auf das Problem anzusprechen. Möglicherweise läßt sich der Vermieter auf eine Kostenübernahme ein.

Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers, meist auch der Netzbetreiber, einem Umtausch muss dieser zustimmen. Daraufhin wird häufig ein Elektrofachbetrieb benannt, der den Zählerumbau durchführt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

wechselprofi:
1. Die Hauptersparnis im NT-Bereich liegt in den reduzierten Netzentgelten und der reduzierten Konzessionabgabe, die allerdings an Bedingungen (Heizstrom/  Wärmepumpe) gekoppelt sind.
2. Ein Zweitarifzähler verursacht höhere Nebenkosten (Messstellenbetrieb, Messdienstleistung) beim Netztbreiber als ein Eintarifzähler. Diese Zusatzkosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt, der sie in der Regel auf den Endkunden umlegt.
3. Geht man im NT-Bereich im günstigen Fall von einer Ersparnis des Stromeinkaufs von 0,01 € / kWh aus, dann ergibt sich ein Einsparpotenzial von 7 € per Anno.

Der Zählertausch ist dringend angeraten, um komplikationslos zu einem günstigen Anbieter  (Standardangebote) wechseln zu können.
Da ein  Eigeninteresse des Mieters besteht, ist der Zählerwechsel in jedem Falle zu veranlassen. Natürlich ist zuvor eine (teilweise) Kostenübernahme des Eigentümers auszuhandeln. 

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