Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung  (Gelesen 22086 mal)

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Offline Zorky31

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15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« am: 28. Mai 2017, 10:15:31 »
Liebe Gemeinde! :)

ich bin sicher nicht er einzige, der sich diese Frage stellt.

Auszug aus den AGB 3. Prozentualer Bonus (3)
"a) der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate ununterbrochen durch den Energieversorger mit Energie beliefert worden ist und
b) das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes nicht durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde."

Wie ist dies nun zu verstehen?
a) Ich muss also volle 12 Monate Kunde sein. Meine Versorgung hat mit dem 12.01.2017 begonnen. Ergo sind am 11.01.2018 genau 12 Monate um.

Wenn ich nun (heute) zum 11.01.2018 kündige, greift dann (3) b) und der Bonus wird mit verwehrt? Somit müsste ich 2 Jahre lange Kunde sein, um den Bonus zu bekommen
ODER
Bekomme ich den Bonus trotz Kündigung dennoch und der (3) b) ist diese Klausel nur proforma, da das Vertragsverhältnis ja zum 11.01.2018 gekündigt wird.

--------------------

Zur Referenz:
Tarif: Arbeitspreis: 27,04 Cent/kWh
Sparen Sie 3-fach Grundpreis: 5,88 €/Monat
Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Sofortbonus: 20,00 €
Auszahlungszeitpunkt 60 Tage ab Belieferungsbeginn, bei rückwirkender Belieferung ab Erhalt der Lieferbestätigung.
Höhe abhängig von der von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchsprognose.
Bonus: 15 % inkl.

Grüße,
Zorky31

Offline wechselprofi

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #1 am: 28. Mai 2017, 18:04:28 »
Bitte im Forum unter

    Forum des Bundes der Energieverbraucher »
    Energiepreis-Protest »
    Grundsatzfragen »
    Bedingungen für Boni in AGB

nachlesen. Dort hatte neben anderen auch ich bereits Stellung genommen

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.msg117469.html

Offline Zorky31

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #2 am: 29. Mai 2017, 11:32:16 »
Danke Dir!

Offline matteselse

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #3 am: 21. Juli 2017, 15:15:22 »
Ganz neu ist jetzt, dass die ersten 9 Abschläge per Sepa Lastschriftmandat eingezogen werden und die letzten Zahlungen vom Kunden überwiesen werden müssen! hier das Schreiben von immergrün.

Zitat
Vertragsnummer: :::::
Sehr geehrter Herr ::::
 
mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün!-Energie  bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün!-Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.
....
Was man damit bezwecken will leuchtet mir natürlich sofort ein. Man wird mir den 15 % Bonus nicht zahlen und ich kann die letzten Lastschriften nicht zurückgeben lassen.
Ich habe denen das Lastschriftmandat sehrwohl erteilt, wieso sonst hätten die von meiner Kontoverbindung wissen können.
Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.
Was denkt ihr?

[Edit DieAdmin: Emailtext gekürzt. Bitte keine kompletten Schreiben veröffentlichen.]


« Letzte Änderung: 24. Juli 2017, 10:17:23 von DieAdmin »

Offline Erdferkel

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #4 am: 21. Juli 2017, 17:54:02 »
Ganz neu ist jetzt...


Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.
Was denkt ihr?
Ist nicht ganz neu, ab Aussprechen der Kündigung hatte man da laut AGB schon vor Jahren per Überweisung zu zahlen, und zwar zuzüglich 2€ Gebühren pro Überweisung, die Gebühren wurden wohl mittlerweile durch Klage der Verbraucherzentrale vom Gericht als unzulässig erklärt, ich weiss aber nicht, ob das Urteil inzwischen rechtskräftig wurde...

Das Einstellen der Zahlungen halte ich für riskant, der Versorger wird hier bei sich bietender Gelegenheit aufgrund von entsprechend hohen oder andauernden Zahlungsrückständen den Vertrag sofort vorzeitig kündigen und dann ist der Bonus futsch!
Es ist zwar teilweise mit etwas Aufwand verbunden, aber wenn man da hartnäckig und korrekt die dem Verbraucher zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt kommt man zu seinem Recht und Bonus.
Verlangt der Anbieter noch die 2€ Aufschlag für die Verbuchung der Überweisung?
Grüsse, Erdferkel

edit: Die 2€ Aufwandspauschale sind lt. aktuellen AGB nach wie vor für jede Zahlung per Überweisung fällig, aber den Passus mit Umstellung der Zahlungsmodalität von Sepa auf Überweisung bei Kündigung hab ich nicht mehr gefunden.
Ich würde hier nochmal nachhaken was der genaue Grund für die Umstellung ist, das Vertragsende oder das fehlende Mandat... wenn die AG mitteilt, daß kein Mandat vorliegen würde können Sie das gaaanz entspannt angehen, 13 Monate lassen sich bei unautorisierter Lastschrift zurückholen, muss man nur der Bank entsprechend mitteilen. Wenn man sich auf die Vertragsbeendigung bezieht prüfen, ob das in den zum Abschluss gültigen AGB tatsächlich so geregelt ist.
« Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 20:25:28 von Erdferkel »

Offline Didakt

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #5 am: 21. Juli 2017, 23:50:07 »
Zitat von: matteselse am 21.07.201, 15:15:22
[…] Was man damit bezwecken will leuchtet mir natürlich sofort ein. Man wird mir den 15 % Bonus nicht zahlen und ich kann die letzten Lastschriften nicht zu-rückgeben lassen. […] Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.

Wenn Sie sich nicht vertragswidrig verhalten, kann Ihnen der Bonus nicht verwehrt werden. Sie sollten die restlichen Abschläge per Überweisung bezahlen, und zwar ohne Aufschlag, weil die Änderung der Zahlungsform vom Versorger veranlasst wurde – das besagte Schreiben enthält ja auch keinen Hinweis auf einen Zuschlag.

Wichtiger ist es, eine Überzahlung Ihres Verbrauchs bis zur Vertragsbeendigung zu vermeiden, um Ihrem möglichen Guthaben nach Rechnungsstellung nicht über einen längeren Zeitraum nachlaufen zu müssen. Dieser Versorger arbeitet mi den übelsten Tricks (12 Abschlag zwecks Abrechnung des Vertragskontos, obwohl der Verbrauch bereits mit 11 Abschlägen bezahlt ist, verzögerte Auszahlung mit Scheck, gekürzte Bonusauszahlung u. a.). Dem kann man gezielten Maßnahmen vorab entgegentreten. Voraussetzung ist eine realistische Selbsteinschätzung der vsl. anfallenden Jahresverbrauchskosten im vorletzten Vertrags-monat. Und dann gilt: Wer (richtig) schreibt, der bleibt!

Offline PowerPlay

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #6 am: 23. Juli 2017, 12:11:39 »
Die 365 AG versucht auf verschiedenen Wegen ihren Kunden den Neukundenbonus zu verweigern. Zum Glück haben deutsche Gerichte die 365 AG in die Grenzen verwiesen. Folgende Tipps kann ich Ihnen geben:

Der BGH hat klargestellt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Erklärung der Kündigung ankommt, sondern maßgeblich vielmehr der Zeitpunkt relevant ist, zu dem die Kündigung wirksam wird. Wichtig ist somit, dass Sie ganze 12 Monate mit Strom versorgt werden. In der Vergangenheit hat der Versorger auch schon versucht einen früheren Kündigungstermin zu bestätigen oder er hat die Kündigung per E-Mail und Fax nie erhalten.

Den letzten Versuch, den das Unternehmen unternimmt, um Sie vom Bonus auszuschließen ist die Kündigung des Lastschriftmandats. Die Hoffnung besteht darin, dass der Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät und so der Versorger ein Argument hat, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dann fällt natürlich auch der Bonus weg.

Dieses Vorgehen ist jedoch unzulässig. Falls bei Ihnen Folgekosten anfallen oder aufgrund eines Zahlungsverzugs der Boni Ihnen aberkannt werden sollte, verweisen Sie auf das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15). Weitere Details dazu finden Sie hier:
http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/umstellung-von-lastschriftmandat-auf-ueberweisung-nach-kuendigung/

Zuletzt kann ich Ihnen nur noch empfehlen, solche unseriösen Stromanbieter zukünftig zu meiden.

Offline Erdferkel

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #7 am: 23. Juli 2017, 13:15:13 »

Dieses Vorgehen ist jedoch unzulässig. Falls bei Ihnen Folgekosten anfallen oder aufgrund eines Zahlungsverzugs der Boni Ihnen aberkannt werden sollte, verweisen Sie auf das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15). Weitere Details dazu finden Sie hier:
http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/umstellung-von-lastschriftmandat-auf-ueberweisung-nach-kuendigung/

Das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15) ist noch nicht rechtskräftig, Verfahren unter AZ: 6 U 132/16 am OLG Köln anhängig!

Vorsicht also mit den 2€ Gebühren, die könnten durchaus fällig werden, z.B. wenn tatsächlich keine schriftliche Mandatserteilung erfolgte ...
Ich hab das damals bei Almado so gelöst, daß ich die noch offenen Abschläge in einer Überweisung zuzüglich 2€ zusammengefasst habe um keinerlei Angriffsfläche zu bieten.

Offline Didakt

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #8 am: 23. Juli 2017, 16:46:41 »
Zitat von: Erdferkel unter Antwort #7
Das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15) ist noch nicht rechtskräftig, …
Vorsicht also mit den 2€ Gebühren, die könnten durchaus fällig werden, z.B. wenn tatsächlich keine schriftliche Mandatserteilung erfolgte ... […]

Zitat von: Didakt unter Antwort #5
Sie sollten die restlichen Abschläge per Überweisung bezahlen, und zwar ohne Aufschlag, weil die Änderung der Zahlungsform vom Versorger veranlasst wurde – das besagte Schreiben enthält ja auch keinen Hinweis auf einen Zuschlag.

Meine Empfehlung, ohne Aufschlag zu überweisen, resultiert aus dem Veranlasserprinzip. Die Änderung der Zahlungsweise liegt im Interesse von immergrün. Dazu aus den Entscheidungsgründen des LG Köln:
Zitat
Danach liegt die Änderung der Zahlungsweise ausschließlich in ihrem Interesse. Dann ist nicht ersichtlich, wieso die Kunden neben einer Änderung der Zahlungsweise und dem damit für sie einherge-henden erheblichen Mehraufwand zusätzlich noch mit Gebühren belastet werden sollten.

Offline matteselse

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #9 am: 24. Juli 2017, 09:11:18 »
Update: Habe da am Freitag angerufen. Der einzige Grund sei das fehlende Lastschriftmandat, wurde mir mitgeteilt. Werde dann wohl überweisen.

Habe erst jetzt bemerkt, dass mir mein Sofortbonus auch noch nicht ausgezahlt wurde.
Das sind 140 € + ca 200 € 15 % Bonus. Ich bleibe dran.

Vielen Dank für die Tipps.

Offline matteselse

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #10 am: 24. Juli 2017, 09:59:09 »
so  jetzt noch eine Frage:
Eigentlich waren 5500 kw/h eingeplant gewesen. Durch Auszug von Kindern etc. hat sich der Verbrauch nun verringert. Habe in 10 Monaten erst 3430 kw/h verbraucht. Komme also höchstens auf 4400 kw/h. Soll ich um eine Abschlagsminderung bitten? Oder--so wie Erdferkel es schrieb- aufpassen, dass ich nicht zu viel überweise.   Habe den Zählerstand dem Portal heute auch gemeldet. 

Offline bolli

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #11 am: 24. Juli 2017, 10:54:00 »
Das verstehe ich nicht ! Zuerst stand in Ihrem Post vom 21.07.2017 oben

Ganz neu ist jetzt, dass die ersten 9 Abschläge per Sepa Lastschriftmandat eingezogen werden und die letzten Zahlungen vom Kunden überwiesen werden müssen! hier das Schreiben von immergrün.

Zitat
Vertragsnummer: :::::
Sehr geehrter Herr ::::
 
mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün!-Energie  bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün!-Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.
....

Und nun soll das gelten ?

Update: Habe da am Freitag angerufen. Der einzige Grund sei das fehlende Lastschriftmandat, wurde mir mitgeteilt.
Da ist doch was faul. Oder haben Sie mit einer Kündigung auch gleichzeitig das Lastschriftmandat aufgekündigt ?

Offline Erdferkel

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #12 am: 24. Juli 2017, 11:09:50 »
Soll ich um eine Abschlagsminderung bitten? Oder--so wie Erdferkel es schrieb- aufpassen, dass ich nicht zu viel überweise.

Das war nicht von mir... ich würde einfach den Vertrag wie vereinbart beenden, Frist für erstellen der Schlussrechnung und Erstattung des Restguthabens und Boni setzen. Wenn tatsächlich von Ihnen kein schriftliches Mandat erteilt wurde sondern nur die Bankverbindung auf der Portalseite eingetragen wurde waren die bisherigen Lastschriften unautorisiert und können völlig problemlos widerufen werden, ich würde dann in diesem Fall auch dringend empfehlen die 2€ Gebühren zu zahlen, da hier von Ihnen die für die Teilnahme am SEPA Verfahren erforderlichen Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, und die 2€ stehen nunmal so in den AGB. Dafür haben Sie jetzt die bequeme Möglichkeit sich den Bonus und Guthaben durch Wideruf zu sichern, mache ich schon immer so😀!
Den Sofortbonus würde ich sofort einfordern, notfalls dann nach Ablauf der Frist für die Einleitung des Verfahrens schon mal die Schlichtungsstelle einschalten.
Viel Erfolg!

Offline Erdferkel

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #13 am: 24. Juli 2017, 11:18:39 »
Das verstehe ich nicht !

Da ist doch was faul. Oder haben Sie mit einer Kündigung auch gleichzeitig das Lastschriftmandat aufgekündigt ?
@bolli: Ich erkläre mir das so: Beim Auftrag gibt man die Bankverbindung an und setzt die entsprechenden Häkchen. In der Regel erhält man dann das Mandatsformular per Post oder Mail oder Download und soll dieses bitte Unterschrieben zurückschicken... offensichtlich ist das nicht erfolgt, aber trotzdem fleissig abgebucht worden. Wenn @matteselse nicht sicher ist ob das Mandat erteilt wurde oder nicht kann man sich das ja nochmal schriftlich bestätigen lassen...

Offline Didakt

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Re: 15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
« Antwort #14 am: 24. Juli 2017, 12:04:54 »
Zitat von: von Erdferkel unter Antwort #12
Das war nicht von mir... ich würde einfach den Vertrag wie vereinbart beenden, Frist für erstellen der Schlussrechnung und Erstattung des Restguthabens und Boni setzen. […] … ich würde dann in diesem Fall auch dringend empfehlen die 2€ Gebühren zu zahlen,…

Ja, das war von mir! ;)  Dem o. a. Vorschlag schließe ich mich im Übrigen nunmehr aber auch an (3x 2 € zusätzlich machen den Kohl auch nicht mehr fett). Persönlich würde ich aus Erfahrung und entsprechenden schon wiederholt erfolgreich durchgeführten Maßnahmen in diesem Fall zwar anders handeln, um den Versorger alles in allem nicht noch vorübergehend zu bereichern, aber dazu bedarf es eines gezielten und geübten Vorgehens mit einschlägigen Begründungen.

Was die Fristsetzung für die Schlussrechnung etc. angeht: Da könnte evtl. sicher ein Musterschreiben hilf-reich sein.

 

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