Liebe Gemeinde!
ich bin sicher nicht er einzige, der sich diese Frage stellt.
Auszug aus den AGB 3. Prozentualer Bonus (3)
"a) der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate ununterbrochen durch den Energieversorger mit Energie beliefert worden ist und
b) das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes nicht durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde."
Wie ist dies nun zu verstehen?
a) Ich muss also volle 12 Monate Kunde sein. Meine Versorgung hat mit dem 12.01.2017 begonnen. Ergo sind am 11.01.2018 genau 12 Monate um.
Wenn ich nun (heute) zum 11.01.2018 kündige, greift dann (3) b) und der Bonus wird mit verwehrt? Somit müsste ich 2 Jahre lange Kunde sein, um den Bonus zu bekommen
ODER
Bekomme ich den Bonus trotz Kündigung dennoch und der (3) b) ist diese Klausel nur proforma, da das Vertragsverhältnis ja zum 11.01.2018 gekündigt wird.
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Zur Referenz:
Tarif: Arbeitspreis: 27,04 Cent/kWh
Sparen Sie 3-fach Grundpreis: 5,88 €/Monat
Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Sofortbonus: 20,00 €
Auszahlungszeitpunkt 60 Tage ab Belieferungsbeginn, bei rückwirkender Belieferung ab Erhalt der Lieferbestätigung.
Höhe abhängig von der von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchsprognose.
Bonus: 15 % inkl.
Grüße,
Zorky31