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Vertragsnummer: :::::Sehr geehrter Herr :::: mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün!-Energie bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün!-Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.....
Ganz neu ist jetzt...Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.Was denkt ihr?
[…] Was man damit bezwecken will leuchtet mir natürlich sofort ein. Man wird mir den 15 % Bonus nicht zahlen und ich kann die letzten Lastschriften nicht zu-rückgeben lassen. […] Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.
Dieses Vorgehen ist jedoch unzulässig. Falls bei Ihnen Folgekosten anfallen oder aufgrund eines Zahlungsverzugs der Boni Ihnen aberkannt werden sollte, verweisen Sie auf das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15). Weitere Details dazu finden Sie hier:http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/umstellung-von-lastschriftmandat-auf-ueberweisung-nach-kuendigung/
Das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15) ist noch nicht rechtskräftig, … Vorsicht also mit den 2€ Gebühren, die könnten durchaus fällig werden, z.B. wenn tatsächlich keine schriftliche Mandatserteilung erfolgte ... […]Zitat von: Didakt unter Antwort #5 Sie sollten die restlichen Abschläge per Überweisung bezahlen, und zwar ohne Aufschlag, weil die Änderung der Zahlungsform vom Versorger veranlasst wurde – das besagte Schreiben enthält ja auch keinen Hinweis auf einen Zuschlag.
Sie sollten die restlichen Abschläge per Überweisung bezahlen, und zwar ohne Aufschlag, weil die Änderung der Zahlungsform vom Versorger veranlasst wurde – das besagte Schreiben enthält ja auch keinen Hinweis auf einen Zuschlag.
Danach liegt die Änderung der Zahlungsweise ausschließlich in ihrem Interesse. Dann ist nicht ersichtlich, wieso die Kunden neben einer Änderung der Zahlungsweise und dem damit für sie einherge-henden erheblichen Mehraufwand zusätzlich noch mit Gebühren belastet werden sollten.
Ganz neu ist jetzt, dass die ersten 9 Abschläge per Sepa Lastschriftmandat eingezogen werden und die letzten Zahlungen vom Kunden überwiesen werden müssen! hier das Schreiben von immergrün. ZitatVertragsnummer: :::::Sehr geehrter Herr :::: mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün!-Energie bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün!-Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.....
Update: Habe da am Freitag angerufen. Der einzige Grund sei das fehlende Lastschriftmandat, wurde mir mitgeteilt.
Soll ich um eine Abschlagsminderung bitten? Oder--so wie Erdferkel es schrieb- aufpassen, dass ich nicht zu viel überweise.
Das verstehe ich nicht ! Da ist doch was faul. Oder haben Sie mit einer Kündigung auch gleichzeitig das Lastschriftmandat aufgekündigt ?
Das war nicht von mir... ich würde einfach den Vertrag wie vereinbart beenden, Frist für erstellen der Schlussrechnung und Erstattung des Restguthabens und Boni setzen. […] … ich würde dann in diesem Fall auch dringend empfehlen die 2€ Gebühren zu zahlen,…
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