Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wiederspruch erneuern?  (Gelesen 6700 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Steven

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Wiederspruch erneuern?
« am: 12. Dezember 2005, 22:38:28 »
Also hallo erst mal,

es wäre nett, wenn mir mal jemand einen Rat geben könnte.

Mein Gasversorger hat am 25. 01.05 den Bezugspreis erhöht, dem wurde von mir mit dem Musterschreiben wiedersprochen.
Die nächste Erhöhung ließ nicht lange auf sich warten, sie kam bereits am 10.08. 05.

Muß ich jetzt bei jeder Preisanhebung den Wiederspruch erneuern oder reicht der erste aus?

Viele Grüße und Danke für die zu erwartende Antwort.

Steve

Offline rlc

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-0
Wiederspruch erneuern?
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2005, 09:00:41 »
Sie sollten jeder neuen Preiserhöhung widersprechen. Am besten im Schreiben alle bisherigen Preiserhöhungen erneut anführen und wiederholen.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Wiederspruch erneuern?
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2005, 13:44:56 »
@Steven,

hatten Sie auch nach dem Widerspruch die Abschläge eingekürzt?

Widerspruch alleine genügt nicht. Sie zahlen dann immernoch den geforderten Abschlag des Versorgers und bei der Jahresrechnung legt der Versorger seine Zahlen zu grunde.

Sie wären auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, der bekanntermaßen negativ verlaufen wird.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Steven

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Wiederspruch erneuern?
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2005, 11:19:55 »
Sehr geehrter Herr Cremer,

mein Gasverbrauch bewegt sich dahin, daß ich die geforderte Rate monatlich überweise und nur ,unter Berücksichtigung von 2% Preissteigerung die letzte Rate, zu zahlen im Januar, entsprechend dem Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums kürzen werde.
Es existiert keine Einzugsermächtigung, ich überweise monatlich zum geforderten Termin.
Hätte ich da trotzdem kürzen müssen?

Vielen Dank

Steven

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz