…Ich glaube Du hast diesen § übersehen:
§ 29 ZPO Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
… Sollten Sie aber in Berlin wohnen und der Abnahmeort der Versorgungsleistung ist auch dort, DANN ist auch Berlin der richtige Ort um die Klage einzureichen (sofern Sie als Privatmann handeln).
Diesen Paragrafen habe ich ganz und gar nicht übersehen. Endscheidend ist seine Auslegung! Und darüber lässt sich streiten. Wenn Sie an meiner folgenden Auslegung Zweifel haben, hilft Ihnen im Zweifelsfall immer ein Rechtsanwalt oder auch Ihr AG am Wohnort. Fragen kostet nichts.
Welche Art von Klage wollen Sie denn erheben, eine andere als eine Zahlungsklage? Ihre zurückgenommene Klage war doch wohl eindeutig eine Zahlungsklage und betraf – wenn überhaupt – nur peripher Fragen des Vertrages/des Vertragsverhältnisses.
Wo soll denn bei Zahlungsklagen der Erfüllungsort sein, wenn nicht am Sitz des Zahlungspflichtigen/des Versorgers? Siehe auch § 269 BGB.
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19795.0.html, Posting Nr. 7
Was wollen Sie uns damit sagen? Bitte nicht alles vermischen!
Der verlinkte Beitrag behandelt das gerichtliche Mahnverfahren. Damit verbunden sind gegenüber dem konventionellen Klageverfahren eine Reihe von Vorteilen bzw. Besonderheiten. Eine Besonderheit liegt in der Zuständigkeit der Gerichte.