Energiepreis-Protest > TWF FN - Technische Werke Friedrichshafen

Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung

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piwiwoe:
Hi
\"leider\" haben wir im Jahr 2005 einen wesentlich niedrigeren Verbrauch an Gas als im Jahr 2004.
Die Abschlagszahlungen für 2005 ( 1500,00 €) waren so hoch, das sich befürchte, dass die zurückbehaltenen Rechnungsbeträge aus 2004 (ca. 200,oo €) mit dem niedrigeren Rechnungsbetrag 2005 (ca. 900,00 €) verrechnet werden.

Welche Möglichkeit habe ich, das zuverhindern ??? Kann ich z.B. die anstehende Abschlagszahlung für Januar 2006 verweigern ?? Ist es sinnvoll einen höheren Verbrauch als den tatsächlichen zu melden ??

... leider ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Die Abschläge sind für 2005 ja bereits bezahlt.
Das Problem ist, dass die Rechnung für 2005 nur ca. 900,00 € betragen wird, wir aber bereits 1500,00 € Abschläge bezahlt haben.
Die Jahresrechnung 2004 hatte ich um ca. 200,00 € gekürzt. Diesen Betrag hat die TWF nun das ganze Jahr über angemahnt und wird diesen Betrag nun an der Rückzahlung kürzen....

Graf Koks:
@Piwiwoe:

Primär sollte es Ihnen darum gehen, rechtzeitig vor Ende der Abrechnungsperiode die Summe der gezahlten Abschläge auf das Niveau zu drücken, das mit großer Sicherheit eine Nachforderung herauskommt. Hierzu sollten Sie anhand des von Ihnen akzeptierten Preises eine Rechnung erstellen, in der Sie den aktuellen Verbrauch (für die Restzeit hochrechnen) mit dem alten Preis multiplizieren und dann Grundpreis und Steuern hinzufügen. Sodann ziehen Sie die bereits geleisteten Vorschüsse (brutto) ab und teilen den verbleibenden Rest durch die Zahl der noch ausstehenden Abschläge.

Diese Abschlagshöhe sollten Sie Ihrem Versorger mitteilen und anweisen. Sie haben nach § 25 AVBGasV einen Anspruch darauf, dass Ihren Interessen Rechnung getragen wird. Der Unbilligkeitseinwand greift selbstverständlich auch bei den Abschlägen.

So sollten Sie m.E. vorgehen.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

piwiwoe:
... leider ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Die Abschläge sind 2005 ja bereits bezahlt.
Das Problem ist, dass die Rechnung für 2005 nur ca. 900,00 € betragen wird, wir aber bereits 1500,00 € Abschläge bezahlt haben.
Die Jahresrechnung 2004 hatte ich um ca. 200,00 € gekürzt. Diesen Betrag hat die TWF nun das ganze Jahr über angemahnt und wird diesen Betrag nun an der Rückzahlung kürzen....

Cremer:
@piwiwoe,

ich rate nicht eine höheren Verbrauch zu nennen, denn der müßte sehr hoch sein.

Sie sehen also, man sollte auch bei den festgesetzten Abschlägen sehr kritisch sein. Bei ca. 60% der Kunden der SW KH haben die Stadtwerke Guthaben zu erstatten. Mit diesem Geld, geschätzt ca. 500.000€, haben die SW das Jahr über gewirtschaftet.

Wir Kunden sind doch keine Bank für zinslose Darlehnen der Versorger.

Also neue Runde in 2006, neues Glück. Nehmen Sie Ihren verbrauch von 2005 und errechnen Sie auf der preisbasis September 2004 die neue Abschlagshöhe.

Monaco:
Folgender, zugegeben, sehr abenteuerlicher Vorschlag dazu.
Zunächst: Eine Verrechnung 2004 mit 2005 darf ihr Versorger nicht vornehmen.
Die 2004er Forderung lassen Sie ruhig weiterhin offen.

Jetzt die Idee für 2005:
Wenn man den Verbrauch für 2005 höher ansetzt, als tatsächlich verbraucht (schließlich lesen zumindest wir unseren Zähler stets selbst ab und \"übergeben\" diese Zahl dem Ableser), dann hätte man hierdurch die Möglichkeit in eine Nachzahlung zu geraten. (Man hätte gewissermaßen 2005 Gas bezahlt, welches erst 2006 verbraucht wird.)
Im Folgejahr muss man dann zwar zunächst höhere Abschläge zahlen, doch zu Mitte des Jahres \"merken\" wir, dass der Verbrauch in diesem Jahr viel niedriger ist. Man reduziert sodann die Abschlagshöhe auf ein Niveau, das wiederum eine Nachzahlung ergibt.
Aufzupassen gilt es nur, dass im Folgejahr überhaupt ein gewisser Verbrauch entsteht. Im Zweifelsfall könnt man sich immer noch verlesen haben ...

Ich weiß, mal wieder sehr weit hergeholt, aber immerhin überlegenswert.

Freundliche Grüße

Monaco.

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