« Antwort #2 am: 04. März 2017, 00:52:36 »
Entwurf zu offenem WLAN: Netzsperren statt RechtssicherheitDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Ende vergangener Woche einen Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt und dazu eine Verbändeanhörung eingeleitet. Mit dem Entwurf sollen die erst Ende Juli 2016 in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz ergänzt werden, um Rechtssicherheit beim Betrieb offener Drahtloszugänge zum Internet herzustellen.
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Ein rechtssicherer Betrieb offener Netze wird durch den Referentenentwurf indes nicht ermöglicht. Vielmehr stellt der Entwurf zunächst klar, dass die WLAN-Störerhaftung weiterhin bestehen bleibt. Speziell im Fall von Urheberrechtsverletzungen können die Rechteinhaber als ultima ratio von den Anbietern „insbesondere“ die Sperrung bestimmter Ports oder Webseiten verlangen. Kurzerhand sollen hier also Netzsperren, die bislang nur richterrechtlich anerkannt waren, gesetzlich verankert werden.
In dieser Hinsicht bleibt man weiterhin in den digitalen Kinderschuhen stecken.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Gespeichert
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“
(Alfred Polgar)