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Autor Thema: Neukundenbonus aus dem Planumsatz  (Gelesen 25768 mal)

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Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #30 am: 18. März 2017, 20:44:49 »
Zitat von: von jodelschnepfe am Heute um 18:49:20
In der Klage wurde beantragt, dass Fuxx eine fehlerfreie Schlussrechnung erstellt und übersendet. (siehe mein Posting #5) […]
In dem Posting steht u. a.: „Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.“
Ein dezidierter Klageantrag auf „Erstellten einer korrigierten Schlussrechnung“ ist daraus nun ja für einen Dritten nicht eindeutig ablesbar, aber lassen wir die Sache dahingestellt sein, denn die Klage ist demnach nicht ausdrücklich als Zahlungsklage erhoben worden. Sie haben nochmal die „Kurve gekriegt“.

Mit Ihren weiteren Ausführungen gehe ich nach wie vor nicht konform, denn in dem von mir weiter oben genannten Kommentar ist unter Rn 25 zu lesen:
Zitat
Geldschulden. Diese sind gemäß § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich Schickschulden. Damit wird aber
der Gläubigerwohnsitz nicht zwingend zum Gerichtsstand von auf Zahlung von Geld gerichteten Klagen. Vielmehr greift § 270 Abs. 4 BGB ein. Der Zahlungsanspruch ist daher am (Wohn-)Sitz des Schuldners geltend zu machen, § 269 Abs. 1, 2 BGB.


Offline jodelschnepfe

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #31 am: 18. März 2017, 21:08:22 »
Zitat von: von jodelschnepfe am Heute um 18:49:20
In der Klage wurde beantragt, dass Fuxx eine fehlerfreie Schlussrechnung erstellt und übersendet. (siehe mein Posting #5) […]
In dem Posting steht u. a.: „Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.“
Ein dezidierter Klageantrag auf „Erstellten einer korrigierten Schlussrechnung“ ist daraus nun ja für einen Dritten nicht eindeutig ablesbar, aber lassen wir die Sache dahingestellt sein, denn die Klage ist demnach nicht ausdrücklich als Zahlungsklage erhoben worden. Sie haben nochmal die „Kurve gekriegt“.

Vielleicht ist`s an der Zeit dass Sie die Kurve kriegen und hier nicht derart laienhaft irgendwelche Paragrafen und Kommentare anführen.

Das BGH-Urteil haben Sie gelesen und auch verstanden ?

Den § 29 ZPO haben Sie gelesen und verstanden ?

Das Wesen und die typischen Merkmale eines Stromlieferungsvertrages sind Ihnen bekannt ?

Aus diesem Mix müsste sich eigentlich etwas Erkenntnis erwarten lassen.

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #32 am: 20. März 2017, 11:22:57 »
@ jodelschnepfe

Erst nachdem ich weitere einschlägige Fachliteratur zu dieser Thematik und das Urteil im Original aus der Datenbank des BGH hochgeladen und gelesen habe, bin ich zu der Erkenntnis gelangt, an Ihren Ausführungen in dieser Sache nicht mehr zu zweifeln.

Bis dahin waren aufgrund vieler Kommentare zum § 29 (1) ZPO in Verbindung mit § 269 Abs. 1, 2 BGB, die sich teilweise sehr kritisch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Materie auseinandersetzen, meine Bedenken an Ihren Darlegungen durchaus angebracht, weil nämlich aus dem von Ihnen verlinkten Urteil (aus openjur.de) der Leitsatz, die Leitsatzentscheidung dieses Urteils, nicht hervorging. Nur diese Leitsatzangabe entfaltet für nachgeordnete Gerichte die Bedeutung als Quasi-Richtlinie. Und das wird zudem dann noch besonders problematisch, wenn der Leitsatz nicht hinreichend deutlich macht, dass der in ihm enthaltenen rechtlichen Aussage allein für die entschiedene Fallkonstellation Gültigkeit zukommen soll.
Deshalb ist es wichtig, dass der BGH die spezifische Geltung oder die Allgemeingültigkeit des Leitsatzes hervorhebt.

Dies ist am Anfang des Original-Urteils mit folgendem Wortlaut geschehen:
Zitat
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag
ist der Ort der Abnahme.

Die Folge davon ist, dass gemäß § 29 (1) ZPO bei gegenseitigen Energielieferverträgen der Abnahmeort der Energie grundsätzlich und in jeder Hinsicht den zuständigen Erfüllungsort und den Gerichtsstand be-stimmt.

Fazit: Damit betrachte ich unseren Diskurs in dieser Sache als gelöst und abgeschlossen.

Offline Erdferkel

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #33 am: 20. März 2017, 19:43:25 »
Erst nachdem ich weitere einschlägige Fachliteratur zu dieser Thematik und das Urteil im Original aus der Datenbank des BGH hochgeladen und gelesen habe, bin ich zu der Erkenntnis gelangt, an Ihren Ausführungen in dieser Sache nicht mehr zu zweifeln.

@Didakt: Und wenn du jetzt noch den Unterschied zwischen up- und download verstehst sind wir doch ein richtiges Stück weitergekommen!  ;D ;D

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #34 am: 20. März 2017, 20:35:43 »
O T

@ Erdferkel, origineller Beitrag, der auf regen Geist schließen lässt. Sie erstaunen mich doch tatsächlich immer wieder mit Ihren gehaltvollen Eingaben, Sie Spaßvogel!  :)

Offline richie

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Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #35 am: 29. August 2017, 14:34:17 »
Das Spiel geht weiter bei Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Wir haben jetzt ähnliches mit Fuxx-Die Sparenergie GmbH erlebt, als wir den Vertrag zum 30.06.17 fristgerecht nach einem Jahr kündigten.

Zuerst wurde uns 2016 über Monate der Sofortbonus von 100€ verwehrt und erst nach mehreren Mahnungen per Fax (heute gibt es nicht mal mehr eine Fax-Nr. !!!), Anrufen und eMails wurde dieser sehr spät doch noch gezahlt.

Jetzt wird uns in der Endabrechnung auch der 25% Neukundenbonus verwehrt.
Bei uns mit neuer Masche, weil wir angeblich einen Gewerbeanschluss haben sollen.
Dies ist natürlich falsch, denn es ist ein reiner Privathaushalt.

Wir haben den Eindruck, dass Fuxx versucht, damit die Kunden mürbe zu machen und sie letztendlich aufgeben und auf den 25% Neukundenbonus verzichten.

Doch nicht mit uns. Ggf. gehen wir vor Gericht. Danke für den Tipp mit der Schlichtungsstelle.

Wir würden NIE wieder zu Fuxx-Die Sparenergie GmbH (oder Ablegern davon) wechseln.

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #36 am: 29. August 2017, 18:08:34 »
Zitat von:  @ richi
Zuerst wurde uns über Monate der Sofortbonus von 100€ nicht gezahlt und erst nach mehreren Faxmitteilungen […], Anrufen und eMails wurde dieser sehr spät doch noch gezahlt.
Und weiter:
Zitat
Jetzt wird uns in der Endabrechnung auch der 25% Neukundenbonus verwehrt - bei uns angeb-lich, weil es sich bei uns um ein Gewerbeanschluss handeln soll.
Dies ist natürlich falsch, denn es ist ein reiner Privathaushalt.

Bei Interesse schicke ich Ihnen für Ihre Gegenmaßnahmen per PM gern einen Textvorschlag.

« Letzte Änderung: 31. August 2017, 11:24:51 von Didakt »

Offline richie

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #37 am: 09. September 2017, 18:46:50 »
Hallo Didakt,

gern nehmen wir das Angebot
"Bei Interesse schicke ich Ihnen für Ihre Gegenmaßnahmen per PM gern einen Textvorschlag."
an.
Was sollen dafür tun - was ist mit PM gemeint?

Gruß Richie

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
« Antwort #38 am: 10. September 2017, 16:09:27 »
Hallo @ richie,

soeben habe ich den Textvorschlag in einer PM (Persönliche Mitteilung) im PDF-Format an Sie abgeschickt. Wenn Sie davon die formatierte, editierbare WORD-Vorlage für Ihre weitere individuelle Bear-beitung wünschen, müssten Sie mir Ihre E-Mail-Anschrift per PM mitteilen, weil dies anders nicht möglich ist.

Wenn Sie sich auf der Seite „Übersicht“ des Forums eingeloggt haben, sehen Sie rechts davon unter „Meine Mitteilungen“ den Eingang der Mitteilung angezeigt. Einfach nur anklicken und das Weitere ergibt sich dann … Weitere Fragen können Sie in einer PM an mich richten oder ggf. auch hier einstellen.

MfG

 

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