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Zählerstand bei Trennung von Netzbetreiber und Grundversorger

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Didakt:
Hallo @ KarldG,

nur noch ein kurzer Schlussakkord:


--- Zitat von: Ihnen ---[…] Im Übrigen ist ja der Netzbetreiber eine Tochter des EVU.
--- Ende Zitat ---

Das dürfte nicht ganz stimmen. Er ist wohl eher eine Tochter im EnBW-Konzern. Sinn der weiter oben angeführten Entflechtung war ja gerade, die Netzbetreibung vom Vertrieb zu trennen!


--- Zitat von: Ihnen weiterhin: ---Aber gegenüber solchen Unternehmen ist man ja so klein, dass man den Todessprung vom Teppichrand ausführen könnte  .

Daher werde ich eben klein beigeben und meine Daten bei beiden abgeben. Nur... die nächste Kündi-gungsfrist ist ins Auge gefasst.
--- Ende Zitat ---

Dieser Einstellung kann ich leider nicht beipflichten. Die vertragliche Vereinbarung verlangt zu Recht zwar notwendigerweise die Zählerstandsmitteilung. Aber sonst? Für keinen Kunden eines EVU gibt es einen Grund, „sein Licht unter den Scheffel zu stellen“. Es liegt immer am Verbraucher, seine berechtigten Forderungen aus dem Versorgungsvertrag stringent durchzusetzen, wenn dies notwendig sein sollte.

Nun bin ich, wohnhaft in Norddeutschland, zufälligerweise in diesem Jahr Stromkunde der EnBW (Pro-dukt EnBW Online), übrigens mit Bedacht sorgfältig ausgesucht. Und ich versichere Ihnen, bislang ohne jedwede Beanstandung. Der Service spricht für sich, *****.  :D

MfG

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