Beginn der Widerrufsfrist des Online-Stromvertrag über VERIVOX
Hallo, ich bin neu hier und überhaupt zum ersten mal in einem Forum.
Ich bitte ggf. um Nachsicht.
In Kürze:
Am 1. Dezember 2016 löste ich über VERIVOX online den Stromliefer-Auftrag an die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) aus. SWS sandte mir am 17. Januar 2017 online die "Vertragsbestätigung/Abschlagsanforderung", v. 16.1.17.
Mit dem "Widerruf meines Online geschlossenen Stromliefervertrags", v. 21.1.17, postalisch - Einschreiben mit Rückantwort (Rückantwort-Karte: Eingang ist mit 24.01.2017 bestätigt), wollte und will ich immer noch aus dem Vertrag aussteigen.
Fragt bitte nicht warum.
Nix da, sagen die Stadtwerke Schwerin. Auch nach meinen (online) Einwendungen und ihren online Antworten (s.u.).
Die Widerrufsfrist wäre abgelaufen.
Zum Verständnis.
Zum 1. Dez. 2016 begann mein neues Mietverhältnis (Umzug). Vorher konnte ich da schon renovieren. Am 9.12.16, auf Bitte von SWS - unter Angabe der (SWS-)"Interessentennummer: XXXX", wegen Datenklärung zum Strom-Anschluss, gab ich SWS folgende Informationen:
"... vorweg.
Ich bin umgezogen und (erst) seit 01. Dez. 2016 Mieter der betreffenden Wohnung.
Von Seiten des Strom-Grundversorger-Unternehmen liegen mir
(noch) keine Vertragsangaben vor.
1. Vertragsnehmer: .... (Mieter)
2. Verbrauchsstelle (Ort, Straße, Hausnummer): .....
3. Zählernummer: XXXXXX (weitere Nr. auf dem Stromzähler: YYYYYYYYY
4. Vertragsbeginn: 01.12.2016 (Grundversorger) ..."
Wie gesagt, die "Vertragsbestätigung/ Abschlagsanforderung" (v. 16. Jan. 2017),
darin: "... bestätigen Ihnen den 25.11.2016 als Vertragsbeginn." ...,
erhielt ich erst online am 17. Jan. 2017, nach/mit Bekanntgabe der Zugangsdaten zum Online-Service.
Erst am 17. Jan. 2017 habe ich
K e n n t n i s erhalten, dass die Stromlieferung schon ab 25. Nov. 2016 durch SWS erfolgt (ist).
Auch in der letzten (3.) Email zum Widerruf/-sfrist:
"Gesendet: Donnerstag, 02. Februar 2017 um 11:08 Uhr
Von: "Kundenservice Stadtwerke Schwerin" <Kundenservice@SWSN.DE>
... Ihre Nachricht vom 26.01.2017 haben wir erhalten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Sie schlossen mit uns Anfang Dezember 2016 einen Stromliefervertrag über verivox. Die Widerrufsfrist begann an diesem Tag zu laufen (nicht erst mit der Vertragsbestätigung vom 16.01.2017). Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen vor dem Vertragsabschluss samt aller Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist endete Mitte Dezember.
Ihnen wurde der Vertrag ab 25.11.2016 bestätigt, da uns von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt wurde, dass Sie bereits vor Mietbeginn die Wohnung übergeben bekommen haben.
Wir bedauern, dass Sie den Vertrag mit uns lösen wollen. Möchten Sie, dass wir Ihren Widerruf als Kündigung zum Ende der Vertragsbindung und damit zum 30.11.2017 behandeln? ..."
blieb SWS beim Ablauf der Widerrufsfrist.
Eine gesonderte Vertragsbestätigung durch SWS für "Anfang Dezember 2016" zu einem "Vertrag ab 25.11.2016" (ist mir nicht bekannt) gibt es nicht.
Mein Mietverhältnis beginnt laut Mietvertrag am 01.12.2016.
Für SWS beginnt die Widerspruchsfrist trotzdem "Anfang Dezember 2016"?
Meiner Auffassung nach beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Z u g a n g der SWS-"Vertragsbestätigung/Abschlagsanforderung, v. 16.1.17", am 17. Jan. 2017.
Für mich stellen sich die Fragen:
A) Ab wann beginnt denn hier die Widerrufsfrist oder anders gefragt,
was ist der "Tag(?) des Vertragsabschlusses" (Auszug AGB s.u.)?
B) Was hat hier der (ohne meine Kenntnis rückwirkende) Beginn der Stromlieferung, noch vor Beginn meines Mietverhältnisses, mit dem
"Tag(?) des Vertragsabschlusses" (V-Bed, 5.1, s.u.) zu tun?
Unten ein Auszug aus den SWS Vertragsbedingung (V-Bed) v. 01.07.2016 (bis 31.12.2016).
Diese, sowie die SWS-AGB v. 01.09.2015 und die "Vertragsbestätigung/Abschlagsanforderung" (v. 16. Jan. 2017) liegen mir als PDF vor.
Vielen Dank im Voraus
Aktuelle/Neue
Vertragsbedingungen ab 1.1.17:
http://www.stadtwerke-schwerin.de/swsr/swsr_dms/psfile/docfile/57/VB_meckpom583ee23b83989.pdfAGB ab 1.1.17:
http://www.stadtwerke-schwerin.de/swsr/swsr_dms/psfile/docfile/57/VB_meckpom583ee23b83989.pdfPS:
Nebenbei, wenn ich auf den "Vorschlag" von SWS (s.o., Email v. 2.2.17)
"... Vertrag ab 25.11.2016 bestätigt ...(weil sie) vor Mietbeginn die Wohnung übergeben
bekommen haben.
... Möchten Sie, dass wir Ihren Widerruf als Kündigung zum Ende der Vertragsbindung
und damit zum 30.11.2017 behandeln? ..."
einginge (werde ich nicht tun),
folgte da nicht aus den SWS-Vertragsbedingungen automatisch
- ein zweites Belieferungsjahr und/oder
- unter Umständen (Kündigung schon "jetzt", v o r Ablauf des
ersten Vertrags-/Belieferungsjahres) der Verlust des "Bonus", von 25 %?
SWS, aus den:
"Vertragsbedingungen
für die Belieferung mit meckpommSTROM 18max, (gültig, d. Verf.) ab 01.07.2016
1 Gegenstand des Vertrages und Vollmacht
1.1 ... Die Stromlieferung der SWS beginnt grundsätzlich mit dem in Ziffer 5.1 genannten Datum, jedoch frühestens mit dem Tag, der auf die Beendigung eines gegebenenfalls vorhandenen anderen Stromliefervertrages folgt.
....
5 Dauer des Vertrages und Kündigung
5.1 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags des Kunden durch die Vertragsbestätigung der SWS zustande und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung des Kunden.
Der Vertrag ist erstmals zum Ablauf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Frist von vier Wochen auf das Ende eines Kalendermonats von beiden Vertragspartnern kündbar (ordentliche Kündigung). Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen auf das Ende eines Kalendermonats. ..."
...
9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
... Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des V e r t r a g s a b s c h l u s s e s. ..."