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Autor Thema: Energieversorger will eine zu hohe Abschlagszahl  (Gelesen 5234 mal)

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Offline DanielSC

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Energieversorger will eine zu hohe Abschlagszahl
« am: 13. Januar 2017, 00:20:16 »
Hallo,

ich habe den Gasanbieter gewechselt, da ich in einen Tarifpreisvergleich einen günstigeren gefunden. Nun war ich im Urlaub und als ich wieder kam war bereits die Bestätigung mit einen Abschlag in mehr als doppelter Höhe als beim vorherigen Anbieter.

Ich habe dort angerufen, aber die wollen mir nicht weiterhelfen. Sie meinen sogar dass man im Winter höhere Abschläge zahlt, das wäre normal???!

Was kann ich tun? Wenn ich da anrufe tun die immer genervt und wollen einen abwimmeln.....
euer Daniel Fernandez-Ruiz

von Smart-Cost
http://smart-cost.com/

Offline Netznutzer

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Re: Energieversorger will eine zu hohe Abschlagszahl
« Antwort #1 am: 13. Januar 2017, 15:52:27 »
Evtl. ist der Abrechnungsturnus in kürze, so dass nur Winterverbräuche in die Abschlagsberechnung einlaufen. Der Abschlag müsste sich dann zur nächsten Turnusrechnung, ein volles Jahr, normalisieren.

Gruß

NN

Offline bolli

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Re: Energieversorger will eine zu hohe Abschlagszahl
« Antwort #2 am: 13. Januar 2017, 16:20:29 »
Was kann ich tun? Wenn ich da anrufe tun die immer genervt und wollen einen abwimmeln.....

Solche Dinge müssen Sie bei diesen Anbietern (leider) immer schriftlich klären. Die Hotline bringt da gar nichts, zumal Sie dann auch keinen Nachweis über das Gesprochene haben.
Schicken Sie Ihr Anliegen in einem kurzen Brief per Einschreiben/Einwurf. Kosten nur unwesentlich mehr als ein Brief und bietet über die Online-Sendungsverfolgung einen gewissen Nachweis-Wert.

Teilen Sie denen mit, dass die Abschläge aus Ihrer Sicht zu hoch sind, da sie sich gem. § 41 Abs. 2 EnWG am letztjährigen Durchschnitt orientieren sollen. Dieser habe xxx kWh (Ihr Verbrauch) betragen, weshalb ein Betrag von xxx EUR ( Verbrauchswert x Preis/kWh + ggf. Grundpreis geteilt durch 11 oder 12, je nachdem viele Abschläge vereinbart sind).

Wenn Ihr Lieferbeginn in nicht allzuweiter Ferne liegt, müssen Sie wahrscheinlich auch eine eventuel erteilte Lastschriftgenehmigung widerrufen, da diese sonst bestimmt in der alten Höhe vollzogen wird. Wenn's noch was hin ist, können Sie ggf. das Ergebnis Ihres Schreibens abwarten. Kommt da keien Antwort, sollten Sie aber trotzdem (schriftlich) widerrufen, da Sie sonst hinter Ihrem Geld herlaufen.

Sollten die eine erste kurze Abrechnungsperiode haben (wo dann nur ein Winterprofil drin ist), dann müssen die Ihnen das eben mitteilen.

Abwarten, was denn passiert, ohne deren Begründung zu haben, würde ich nicht.

Offline Didakt

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Re: Energieversorger will eine zu hohe Abschlagszahl
« Antwort #3 am: 13. Januar 2017, 18:01:01 »
@ DanielSC

Untenstehende Vorlage zu Ihrer Verwendung.

Edit: Vorlage gelöscht, da Zweck erfüllt.
« Letzte Änderung: 14. Januar 2017, 10:17:24 von Didakt »

 

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