Energiepreis-Protest > Vattenfall
Vattenfall -- Unterbrechung unter 100 euro
Erdferkel:
--- Zitat von: desonic am 11. Januar 2017, 08:48:33 ---
Die Antwort von Netznutzer ist allerdings mehr als kritisch. Mit solchen Vorschlägen ist niemanden geholfen! Warum sollte ich den Anbieter wechseln, wenn ich meinen Abschlag beim aktuellen nicht bezahlen kann?? Kann ich es beim neuen Versorger dann?? Am offenen Betrag an Vattenfall ändert ein Wechsel nichts, Vattenfall wird weiterhin den offenen Betrag anmahnen!
Am besten man versucht es im Kundencenter des Versorgers eine Stundung zu verhandeln,...
--- Ende Zitat ---
@desonic:
der Nutzen aus dem Anbieterwechsel ist erstmal die Abwendung der drohenden Sperre. Um dann, wie von Netznutzer geschrieben "in Ruhe" auf die Schlussrechnung zu warten und eventuelle Unstimmigkeiten klären zu können.
Der Rückstand dürfte aus 2 Abschlägen und warscheinlich Mahngebühren bestehen, davon wurde ja schon ein Teil beglichen, und der Versorger lässt sich offensichtlich nicht auf Stundung oder Ratenzahlung ein sondern besteht auf sofortigen Zahlung des gesamten Rückstandes.
Das wäre also auch in meinen Augen durchaus eine Lösung, dass dadurch die Forderung nicht verfällt ist klar, und daß die Abschläge beim neuen Anbieter zu zahlen sind sollte eigentlich nach der Schilderung auch kein Problem sein.
Und wie User Bolli schon angemerkt hat, wenn die Sperre erstmal vollzogen ist wird der Ärger und Aufwand deutlich grösser, ob rechtmässig oder nicht gesperrt wurde. Das sollte man also unbedingt verhindern!
bolli:
--- Zitat von: desonic am 11. Januar 2017, 08:48:33 ---soweit mir bekannt gibt es keine verbindliche 100€-Regel. Wahrscheinlich sind die 100 € bei den meisten Versorger einfach die Schmerzgrenze ab wann gesperrt wird um Aufwand und Nutzen zu rechtfertigen.
--- Ende Zitat ---
Dem ist nicht so !
§ 19 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV:
--- Zitat ---Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.
--- Ende Zitat ---
PeterK:
Vielen Dank für die Antworten!
Ich finde es einfach unglaublich, dass ein Unternehmen wie Vattenfall so aggressiv lügt um Zahlungen reinzukriegen. Die funktionieren ja wie ein unseriöses Inkassobüro.
Mir ist heute natürlich nicht der Strom gesperrt, und ich habe der Rest der Summe gezahlt. Jetzt probiere ich einen neuen Anbieter zu finden...
Erdferkel:
:)das macht nicht nur Vattenfall so, das geht noch deutlich heftiger!!
Aber schön dass das erledigt ist!
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln