« Antwort #1 am: 08. Februar 2017, 14:54:47 »
LTO Presseschau vom 07.02.2017Vorratsdatenspeicherung: Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags entspricht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht nicht den vom Europäischen Gerichtshof vorgegebenen Anforderungen, die dieser in einem Urteil im vergangenen Dezember zur schwedischen und britischen Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung aufgestellt hatte. Das deutsche Gesetz enthalte unter anderem keine geographische Beschränkung. Außerdem seien die Art der Daten und der Kommunikationsmittel sowie der betroffene Personenkreis nicht hinreichend definiert worden, es fehle zudem an einer Ausnahmeregelung für Berufsgeheimnisträger.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Gespeichert
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“
(Alfred Polgar)