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Autor Thema: Wann ist Wechsel zu anderem Anbieter frühestens möglich?  (Gelesen 11367 mal)

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Offline sgrund

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Wann ist Wechsel zu anderem Anbieter frühestens möglich?
« am: 17. November 2016, 13:46:53 »
Hallo,

ich beziehe Strom für die Nachtspeicherheizung von der Maingau. Zum 1.5.17 soll der Preis erhöht werden. Kann ich erst zum 1.5.17 den Anbieter wechseln oder schon vorher aufgrund der Ankündigung? Es gibt nämlich aktuell günstigere Anbieter als das was ich noch bis zum 30.4.17 zahle.

Gruß

Offline bolli

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Re: Wann ist Wechsel zu anderem Anbieter frühestens möglich?
« Antwort #1 am: 18. November 2016, 08:09:43 »
Das kommt darauf an, wie Ihre vertraglichen Vereinbarungen sind. Das Sonderkündigungsrecht wegen der Preisanpassung dürfte erst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisanpassung in Anspruch genommen werden können. Fraglich ist also nur, wie die Regelung für eine ordentliche Kündigung aussieht und ob da eine frühere Lösung vom Vertrag möglich ist. Aber: Meist ist auch die Vereinbarung über einen Wechsel schon einige Monate früher möglich und nicht jeder Lieferant behält sich eine Preisanpassung bis zum Lieferbeginn vor. Ich würde im Januar mal die Einleitung eines solchen Wechsels probieren. Aber wie gesagt: Gut das Kleingedruckte lesen !

 

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