Das kommt darauf an, wie Ihre vertraglichen Vereinbarungen sind. Das Sonderkündigungsrecht wegen der Preisanpassung dürfte erst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisanpassung in Anspruch genommen werden können. Fraglich ist also nur, wie die Regelung für eine ordentliche Kündigung aussieht und ob da eine frühere Lösung vom Vertrag möglich ist. Aber: Meist ist auch die Vereinbarung über einen Wechsel schon einige Monate früher möglich und nicht jeder Lieferant behält sich eine Preisanpassung bis zum Lieferbeginn vor. Ich würde im Januar mal die Einleitung eines solchen Wechsels probieren. Aber wie gesagt: Gut das Kleingedruckte lesen !