Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Bedingungen für Boni in AGB

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Maverick:
Nachdem ich jahrelang vergeblich versucht habe einen Versorger zu finden, der die Preise auf Dauer stabil niedrig hält, werde ich mir in diesem Jahr notgedrungen auch die Tarife mit Boni ansehen.

In den AGB der Versorger findet sich sinngemäß folgender Passus:
"Ein Anspruch auf den Bonus entsteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres von Ihnen oder aus von Ihnen zu vertretenden Gründen beendet wurde ..."

Um nicht in das 2. (teurere) Vertragsjahr reinzurutschen, muss ich ja rechtzeitig, d.h. vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres kündigen.
Wird die Kündigung (die reine Nachricht) vor Ablauf schon als bonusschädlich angesehen oder zählt die tatsächliche Vertrags-/Belieferungszeit (ein volles Jahr = Bonus; unter einem Jahr: kein Bonus)?

Ich finde den Wortlaut in den AGB diesbezüglich missverständlich.

Für Rückmeldungen hierzu wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Maverick

PowerPlay:
Hallo Maverick,

hier sprichst du ein sehr interessantes Thema an, das auch schon Gegenstand von Gerichtsverhandlungen war:
Es kann so verstanden werden, dass innerhalb der 12 MOnate noch keine Kündigungserklärung ausgesprochen sein darf, als auch, dass die Kündigung nach der 12-monatigen Versorgung wirkt.

Du hast Recht: Die Formulierungen sind missverständlich! Die jüngsten Gerichtsurteile sind daher auch zu Gunsten der Verbraucher ausgefallen, weil ein juristisch nicht vorgebildeter Kunde die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten nicht unterscheiden könne (QUelle: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-bei-12-monate-versorgung/).

Wenn der Bonus zudem als "Neukundenbons" bezeichnet wird, dann wäre es für den Stromanbieter um so schwieriger zu begründen, warum der Verbraucher den Bonus erst für das zweite Jahr bekommen soll. ANders sieht es aus, wenn die Bezeichnung "Treuebonus" lautet.

Insgesamt hast du somit gute Chancen, den Bonus zu erhalten, wenn du genau 12 Monate mit Strom versorgt wurdest. Eine AUsnahme gibt es aber leider noch und ich befürchte, viele hierauf reinfallen können :
Bei der 365 AG (almado, immergrün etc.) beginnt laut AGB der Vertrag mit der Annahmeerklärung des Energieversorgers - und somit vor der Aufnahme der Belieferung. D.h.: Wenn du 12 MOnate nach Vertragsbeginn kündigen möchtest, dann wurdest du nicht 12 Monate mit Strom versorgt! (Details findest du hier: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-vorzeitige-kuendigung/.

Schau dir also bitte auch die AGBs dahingegend an, wann der Vertrag beginnt (ob bei Vertragsannahme oder bei Belieferungsbeginn). Prüfe auch, ob es sich um einen Neukundenbonus oder um einen Treuebonus handelt.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Viel ERfolg beim Wechsel!

userD0010:
@Maverick
Ich geh mal davon aus, dass die Versorger mit den Frohlockungen der Boni sich dabei doch etwas für sie positives gedacht haben. Sie werden VOR Ablauf des ersten Vertragsjahres kündigen müssen, um nicht automatisch in´s nächste -wohl weniger günstige- Vertragsjahr zu schlittern. Welche Erfahrungen Forumsteilnehmer mit diesem Thema bereits "genießen" durften, lässt sich wohl in diversen Beiträgen nachlesen.

Maverick:
@Powerplay,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort und die interessanten Links :)

@h.terbeck
vielen Dank für die schnelle Antwort!

wechselprofi:
Meines Wissens gilt nach allgemeinem juristischen Verständnis  bei einer Kündigung der Zeitpunkt des Wirksamwerdens und nicht etwa, wann diese (fristgerecht vorausgesetzt) ausgesprochen wird.
Fallstricke bestehen in der Formulierung des Zeitpunktes, wann die Vertragsbeendigung wirksam werden soll. Lässt diese Kündigungsformulierung missverständlich zu, dass der Vertrag einen Tag vor Ablauf der Jahresfrist beendet werden soll, wird die Kündigung durch bestimmte Lieferanten umgehend angenommen und der Bonus dem Kunden vorenthalten. Beispiele sind im Forum bei einem Discounter beschrieben.

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