Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Angebot der einvernehmliche Vertragsauflösung durch den Flüssiggasanbieter  (Gelesen 4935 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Aussteigerin

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Hallo,
bin seit 16 Jahren "Kundin" eines hier wegen seiner überzogenen Preise viel kritisierten Flüssiggasanbieters.
Anfangs war ich noch zufrieden mit Service und Preisen. Nach zwei bis drei Jahren wurden jedoch die Preise immer wieder nach oben "angepasst", allerdings in einer Höhe, die deutlich über dem üblichen Marktpreis lag. Dann trat in kälteren Wintern gleich zweimal der Fall ein, dass kein Gas geliefert wurde. Begründet wurde der Liefer-Ausfall damit, dass die Verbrauchsdaten der letzten Jahre, die im Computersystem gespeichert seien, eine Lieferung nicht erforderlich machten. Die jeweilige Wetterlage sei bei der Datenerfassung nicht berücksichtigt worden. Da ich in einem Fall einen Heizungsmonteur zu Rate gezogen hatte, weil ich dachte, die Heizung sei defekt, stellte ich die Kosten dem Flüssiggasanbieter in Rechnung. Telefonisch wurde mir zugesichert, die auch so zu akzeptieren, weil das Fehlverhalten (keine Gas-Lieferung trotz Vertrags) auf Seiten des Flüssiggasanbieters läge. Natürlich fühlte man sich nachher an die telefonische Zusage nicht mehr gebunden. Aufgrund dieser Auseinandersetzung und einer weiteren nicht erfolgten Befüllung meines gemieteten Gastanks kündigte ich die Einzugsermächtigung, um den Zugriff auf mein Konto bei Zahlungen außerhalb der monatlichen Pauschalen zu behindern. Es folgten weitere Scharmützel; meine jeweiligen Nachfragen bezüglich einer Kündigung des Vertrags wurden jedoch ignoriert.
Zwischenzeitlich wurde auch noch der Abrechnungsturnus vom 31.12. auf den 31.01. verlegt, was mir als Vermieterin einer kleinen Wohnung zusätzlichen Aufwand bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung bescherte.
Anfang 2016 wurde eine Preisanpassung nach unten angeboten, der ich mit der Begründung widersprochen habe, dass diese Preissenkung weit über dem marktüblichen Preis läge. Postwendend bekam ich ein neues, deutlich niedrigeres Angebot. Einigermaßen fassungslos nahm ich zu Kenntnis, dass Kunden, die dem ersten Angebot nicht widersprochen haben, den erheblich höheren Preis zahlen müssen und ich wohl, wegen nicht eingelegter Widersprüche, in den vergangenen Jahren viel mehr bezahlt habe, als ich hätte zahlen müssen.
Damit nicht genug. Meine Jahresabrechnung wies ein Guthaben auf, dass mir nicht erstattet wurde. Weiterhin wurde der niedrigere Preis nicht bei Festsetzung der monatlichen Pauschale berücksichtigt. Bis einschließlich August habe ich also nur das bezahlt, was nach Abzug dessen, was mir noch zustand, fällig war. Die Reaktion meines Flüssiggasanbieters war Ende September hart - aber es kam Bewegung in die Vertrags-Angelegenheit.

Man bot mir eine einvernehmliche Vertragsauflösung an - der ich zugestimmt habe. Da jetzt die Einzelheiten ausgehandelt werden, möchte ich natürlich wissen, welche Geschütze noch alle aufgefahren werden können, um mir das Erreichen meines Zieles bitter und vor allem teuer werden zu lassen. Stichworte: Zeitwert des 16 Jahre alten Tanks, Absaugung des darin befindlichen Gases, Abbau von Messeinrichtungen, Zuleitungen etc., Verweigerung der Liefer-Freigabe, Zurückhalten der Behälter-Unterlagen, Personalkosten Innen- und Außendienst usw.

Vielleicht gibt es hier Leute, die einschlägige Erfahrungen haben, mir den einen oder anderen Tipp geben oder gar auf gerichtliche Entscheidungen hinweisen können.
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, 17:53:10 von Aussteigerin »

Offline stingmb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 73
  • Karma: +0/-3
Hallo, das ist ja ein ziemlich langer Text aber die wichtigsten Infos haben sie vergessen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz