Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: neue Gasabrechnung ist gekommen  (Gelesen 5774 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline stromer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
neue Gasabrechnung ist gekommen
« am: 09. Dezember 2005, 15:28:00 »
Moin!
Auf meiner Abrechnung vom Nov. 2005 der EON-Hanse ist dank eisernen Sparens ein Guthaben herausgekommen, außerdem ist die Abschlagzahlung- für 2006- um 20 euro herabgesetzt worden.Beim näheren hinsehen ist es jedoch so, daß in meinen Abschlagzahlungen im vergangenem Jahr  
1. die Preisveränderungen mit verrechnet wurden, die wir ja nicht zahlen wollten!!,  außerdem
2.  müßten die monatl. Zahlungen um weitere 20euro niedriger sein, wenn man den Verbrauch 2005 zugrunde legt und durch 11 teilt(das bedeutet ein weiteres zinsloses Darlehen.  
 
Wie gehe ich jetzt damit um, da wir ja ein Guthaben „erwirtschaftet“ haben. Kann ich die Abschlagzahlungen so reduzieren, daß a) die Preiserhöhungen nicht verrechnet sind (vielleicht wieder mit 2%)?  b)das zinslose Darlehen nicht gegeben ist?
Außerdem frage ich mich, ob ich, wenn ich mir das von EON errechnete Guthaben einfach überweisen lasse,damit die Preiserhöhung bestätige?

Freundliche Grüsse

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
neue Gasabrechnung ist gekommen
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2005, 11:08:36 »
@stromer,

leider haben Sie nur ein zu kleines Guthaben, alsio jenes, was die E.ON Ihnen zugesteht. Also Geld verschenkt.

Guthaben kassieren, damit haben Sie aber nichts anerkannt

Sie haben wohl zu wenig die vergangenen Abschläge gekürzt gehabt, sonst wären die Differenzen größer (zwischen Ihrer Verrauchsrechnung auf alter Preisbasis und der von E.ON mit den aktuellen Preisen)

Also runter mit der Abschlagshöhe. Verbrauch 2005 multipliziert mit Preisen September 2004 dividiert durch die Anzahl der Abschlagszahlungen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Silke

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
neue Gasabrechnung ist gekommen
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2005, 13:26:59 »
Hallo,

habe das gleich Problem wie stromer. Mein Guthaben, welches die EWE errechnet hat, ist zu klein, weil ja anteilig ab 08/05 - 11/05 mit einem höheren Preis gerechnet wurde. Dagegen kann ich nun zwar widersprechen (also gegen die Preiserhöhung), aber wenn ich die Differenz zu dem von mir errechneten Guthaben ohne die Preiserhöhung ab 08/05 haben möchte, muß ich klagen. Ich darf diese Differenz nicht mit kommenen Abschlagszahlungen verrechnen (§ 31 AVBGasV) und der EWE mitteilen, dass sie sich erst mal aus diesem Guthaben bedienen sollen. Die künftigen Abschlagszahlungen werde ichnatürlich anteilig kürzen. Habe ich das richtig verstanden?

Silke

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
neue Gasabrechnung ist gekommen
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2005, 13:58:32 »
@silke,

ja,

Sie hätten früher widersprechen müssen und die Abschläge kürzen, nur so hätten Sie eine Differenz zu Ihren Gunsten
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Paul2

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
neue Gasabrechnung ist gekommen
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2005, 22:56:51 »
Hallo zusammen!
Eines versteh\' ich nicht so ganz. Warum kann man nicht zuviel bezahltes Geld mit den Abschlägen für das nächste Jahr einfach einbehalten?
Ich habe Anfang des Jahres  den \"Standard-Einspruch\" eingelegt. Eigentlich hätte ich nun mit der Jahresabrechnung, wegen geringeren Gasverbrauches eine Rückvergütung erhalten müssen. Stattdessen erhalte ich nun eine Nachzahlungsaufforderung, da die beiden Preiserhöhungen dieses Jahres einfach (trotz meines Einspruches) eingerechnet wurden.
Nun hatte ich eigentlich vor
   1.  die Einzugsermächtigung generell niedriger anzusetzen und
   2. das zuviel gezahlte Geld einfach über die nächste Abschlagzahlung einzubehalten (notfalls über Stornierung der nächsten Lastschrift).
Warum soll das nicht möglich sein??
Schöne Grüsse Paul2

Offline Graf Koks

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 239
  • Karma: +3/-0
neue Gasabrechnung ist gekommen
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2005, 23:12:37 »
@Paul2:

Es gilt bei Forderungen des Versorgers ein Aufrechnungsverbot, § 31 AVBGasV; von Gesetzes wegen dürften Sie also nicht aufrechnen.

Dies ist der Grund, weshalb wir hier eindringlich eine strenge Herabsetzung der - vielfach im Zuge der Preiserhöhung heraufgesetzten - Abschläge anraten. Damit eben kein Guthaben verschenkt wird, das sich nach dem alten Preis ergibt.

Wenn Sie also nun zur Verrechnung schreiten, kann Ihnen keiner garantieren, dass Ihr Versorger dies akzeptiert.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Paul2

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
neue Gasabrechnung ist gekommen
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2005, 23:28:59 »
@ Graf Koks,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also habe ich wohl Pech gehabt.
Obwohl dieses Aufrechnungverbot verstehe wer will, denn entscheident kann doch eigentlich nur sein, dass ich zuviel gezahlt habe, und der von mir geforderte Nachweis der \"Angemessenheit der Preiserhöhungen\" vom Gasversorger nicht erbracht wurde. Stattdessen haben die sich doch gegen meinen ausdrücklichen Einspruch gegen die Preiserhöhungen einfach hinweg gesetzt!!!
Schönen Gruss
Paul2

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz