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gemeinsamer Hausanschlusskasten in zwei DHH

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bolli:
Eine 4-adrige Leitung im Innenausbau ist durchaus nicht üblich. Hier kommen in der Regel 3- und 5-adrige Varianten, meist mit 3 x 1,5 oder 5 x 1,5 zum Einsatz. Aber solange der Leitungsquerschnitt der Einzelader stimmt (min. 1,5 mm2) schaden die 4-adrigen auch nicht.
Die Absicherung mit 10 A Automaten war früher durchaus üblich und stellt mit Sicherheit keinen grundsätzlichen Mangel beim Verkauf an sich  dar.  Das möglicherweise an einzelnen Sicherungen Überlastungen durch zu viele leistungsstarke Verbraucher auftreten, kann natürlich sein, hängt aber ebenso sicher vom Anschlußverhalten des Inhabers ab.
Wenn ich die Bilder richtig interpretiere, sind die 5 Sicherungen in der oberen Reihe korrespondierend mit den Beschriftungen in der Reihe darunter links. D.h., in der Küche sollten sich neben dem Herdanschluß (3 Phasen Strom) noch zwei mit je 16 A einzeln abgesicherte Steckdosen befinden. Das sollten Sie mittels Stromprüfer herausfinden können. Hier dürfte dann z.B. eine Spülmaschine und/oder eine Kühl-/Gefrierkombination ohne Probleme anzuschließen sein.
Für herkömmliche Verbraucher wie Fernseher, Radio normale Lampen etc. sollte die vorhandene Absicherung ausreichen. Bei stärkeren Verbrauchern wie z.B. Radiatoren, Boilern oder ähnlichen Geräten mit hohen Anschlußwerten muss ein Elektriker hinzugezogen werden, wie man das ggf. auftretende Problem lösen kann.

Kerstin Borchert:
Hallo,
ich muss zu meinem Thema nochmal nachhaken wegen dem Punkt Mängel beim Hauskauf:
gehört denn so ein alter Anschluss mit Alu-Verkabelung zu den
....anerkannten Regeln der Technik...... ??????

Bei einer Beratung wurde mir von einem Anwalt gesagt, kein Mangel, weil es sich um eine für diese Zeit ( Baujahr 1985 ) übliche Beschaffenheit handelt, die nicht beanstandet werden kann.
Im Vertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, gekauft wie gesehen. Ohne genaue Angaben zur Beschaffenheit des Haus und Grundstückes.

Da mir aber diverse Elektriker geraten haben, diesen alten Anschluß auf den neuesten Stand zu bringen ( ist auch bereits alles in die Wege geleitet ) stellt sich mir natürlich die Frage, ob das "Alte" ( Bestandsschutz ), den heute anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Frage zielt jetzt wirklich darauf ab, ob ein Mangel vorliegt, an dessen Beseitigung sich die Verkäuferin mindestens beteiligen muss, weil sie mir diesen veralteten Zustand verschwiegen hat ( wäre zumindest für mich ein Grund gewesen, den Kaufpreis weiter zu verhandeln ) obwohl sie zuvor bereits mit den Nachbarn wegen sämtliche Trennungen gemeinsamer Anschlüsse zu tun hatte.
Obwohl sie es bestreitet, wusste sie um diese zu bereinigende Angelegenheit.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ?
Danke schonmal im voraus.
Lieber Gruß
Kerstin Borchert

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