Energiepreis-Protest > Stadtwerke Buxtehude
Abschlag gekürzt - prompte Mahung
Graf Koks:
@Schnuff:
Nach § 25 AVBGasV sind die Abschläge nach den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, worauf Sie als Kunde auch einen Anspruch haben, denn auf Ihre berechtigten Interessen ist Rücksicht zu nehmen.
Sie können also verlangen, dass die Abschläge nach dem letzten gemessenen Verbrauch multipliziert mit dem bisherigen \"alten\" kWh- Preis bemessen werden. So sollten auch Sie vorgehen und dabei natürlich die Umsatzsteuer und den Grundpreis nicht vergessen. Das dann dividiert durch die Zahl der Abchläge und fertig ist die Laube.
Eine Rechtschutzversicherung zahlt eine evtl. Vertretung außergerichtlich wie auch gerichtlich, wenn Sie den \"allgemeinen Vertragsrechtschutz\" umfasst. Das steht auf Ihrer Police. Ich weiss aus der Praxis, dass RS-Versicherungen je nach Massivität des Auftretens des GVU durchaus Kostendeckungszusagen erteilen - was m.E. auch richtig ist, weil das Vorgehen vieler Versorger teilweise für sich schon ein Vertragsbruch ist.
(vgl. AG Bonn in MDR 1999, S. 347 zum Schadenersatz bei massiver Geltendmachung einer nicht bestehenden Forderung - allerdings mit Hilfe eines Anwalts)
Einen Anwalt - den Sie u.U. gar nicht brauchen - kann ich Ihnen schon deshalb nicht empfehlen, weil ich gar nicht weiss wo das betroffene Haus liegt bzw. wo Sie leben. Aber ich denke Sie kommen mit Hilfe des Forums auch so gut voran.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
Harry01:
@schnuff
Einen Anwalt sollten Sie erst dann einschalten, wenn der Versorger mit Sperrung der Versorgung droht. Die Deckung müßte unter den Privatrechtschutz fallen. Das war bei mir auch so. Wenn der Versorger Sie verklagt (was bisher noch bei keinem Kunden wegen Unbilligkeit vorgekommen ist), haben Sie ohnehin Rechtschutz über die Versicherung. Übrigens, bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung gibt es meist keine Wartezeit, wenn vorher ein Rechtschutzversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen bestanden hat.
schnuff:
Hallo Graf-Koks,
herzlichen Dank für die Antwort. Es ist seltsam, wie sich Versicherungen verhalten. Ich habe heute bei einer anderen Vers. angerufen und die haben mir genau dasslebe gesagt, was sie oben angegeben haben: Es handekt sich um eine Vertragsrechtsangelegenheit und da greift eben die schon existierende Versicherung. Ich denke, dass einige Versicherer vielleicht gerade in diesen Zeiten des Boykottes Ihren Kunden einen neuen Vertrag \"andrehen\" wollen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Gerade im Hamburger Raum gibt es ja die Sammelklage gegen EON und diese Versicherung hat viele Kunden, die bei ihnen die RS haben.
Ich werden also zunächst ein Mal mit den SW telefonieren und die Begründung für die Kürzung erklären. Dann sollen die mir auch erleutern, wie sich der Umrechnungsfakto zusammenstellt (habe schon hier recherchiert und bin fündig geworden)- leider beobachte ich, dass dieser mit jeder Gaspreisanhebung auch steigt. Sehr seltsam, denn die Stadt, wo ich wohne bleibt immer xxx ü.N.N. und der Luftdruck wird sich ja nicht von einen Tag auf den anderen drastisch ändern, jedenfalls ist der Faktor so nicht nachvollziehbar. Ich sage nur: Versteckte Preiserhöhung, zumal mein Versorger sich als Zweitgünstigster Deutschlands erklärt hat.
Sind eigentlich die AGBs bei dieser Sache außer Acht zu lassen - oder sollte man sich diese anschauen. Weil die Versorger einfach ohn \"Vorwarnung\" die preise erhöhen. Man sieht es dann nur auf der nächsten Abrechnung. Einige habe die Infos im Web, anderen ist es sch ...egal glaube ich.
Gruß
Schnuff
Graf Koks:
@Schnuff:
Sie können dem Versorger einfach die o.g. Kontrollrechnung übersenden. Hieran hat er sich zu halten.
§ 315 BGB wirkt bereits direkt bei der Bemessung der Abschlagshöhe; solange die Billigkeit nicht nachgewiesen ist, gibt es auch keine erhöhten Abschläge. Ein wenig Rechenarbeit kann ich Ihnen nicht ersparen. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie dieses Jahr nicht evtl. weniger verbrauchen - Stichwort milder Herbst - dann runden Sie ein wenig nach unten ab. Sie dürfen auch auf keinen Fall vergessen, evtl. bereits bezahlte - höhere oder von Ihnen selbst angesette - Abschläge zu berücksichtigen.
15 Minuten Arbeit, die sich lohnen. Anrufen würde ich nur, wenn Rückfragen kommen.
M.f.G.
Graf Koks
Cremer:
@schnuff,
welchen Umrechnungsfaktor meinen Sie, der da mit fast jeder Preissteigerung ebenfalls steigt?
Der Brennwertfaktor?
Ocder ist es ein anderer?
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