Energiepreis-Protest > Stadtwerke Buxtehude
Abschlag gekürzt - prompte Mahung
schnuff:
Hallo Forumgemeinde,
am 17.11.2005 haben wir den Gebühenbescheid von unseren Stadtwerken erhalten. Eine Gutschrift wurde und überwiesen. Im letzten jahr hatten wir auch zuviel gezahlt bzw. haben sehr gut mit der energie gewirtschaftet und hatten auch eine Gutschrift erhalten.
Jetzt habe ich die Gutschrift des Jahre 2005 durch 12 geteilt und einfach die neue Abschlagszahlung, die die SW schon wieder erhöht haben, um diese Zahl gekürzt. Jetzt schickt uns der Versorger eine Mahung, und fordert den Rest der gekürzten Abschlagszahlung.
Das Musterschreiben habe ich denen heute sofort geschickt.
Na ja, ich rufe dann eben bei meiner Rechtsschutzversicherung an, und die verbinden mich zu einer Rechtsanwältin, die mir eine Telefonische Beratung gegeben hat. Sie hat mir dringend davor abgeraten, die Abschlagszahlung zu kürzen, weil die SW uns sonst verklagen könnten und wir auf die hälfte der prozesskosten sitzen bleiben. Sie hat auch das Vorgehen der Verbraucherzentralen kritisiert.
Wir sind Eigentümer eines Hauses und lleider ist es so, dass Rechtstreitigkeiten mit den Versorgern NICHT versichert sind. Wenn wir eine neue Rechtssschutzversicherung fürs Haus abschließen haben wir eine Wartezeit von 3 Monaten.
Was sollen wir jetzt tun? Am besten das Boykottschreiben schriftlich widerrufen? Die erhöhte Abschlagszahlung doch zahlen oder?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
Schnuff
Cremer:
@schnuff,
natürlich rät eine Anwältin der Rechtsschutzverischerung nahe steht die Finger davon zu lassen.
Sie klagen ja nicht, sondern werden höchstens verklagt.
Nicht Sie als Hauseigentümer wegen Liegenschaftsaangelegenheiten, sondern Sie als Kunde eines Versorgers werden verklagt.
Das deckt eine Rechtschutzversicherung.
Als Mitglied im Bund der Energbieverbraucher erhalten Sie für 10 € jährlich eine Prozesskostenpauschale
Bleiben Sie bei Ihrer Haltung, Ihrer Entscheidung und stehen Sie zu dem Musterbrief.
Informieren Sie sich hier im Forum ausführlich über die Vorgehensweise und Argumentationen, ferner auf den Seiten des Bundes für Energieversorger
schnuff:
Hallo Herr Cremer,
naja bei den Rechtsschutzversicherungen gibt es, so meinte der Berater vorhin am Telefon, Extra Rechtschutz für Hauseigentümer bzw. Mieter.
In unserer ist nur Privat- und Berufsrechtsschutz. Wenn die Versicherung sagt, dass diese Aktion nicht mitversichert ist, was sollen wir dann tun?
Wir werden jetzt der Vertrag erweitern. Nur, was mache ich jetzt mit der Mahnung des Versorgers?
Wer kann mir da einen tipp geben (siehe mein erstes Posting)
Schnuff
Monaco:
@schnuff
Sie werden vermutlich gar keine Rechtsschutzversicherung brauchen! Warum?
Weil ihr Versorger sich hüten wird, Sie (nur) aus diesem Grund zu verklagen. Da gibt es aus seiner Sicht bestimmt schon \"schwerwiegendere\" Fälle. Ihr Versorger will sich mit einer entsprechenden Klage bestimmt nicht in die Gefahr begeben, dass der Disput eskaliert, Medien über eine Klage berichten, sich Interessengemeinschaften gegen ihn bilden ... und er vor allem rechtsverbindlich dazu verurteilt wird, seine möglicherweise überhöhten Preise zurückzunehmen bzw. Kosten zu erstatten. Das alles wegen ein Paar Euronen ... Das wird sich Ihr Versorger schon gut überlegen.
Lassen Sie sich also blos nicht einschüchtern.
Wenn Sie die von wirklichen Rechtsexperten auf diesem Gebiet empfohlenen Schritte befolgen, kann Ihnen kaum etwas passieren. Und bevor es zu einem möglichen Prozess kommt, wovon man kaum ausgehen sollte, können Sie immer noch (kostenfrei) nachgeben.
Zeigen Sie ihrem Versorger, dass Sie informiert sind. Das reicht oft schon aus.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
schnuff:
Hallo Monaco,
vielen Dank für die Antwort. Wer ist denn Ihrer Meinung nach ein wirklicher Rechtsexperte?
Und, wenn ich jetzt die Mahnung nicht zahle, bekomme ich wahrscheinlich eine neue Mahnung. Ich werde am Montag mit den SW telefonieren und denen erklären, warum ich die Abschlagszahlung gekürzt habe. Vielleicht hat sich das dann damit erledigt, wenn die sich aber stur stellen und auf die Forderung pochen, dann müsste ich mir eine Rechtsberatung einholen, wie ich schriftlich gegen die Mahnung vorgehen kann.
Vielleicht gibt es jemanden hier, der/die sich damit sehr gut auskennt.
Danke im voraus.
Grüße
Schnuff
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