Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Ist das rechtens? Was kann man machen? [Dringend]

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Underdog:
Guten Tag

Ich hab heute eine wohl durchaus merktwürdige Kostelation als frage aber ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann

Die sachlage ist durchaus umfangreich daher werde ich ausführlich schildern

Meine Schwester ist vor ca 2 Monaten Zurück in unser Elternhaus gezogen (Eigentümer bin ich wohne aber selbst nicht dort)

das haus hat 2 Zähler EG und 1 Etage
Im EG Wohnt mein Vater damit ist alles In Ordnung

Das problem befindet sich in der Ersten Etage dort gibt es 2 Wohnräume ein 1 Zimmer Apartment / Handwerker Zimmer und eine Komplette Wohnung (Kücher/Bad/Wohnzimmer/Schlafzimmer)
Treppe rauf 1.2x1.2m Großer "flur 2 Türen rechts 1 Zimmer AP gradeaus haustüre zur vollwertigen wohneinheit

In besagter Vollwohung habe ich bis vor 3 Jahr gewohnt und auch der stromzähler lief auf mich (dieser versorgt die ganze Etage + Treppenhausbeleuchtung)
als ich ausgezogen bin hab ich den zähler abgemeldet die wohnung wollte ich vermieten nun ja es ergab sich längere zeit das kein "passender" mieter gefunden wurde

hab da auch nicht weiter drüber nachgedacht (ihr merkt denke ich bereits worum es geht ^^)
vom marktierten bereich hatte ich bis vor kurzem keine kenntnis

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zwischenzeitlich war der energie versorger ablesen und hat festgestellt das der zähler nicht angemeldet war der Mieter des 1zimmer apartments ist der betreuer meines vaters aus dem EG und benutzt dort auch küche/bad alles im mietvertrag usw festgehalten.
da dieser auch nichtsahnent (er wuste nichts von der abmeldung des zählers) dem Ableser rede und antwort stand hat sich der versorger später schriftlich an ihn gewannt bezüglich anmeldung und androhung von verfahren bezüglich "stromdiebstahl" etc wie genau ist für mich aktuell nicht ersichtlich
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Das problem begann jetzt als meine schwester wieder einzog und den zähler anmelden wollte.

Der versorger hat kurz nach dem anmelde versuch (3-4 werktage später) einen Gerichtvollzieher mit der sperrung des zählers beauftragt.
es gab wohl vorher schon diverse Sperrankündigungen seitens des versorgers wegen den rückständen die aufgrund ca 1 jahresnutzung ohne anmeldung (dadurch war das um etliches teurer als normal).

Entsprechend sitzt meine Schwester jetzt ca 1 Monat nach einzug im Dunkeln. es wurden diverse gespräche mit dem versorger beführt das der "angemeldete" kunde garnicht der rechtmässige ansprechpartner für den zähler ist und er den zähler garnicht hätte anmelden können usw ......

Der versorger bleibt aber hart und sagt der zähler kann nicht für den eigentümer der Wohnung zur anmeldung freigegeben werden solange der "säumige" kunde seine ausstände nicht begleicht. da dieser ja über besagten zähler mit versorgt werden würde.


Ist das rechtens?
Kann der energie versorger einfach so die anmeldung eines zählers dem eigentümer bzw mieter verweigern weil eine Dritte person rückstände hat?

über eine "begleichung" der ausständere unserer seits zur schnellen lösung hatten wir auch bereits nachgedacht doch handelt es sich dabei um ca 4.300 euro incl sperr gebühren was wir erlich gesagt nicht haben daher scheidet dieser einfache weg aus. erwähnen muss ich glaub ich nicht das ratenzahlung abgelehnt wurde und auch die begleichung von ca 50% der summe einmalig + raten wurde abgelehnt. es wird unterstellt das hier getrixt werden soll um einen erneuten anschluss zu erschleichen (aussage der kundenbetreuerin im kundenzentrum)

es wurde klipp und klar gesagt solange der säumige kunde noch dort wohnhaft ist wird die anmeldung verweigert.
es wurden folgende "mögliche" lösungen angeboten

1. Separater zähler für das Appartment (nicht umsetzbar das Küche/Schlafzimmer und Apartment im 1 OG an der selben sicherung (leitung) hängen (durch elektriker geprüft)
2. entfernen des schuldners aus dem versorgungsbereich des zählers hierzu zählt das gesammte gebäude da er ja theoretisch noch zugang haben könnte (aussage der sachbearbeiterin)

Mittlerweile hängt meine schwester seit über 1 Monat ohne strom seitens des "schuldners" wurde alles probiert zur begleichung der rechnung (Bank kredit/Darlehn sozialamt usw) wurden abgelehnt bzw befinden sich im Wiederspruchs verfahren (wird wohl noch monate dauern bis da was rum kommt)

man liest im netz häufig was von "anspruch" auf versorgung und das Dritte nichts mit einem selbst zutuhen haben von einstweiligen verfügungen und diversen anderen total kurriosen rechtssprechungen.

klar ist das der versorger sich Quer Stellt (klar er will sein geld) aber ist das rechtens?
wie sieht es zb aus mit zb einem gericht eine Anmeldung des zählers auf den namen meiner schwester und somit die versorgung ihrer wohnung zu ermöglichen?
ich würde nur ungern einen gerichtlichen streit mit dem versorger anfangen aber der zustand ist für meine schwester nicht haltbar und wir brauchen dies bezüglich eine "rasche" lösung

für die leute die sich jetzt fragen warum ein hauseigentümer kein geld für eine "poplige" rechnung von unter 5.000 hat das ist einfach beantwortet
Meine Oma ist vor 5 Monaten verstorben (frühere eigentümerin) da kammen auszahlungen / steuernachzahlungen ........ die ich selbst nur durch einen Kredit bezahlen konnte.

Ich bin für jeden tipp / verweis auf infos die sich auf "solche" situationen beziehen für lösungs ansätze dankbar

Nur bitte keine "Mach doch einfach anwalt und schau was passiert" tipps das Kostet alles ne menge geld und das ist aktuell knapp
ich würde ungern wegen einem zwecklosen verfahren und deren kosten meine raten für den kredit nicht zahlen können und dann mein elternhaus verlieren


Ich bin für jeden Fundierten Tipp / verweis auf ähnliche situationen+ausgänge oder ratschläge von personen die sich dort auskennen dankbar

MfG
Underdog




bolli:
Hallo @Underdog,

leider ist es vielfach so, dass Energieversorger auf allen möglichen (und nicht immer rechtmäßigen) Wegen schadlos halten wollen.

In Ihrem Fall halte ich zunächst die (Wieder-)Anmeldung durch Ihren Mieter aus Sicht des Energieanbieters für zulässig. Grundsätzlich sind insbesondere beim Strom beide Varianten (Anmeldung durch Mieter oder Anmeldung durch Eigentümer) möglich und von beiden wird vielfach Gebrauch gemacht. Es ist für den Anbieter nicht ersichtlich, welche (vertragliche ?) Vereinbarung Sie mit Ihrem Mieter getroffen haben. Zudem würde Ihnen der Verbrauch an der Abnahmestelle "1. OG", der ja augenscheinlich stattgefunden hat (wobei mir die Verbrauchskosten von 4.300,- EUR in angeblich einem Jahr mehr als unverständlich sind), eh auf die Füße fallen, auch wenn keine Anmeldung stattgefunden hätte, da durch Stromentnahme ein durch konkludentes Handeln geschlossener Vertrag (wie man das so schön nennt) entsteht, für den im Zweifelsfall zu 99% Sie als Eigentümer gerade stehen müssten.
Insofern ist die derzeitige Variante für Sie wohl günstiger, da Vertragspartner wohl Ihr Mieter ist.

Und nun kommen wir zu Ihrer weiteren Frage der Ummeldung des Anschlusses auf Ihre Schwester. In jedem Fall hat Ihre Schwester als Mieterin der Wohnung ein Anrecht darauf, dass der Anschluß freigegeben und auf einen anderen Versorger umgemeldet wird. (siehe auch hier vorletzter Punkt der Aufzählung Anbieterwechsel trotz Energieschulden , wo selbst bei gleichem Nutzer ein solcher Wechsel als zulässig erachtet wird). Der Energieversorger braucht allerdings MÖGLICHERWEISE keinen Wechsel der Anschlusses in seinem eigenen Haus zuzulassen. Möglicherweise deshalb, weil sich hier die Frage der Art des Vertrages stellen könnte: Im Sondervertrag hat der Anbieter eine freie Wahl, welchen Kundeantrag er annimmt und welchen nicht, in der sogenannten Grundversorgung besteht ein Recht auf Energieversorgung. Aus meiner Sicht würde ich dieses auch für die Grundversorgung bei Ihrer Schwester sehen, aber das müsste im Zweifelsfall ein RA beurteilen. Zu einem anderen Anbieter besteht aber in jedem Fall ein Wechselrecht.
Fraglich könnte noch, falls es sich um einen Sondervertrag handelt, eine mögliche Kündigungsfrist sein. Da bisher hier aber von einer solchen als Hinderungsgrund keine Rede war, muss man das derzeit auch nicht thematisieren.

Der Energieversorger hat kein Recht darauf, von Ihnen irgend etwas als Vorleistung für diesen Anschlußwechsel  zu einem anderen Anbieter zu verlangen. Weder das Sie die Außenstände Ihres Mieters begleichen (schließlich waren anscheinend auch nicht Sie Vertragspartner), und schon gar nicht, dass der Schuldner aus dem Einzugsbereich der betroffenen Wohnung entfernt wird. Da schießen die Herrschaften deutlich über das zulässige Ziel hinaus.

ABER, und jetzt kommt das für Sie betrübliche: Diese ganzen Rechte auf dem Papier nützen Ihnen gar nichts, wenn Sie sie nicht durchsetzen können. Wenn ihr Energieversorger also auf IHRE Ansprache nicht reagiert, bleiben nur zwei Wege: Entweder klein beigeben oder sich Hilfe holen. Bei letzterem hilft die hier gegebene Argumentation zwar vielleicht insofern, als Sie sich in Ihrem Recht bestärkt sehen, aber wenn der Versorger weiterhin hart bleibt, kommen Sie alleine dort nicht weiter. Erst die Einschaltung eines Anwalts erzeugt dort mehr Druck und zeigt, dass Sie sich nicht "veräppeln" lassen und führt möglicherweise zum Einlenken. Aber selbst das ist nicht sicher und ggf. muss der Anwalt sogar Klage erheben, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Auch das muss man für den "worst case" einkalkulieren. Wobei zumindest im letzteren Fall Ihre Anwaltskosten für den Fall, dass Sie Recht bekommen und sie der Gebührenordnung entsprechen, von der unterlegenen Partei übernommen werden müssen.

Erdferkel:
Hallo Underdog,
ich sehe das genauso wie @bolli, vieleicht wäre hier auch das Einschalten der Schlichtungsstelle eine für Sie kostenlose Möglichkeit, hat leider den Nachteil, daß das Schlichtungsverfahren dauert und fraglich ist, ob der liebe Versorger den Zähler dann freigibt. Schnelle Abhilfe schafft warscheinlich wirklich nur ein RA, oder vieleicht die Verbraucherschutzvereine?
Haben Sie als Eigentümer irgendwelche Dokument zugesand bekommen, -die Rechnung erscheint mir auch völlig überzogen, oder wird auch mit Strom geheizt-?
Viel Erfolg jedenfalls!

Underdog:
Danke für euer schnelles Feedback
wenn ich das richtig verstanden habe  (eure antworten) dann lag damit richtig anzunehmen das dies nicht rechtlich so einwandfrei ist wie der anbieter behauptet

Ich versuch jetzt erstmal ne Anmeldung über einen anderen anbieter (wird wohl nicht klappen wegen der sperre vom grundversorger)
dagegen dann mit anwalt vorgehen und auf anschluss bestehen da "sperrgrund" und anmelder nicht miteinander zutun haben

Schlichtungs stelle wäre da auch ne option doch denke ich wird das darüber auch ne längere zeit in anspruch nehmen
für weitere tipps und ratschläge bin ich trotzdem offen :)

Erdferkel:
Soweit ich das aus anderen Schilderungen kenne dient die Sperre vor allem zur Vermeidung weiterer Schuldenanhäufung durch den säumigen Kunden. Wenn also ein neuer Mieter oder Sie als Eigentümer den Zähler nutzen wollen würde ich mich um einen Sondervertrag kümmern und den Grundversorger auffordern die Sperre zu entfernen. Wenn dann die Abschläge und Abrechnungen gezahlt werden dürfte das m.E. keine Probleme geben. Wie Sie das dann untereinander mit der 2. Wohnung an derselben Sicherung machen geht niemanden etwas an.
Wenn keine Abrechnung oder Forderung des Versorgers an Sie oder die Schwester herangetragen wurde sehe ich die bisher angefallenen Kosten als Problem des Mieters des Einliegerapartments an, insgesamt keine schöne Geschichte, sollte man unbedingt über eine andere Lösung mit separaten Zählern nachdenken.

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