Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Ist das rechtens? Was kann man machen? [Dringend]
bolli:
@Erdferkel
Der Threadersteller bzw. seine Schwester haben ja schon versucht, den Zähler vom Mieter (Schuldner) auf sich umzumelden.
--- Zitat von: Underdog am 24. August 2016, 02:14:56 ---Das problem begann jetzt als meine schwester wieder einzog und den zähler anmelden wollte.
...
Der versorger bleibt aber hart und sagt der zähler kann nicht für den eigentümer der Wohnung zur anmeldung freigegeben werden solange der "säumige" kunde seine ausstände nicht begleicht. da dieser ja über besagten zähler mit versorgt werden würde.
--- Ende Zitat ---
Dabei dürfte es egal sein, ob man versucht einen Sondervertrag oder die Grundversorgung anzumelden. Der Versorger möchte so schnell als möglich sein Geld haben und meint, so am schnellsten dran zu kommen.
--- Zitat von: Underdog am 24. August 2016, 02:14:56 ---Der versorger hat kurz nach dem anmelde versuch (3-4 werktage später) einen Gerichtvollzieher mit der sperrung des zählers beauftragt.
--- Ende Zitat ---
Hier sollte man unbedingt versuchen, diese Sperrung zu vermeiden, da bei einer einmal erfolgten Sperre eine Wiederinbetriebnahme meist nur mittels Kostenvorlage durch den Eigentümer/neuen Anschlussinhaber erfolgt. Dieses geht einmalig meist durch Zutrittsverweigerung zum Zähler. Aber der besorgt sich in der Regel dann einen gerichtlichen Zutrittsbeschluss und kommt mit Begleitung wieder.
Wenn bis dahin aber eine Ummeldung zu einem anderen Versorger erfolgt ist (und dieses dem bisherigen Versorger und dem Netzbetreiber mitgeteilt wurde (auch wenn der dieses als Grundversorger ja wissen sollte) und der Versorger aufgefordert wurde, seinen Sperrantrag zurück zu ziehen, da ein anderer Anschlussinhaber vorhanden ist, und dieses auch zusätzlich in Kopie zum Netzbetreiber geht, sollte sich das mit der Sperrung erledigen. Bei den langsam mahlenden Mühlen kann es aber durchaus passieren, dass sich sa gewisse Dinge überschneiden. Da hilft meist kein mündliches diskutieren mit irgendwelchen Hotlines, sondern da muss man dann wohl pder übel den "Gerichtshammer" auspacken.
(siehe auch hier und hier
Und wichtigen Schriftverkehr bitte per Einschreiben/Einwurf zustellen lassen. Ist zwar im Prozessfall möglicherweise nicht hundertprozentig besser, aber allemal besser als normale briefliche Zustellung.
Erdferkel:
@bolli:
Ja, da kann man halt anhand der Schilderung nur im Trüben stochern, auf wen lief der Zähler vor Einzug der Schwester (Stromdiebstah - Zähler lief auf niemanden?), wer ist der Schuldner, in welchem Tarif Versorgt... wenn der Zähler abgemeldet war und der Grundversorger lässt dann direkt nach Anmeldung eines Neumieters eine Sperrung vornehmen, da muss doch vorher irgendetwas kommuniziert worden sein, Sperrankündigung, Abrechnungen?
Wenn da Hilfe gewünscht ist braucht man ein paar Eckdaten, ne Aussage "davon hatte ich bisher keine Kenntnis" hilft da nicht wirklich, vieleicht erstmal Ordnung ins Chaos bringen und belegbare Fakten sammeln?
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