Der Erlass eines Mahnbescheides beinhaltet nicht automatisch einen Eintrag bei der Schufa. Übermitteln tut diese Daten an die Auskunfteien der Gläubiger aufgrund der sogenannten Schufa-Klausel, die meist in den AGB der Verträge enthalten ist. Klar ist aber auch,
die Meldungen dürfen nur bei rechtskräftigen (unbestrittenen) Forderungen erfolgen. Ich empfehle sowieso, regelmäßig von seinem kostenlosen Auskunftsrecht bei der Schufa und anderen Auskunfteien Gebrauch zu machen. (siehe u.a. auch
hier ).
Passen Sie aber dabei auf, dass Sie auch tatsächlich bei der kostenlosen Selbstauskunft gem. § 34 BDSG landen. Die Schufa versucht nämlich, Sie auf die Bezahlversion der Auskunft zu locken. Siehe auch
hier:http://www.t-online.de/finanzen/geldanlage/id_62394750/schufa-auskunft-kostenlos-anfordern-so-geht-s.html.
Sollten Sie dann einen nicht gerechtfertigten Eintrag sehen, wenden Sie sich an denjenigen, der den Eintrag veranlasst hat, denn nur dieser kann auch die Löschung veranlassen. Was anderes ist es, wenn noch zu löschende "Altdaten" vo0rhanden sind. Deren Löschung können Sie bei der Schufa beantragen.
Zu beachten ist noch, dass es neben der Schufa noch einige andere Auskunfteien gibt, die Daten über die Bonität sammeln. Da meist nicht genau steht, an wen der Vertragspartner die Daten weitergibt empfiehlt sich eine Abfrage bei ALLEN Auskunfteien. Der Datenschutzbeauftragte hat dazu auf seiner Internetseite Musterbriefe (siehe
hier ). Denken Sie bitte an Ihre Ausweiskopie, sonst erhalten Sie keine Auskünfte.